STUBAI - Schnitzkatalog Page 30
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Imfolgenden„allgemeineBedingungen“)derStubaiZMVGmbH(imfolgenden„Unternehmer“)füralleRechtsgeschäftezwischendemUnternehmerundDritten(dieseimfolgenden„Vertragspartner“)StandNovember1993 I.(1)DerUnternehmerschließtRechtsgeschäfte(insbesondereKäufeundVerkäufe)mitVertragspartnernausschließlichaufgrunddieserallgemeinenBedingungenab.DavonabweichendeallgemeineoderbesondereBedingungeneinesVertragspartnerssowie Sonderabmachungengeltennur,wenndiesegesondertschriftlichvereinbartwurden.(2)SollteohnegesonderteAbmachungeineZusendungsolcherBedingungendesVertragspartnerserfolgenodererfolgtsein,verzichtetdieseraufallfälligedarausentspringende Rechtswirkungen. (3) Soferne derVertragspartner beabsichtigt, die allgemeinen Bedingungen des Unternehmens nicht für und gegen sich gelten zu lassen, wird er in einem gesonderten Schreibendaraufhinweisen,damitinderFolgezwischendemUnternehmerundseinemVertragspartnerdarüberVerhandlungengeführtwerdenkönnen.BiszueinerabweichendenschriftlichenFestlegunggeltenjedenfallsdieseallgemeinemBedingungendes Unternehmers.(4)DieseallgemeinenBedingungenbleibenauchbeietwaigerRechtsunwirksamkeiteinzelnerBestimmungenimübrigengültig.(5)EinmalzwischendemVertragspartnerunddemUnternehmerinKraftgesetzteallgemeineBedingungendes UnternehmensgeltenauchohneweiterenbesonderenHinweisfürallekünftigenVerträgezwischendenselben.(6)OhneschriftlicheErmächtigungdurchdenUnternehmeristesdessenMitarbeiternuntersagt,dieseBedingungenaufzuheben,zuergänzenoder abzuändern.(7)DemVertragspartneristesverboten,seineRechteundPflichtenauseinemVertragmitdemUnternehmerohnedessenschriftlicheZustimmunganDrittezuübertragen.(8)DieAufhebung,ErgänzungoderAbänderungvonVerträgenbedarfzu ihrer Gültigkeit der Schriftform. II.(1)AnboteandenUnternehmerkönnenvondiesemnurdurchschriftlicheAnnahmeerklärungenoderdurchtatsächlicheErfüllungangenommenwerden;ansieistderAnbotstellerfürdieDauervon4WochenabEinlagenbeimUnternehmergebunden.(2) AnbotedesUnternehmerssindgrundsätzlichfreibleibend.DerUnternehmeristjederzeit–auchnachErhalteinerStellungnahmedesVertragspartners–berechtigt,seineAnboteabzuändernoderzuwiderrufen.EineallfälligeAuftragserteilungdesVertragspartners verpflichtetdenUnternehmer–unabhängigvonseinenvorangegangenenHandlungen–erstdann,wennerseinerseitseineschriftlichenAuftragsbestätigungandenVertragspartnerübermitteltodertatsächlichdieErfüllungvornimmt.(3)Kostenvoranschläge desUnternehmerssindgrundsätzlichunverbindlich;siestellennureineEinladungandenVertragspartnerzurAnbotstellungdar.IhreErstellungist,soferndieVertragsteilezuvornichtsabweichendesvereinbarthaben,unentgeltlich.Leistungendieüberden üblichenRahmeneinesKostenvoranschlageshinausgehen,wiePlanungsarbeiten,Konstruktionspläne,Reisenetc.werden , nachdenbeimUnternehmerüblichenKalkulationsgründenverrechnet.(4)BeiErstellungvonKostenvoranschlägenhatderUnternehmer aufihmnichtbekanntgegebeneauftragsspezifischeUmständenichtBedachtzunehmen.DerVertragspartneristverpflichtet,denUnternehmerumfassendüberalleUmständezuinformieren,dieEinflußaufdasAusmaßdesArbeitseinsatzesunddieKostenhaben könnten.(5)DieinKostenvoranschlägen,Prospekten,Rundschreiben,Katalogen,Anzeigen,Abbildungen,Preislistenetc.enthaltenenAngabenüberArt,Umfang,AusstattungundPreisederWarenbzw.derLeistungenetc.sindunverbindlich.(6)Preisefür Verkäufegelten,sofernenichtsanderesvereinbartwird,in€nettoohneUmsatzsteuerverpacktabLagerA-6166FulpmesohneVerladung,Fracht,Versicherung,Zölle,GebührenodersonstigeNebenkosten.EineErhöhungderGestehungskosten(Lohn,Material, Verwaltung,Energie,geänderteFormbehelfeetc.)zwischendemZeitpunktdesVertragsabschlussesundseinerErfüllungdurchdenUnternehmerberechtigtdiesenzueinerentsprechendenPreiserhöhung.AufträgeohnePreisvereinbarungwerdenzudenamTag derRechnungslegunggeltendenPreisenunterBerücksichtigungderdanngeltendenGestehungskostenberechnet.(7)TechnischeÄnderungenoderAbweichungenvonPlänenundVorgabenallerArtsindvomVertragspartnerzuakzeptieren,sofernesiedemvon diesem angestrebten Verwendungszweck nicht zuwiderlaufen. III.(1)SämtlichevomUnternehmererstelltenbzw.übergebenenkaufmännischenundtechnischenUnterlagenverbleibenimEigentumdesUnternehmers.JedeVeröffentlichung,VerbreitungundsonstigeVerwendungvonsolchenUnterlagendarfnurmitschriftlicherZustimmungdesUnternehmerserfolgen.InsbesonderedürfensolcheUnterlagennichtDrittenzugänglichgemachtwerden.(2)EsstehtdemUnternehmerfrei,sämtlicheUnterlagenjederzeitohneAngabevonGründenvomVertragspartnerzurückzufordern. IV.(1)MangelsgesonderterVereinbarunggiltdieLeistungbzw.Lieferungals„abWerk(Lager)“vereinbart.IstdieWarevomUnternehmeraufgrundgesonderterVereinbarunganeinenbestimmtenOrtzuliefern,sogiltdieLieferungdorthin-ohneweitere Vereinbarung–nichtals„frachtfrei“.DemUnternehmerstehtdieWahldesTransportmittelsoffen.EristauchohnegesondertenAuftragdesVertragspartnersberechtigt,fürRechnungendesVertragspartnerseineVersicherungabzuschließen.DieKostenhierfürsind imPreisnichtenthaltenundkönnenmitAbschlußderVersicherungverrechnetwerden.(2)SämtlicheGefahrengehenspätestensmitderErfüllungdurchdenUnternehmeraufdenVertragspartnerüber,diesgiltauchfürdieTeillieferungenhinsichtlichderselben. BeiLieferung„abWerk(Lager)“giltalsErfüllungszeitpunktjener,zudemderUnternehmerdemVertragspartnerdieMitteilungseinerVersandbereitschaftversendet.AnsonstengehtdieGefahr–ungeachtetderjeweilsvereinbartenLieferklauseln(Incoterms etc.) – dann auf den Vertragspartner über, wenn die Ware das Werk bzw. Lager des Unternehmers verlässt V.(1)DerLieferterminwirdalsKalenderwoche–innerhalbdererzuerfüllenist–angegebenundgilt„abWerk(Lager)“.Eristnurverbindlich,wenneralssolchesausdrücklichbezeichnetwurde.(2)IstderVertragspartnerzumLieferterminabwesendoder mitdenfürdieDurchführungderLieferungnotwendigenVorkehrungensäumig,giltdieLeistungbzw.Lieferungjedenfallsalsvonihmübernommen.DiesgiltauchfürTeillieferung.(3)VerzögertsicheineLeistungbzw.LieferungdurcheinenvomUnternehmer unverschuldetenUmstand,verlängertsichdieLeistungs-bzw.LieferzeitauchohnegesonderteErklärungdesUnternehmersangemessen,ohnedaßderUnternehmerVerzugsfolgenwelcherArtauchimmerzuverantwortenhat–diesselbst,wennderUnternehmer bereitsimVerzugist;beiunangemessenerErschwerungderAuftragsausführungdadurchistderUnternehmerunterAusschlußvonSchadenersatzansprüchenzumRücktrittberechtigt.WirddieAusführungeinesVertragesdurchhöhereGewaltbehindert,wir derUnternehmervonseinenvertraglichenVerpflichtungenfrei.IneinemsolchenFallistderUnternehmerjedochberechtigt,nachWegfallderBehinderungdieLieferungoderLeistungauszuführen.(4)HatderUnternehmerdenVerzugverschuldet,kannder VertragspartnernachSetzungeinerangemessenen,mindestenssechswöchigenNachfristentwederErfüllungverlangenoderdenRücktrittvomVertragerklären.DieseErklärungmußvomVertragspartnerbereitsbeiNachfristsetzungschriftlich,unbedingtund bestimmtabgegebenwerden.(5)DerUnternehmerkannjedenfalls–ohneVerzugsfolgenauszulösen–dieEinhaltungdesLeistungs-bzw.LieferterminesvomEingangbedungenerAnzahlungen,vonderzeitgerechtenZahlungandereroffenerForderungen, vonderAufklärungsichnachträglichergebenderoffenerFragen,vonderVerfügbarkeitallernotwendigenBefehle,vonderErfüllungsämtlichertechnischerVoraussetzungensowievonderErfüllungallerübrigenVerpflichtungenabhängigmachen.(6)Soweit rechtlichzulässig–jedenfallsjedochfürleichteFahrlässigkeit–sindgenerellSchadenersatzansprücheaufgrundeinesLieferverzugesausgeschlossen.(7)FürdieEinholungvonbehördlichenGenehmigungen,Bewilligungenbzw.BestätigungenDrittersowiedie ErstattungvonMeldungenanBehördenhatderVertragspartneraufseineKostenzusorgen.(8)MangelsanderslautenderschriftlicherVereinbarungistderUnternehmerberechtigtTeil-undVorlieferungdurchzuführenunddiesenentsprechendTeilabrechnungzu legen.(9)EtwaigeBeschädigungenoderVerlustesinddurchdenEmpfängerderWarebzw.LeistunggleichzeitigmitderEntgegennahmeunterGeltendmachungderAnsprüchegegenüberdemAblieferer(z.B.Frachtführer)schriftlichfestzustellen.Wegeneines TransportschadensoderTransprortmankoskannwederdieAnnahmederWareverweigertnochdieRechnungnichtakzeptiertwerden.(10)EinegemeinsameAbnahmedervomUnternehmerhergestelltenWaredurchbeideVertragsteileerfolgtnachLieferungnur beiausdrücklicherVereinbarung;diesfallshatderVertragspartnermangelsgesonderterVereinbarungdieaufbeidenSeitenhierfürauflaufendenKostenzutragen.(11)NimmtderVertragspartnerdievertragsgemäßeWarebzw.LeistungnichtamrichtigenOrt zurrichtigenZeitan,kannderUnternehmerauchunterSetzungeinerangemessenenNachfristvomVertragzurücktreten.DerVertragspartnerhaftetfürdengesamtendabeientstehendenSchaden.BeiGefahrimVerzugkannderUnternehmereineVerwertung „bestens“aufRechnungdesVertragspartnersvornehmen,ohnediesemgegenüberersatzpflichtigzuwerden.DerUnternehmerkannauchaufKostendesVertragspartnerseineEinlagerungbeiDrittenvornehmen.(12)SämtlicheWarendievomVertragspartner retourniert werden, müssen vorher von unserem Außendienst abgezeichnet werden. Für alle retourniertenWaren wird grundsätzlich eine Manipulationsgebühr von 10% eingehoben. VI.(1)Sofernenichtandersschriftlichvereinbartist,istdasEntgelt30TageabRechnungsdatumohneAbzugfällig;beiZahlungbinnen14TagenabRechnungsdatumsind2%Skontozulässig,soferneindiesemZeitpunktallefälligenVerbindlichkeitenbezahlt sind.(2)ZahlungenmittelsScheckoderWechselerfolgennurzahlungshalber.SämtlicheSpesenundBankprovisioneninVerbindungmitÜberweisungensowieErstellungbzw.EinlösungvonWechselnoderSchecksgehenzuLastendesVertragspartners.(3)Im FalleeinesWechselprotestesbzw.–regreßoderNichtzahlungeinerRechnungsindsämtlicheRechnungensofortfällig,ohnedaßeseinerausdrücklichenFälligstellungbedarf.GleichesgiltfürdenFalleinerwesentlichenVerschlechterungderVermögensverhältnisse desVertragspartners.(4)DerZahlungsverzugtrittohneweitereAufforderungvonselbstein.BeiZahlungsverzugerlöschenallebereitsentstandenenoderkünftigmöglichenAnsprüchedesVertragspartnersausvereinbartenKonventionalstrafen.(5)FürdenFall einesZahlungsverzugeswerdenVerzugszinseninderHöhevon14%p.a.vereinbart;einallfällighöhererZinsschadeoderKursverlustistzuersetzen.(6)NachWirksamwerdendesRücktrittesvomVertraghatderVertragspartnerdiebereitsgeliefertenWarensofort ohneweitereAufforderungaufseineKostendemUnternehmerzurückzustellen,ErsatzfüreineallfälligeWertminderungzuleistenundalleAufwendungenzuersetzen,diedemUnternehmerimZugederDurchführungdesVertragesundseinerRückabwicklung erwachsen.ZurAbgeltungdesindiesemZusammenhangentstehendenSchadenshatderVertragspartnereineVertragsstrafevon25%desBruttofakturenbetragesohneweitereNachweisemitsofortigerFälligkeitzubezahlen.DieVertragsstrafeschließtdie Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens nicht aus. (7) Der Vertragspartner darf mit seinen Forderungen nicht gegen Forderungen des Unternehmers auftreten. VII.(1)BiszurvollständigenBezahlungdesRechnungsbetragessamtZinsen,KostenundSpesensowiebiszurvollständigenErfüllungallersonstigengegenwärtigenundzukünftigenfinanziellenVerpflichtungendesVertragspartnersinVerbindungmitder WarenlieferungsowieaufgrundallersonstigenLieferungenundLeistungenbleibtdiegelieferteWareimunbeschränktenEigentumdesUnternehmers.DerVertragspartnerhataufseineKostenundvonsichaussämtlicheHandlungenzusetzen,diejenachdem LagerortzurBegründungbzw.ErhaltungdesEingentumsvorbehaltsnötigsind.(2)EineVeräußerungoderVerpfändungderVorbehaltswareistnurmitausdrücklicherZustimmungdesUnternehmersundkeinesfallsnachZahlungseinstellungzulässig,wobeider VertragspartnerdiesfallsseineAbnehmeraufdenEigentumsvorbehaltdesUnternehmershinzuweisenhat.UnabhängigdavonbietetderVertragspartnerbereitshiermitunwiderruflichan,fürdenFallderWeiterveräußerungdieserWarenalledaraus entstehendenForderungenandenUnternehmerzudessenBefriedigungzahlungshalberabzutreten.DerUnternehmerkanndiesesAbtretungsanbotjederzeitohnezeitlicheBegrenzungannehmen.SämtlichedamitzusammenhängendeGebührenundKosten sindvomVertragspartnerzutragen.(3)BiszurvollständigenErfüllungallerfinanziellenVerpflichtungenistderVertragspartnerweitersnichtberechtigt,diegelieferteWarezube-bzw.verarbeitenodermitanderenSachenzuverbinden.Widrigenfallsstehtdem UnternehmerdasAlleineigentumandenausderBearbeitung,VerarbeitungundVerbindunghervorgehendenSachenzu.(4)ImFalleeinerPfändungodersonstigenInanspruchnahmedergeliefertenWarenistderVertragspartnerverpflichtet,denUnternehmer unverzüglichzuverständigenundaufseineKostenalleMaßnahmenzurWahrungdesEigentumsrechtesdesUnternehmerszusetzen.WirddieVorbehaltswarevomUnternehmerausgesondert,sokannereineEinlagerungaufKostenundGefahrdesVertragspartnersvornehmen.DieserhatdemUnternehmeralleAufwendungenimZusammenhangmitderGeltendmachungseinesEigentumszuerstatten.(5)DieZurücknahmedergeliefertenWareist–sofernederUnternehmerdiesnichtausdrücklicherklärt–nicht einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen. VIII.(1)SofernenichtbesondereVereinbarungengetroffenwerden,giltabGefahrenübergangeineGewährleistungsfristvon6Monaten.FürErsatzstückeundNachbesserungenbeträgtdieGewährleistungsfrist3Monate.AnsprücheausGewährleistungverjähren jedenfallsbinnen6MonateabfristgerechterRüge.(2)SichtbareMängeloderfehlendeTeilesindbeisonstigemGewährleistungsausschlußunverzüglich,spätestensjedochbinnen8TagennachBeginnderGewährleistungsfrist–verdeckteMängelbinnen8Tagen nachihremEntdecken–beimUnternehmereinlangendmittelseingeschriebenenBriefesuntersofortigerEinstellungeineretwaigenBearbeitungzurügen,ansonstendieWarealsvorbehaltslos,ordnungsgemäßundmangelfreiübernommengilt.(3)Dervoneinem MangelrechtswirksamverständigteUnternehmerkannseinerGewährleistungspflichtnachseinerWahlwiefolgtnachkommen:a.NachbesserungbeimUnternehmerbzw.aneinemanderenvomUnternehmerbezeichnetenOrt,durchvorangehendeÜbersendung seitensdesVertragspartners;b.ErsatzderdamitinsEigentumdesUnternehmersübergebendenmangelhaftenWareoderc.ErsatzderdamitinsEigentumdesUnternehmersübergehendenmangelhaftenTeilederWare.BeiNichtvornahmeodernichtmangelfreier VornahmedervorgenanntenMaßnahmentrotzMahnungoderSetzungeinerangemessenenNachfriststehtdemVertragspartnerdasRechtaufPreisminderungzu;mangelsEinigungüberdenUmfangderPreisminderungoderinFälleneineswesentlichenund unbehebbarenMangelsstehtnurdasRechtderWandlungzu.WeitereVerpflichtungentreffendenUnternehmerimRahmenderGewährleistungnicht.(4)DiedurchdieMaßnahmengemäßAbs.(3)diesesPunktesauflaufendenKostensind–mitAusnahme derVersandkostenderErsatzwarebzw.derErsatzteile–vomVertragspartnerzutragen.(5)DieNachbesserungoderderErsatzistvomUnternehmerzumindest5Tageimvorausterminlichbekanntzugeben.IstderVertragspartnerausvonihmzuvertretenden GründenbeidiesemTerminnichtanwesendodererschwerterdieNachbesserungbzw.denErsatzodermachtdieseunmöglich,giltdiesalsVerzichtaufdieGewährleistungsansprüche.(6)DieGewährleistungdesUnternehmersistausgeschlossen,wennsichder VertragspartnernichtandieAnordnungenbzw.BetriebsbedingungendesUnternehmersgehaltenhat,derMangeldurchdenVertragspartnerbzw.Dritteverursachtwurde,dieseselbstManipulationenoderReparaturenanderWarevorgenommenhabenoder vornehmenließen,derVertragspartnernichtinerforderlicherWeisedieMöglichkeitzurInstandsetzunggibtodersolangederVertragspartnerseinenVerpflichtungen–soinsbesonderedieaufZahlung–nichterfüllt.WeitersistdieGewährleistungausgeschlossen fürVerbrauchs-undVerschleißteile.DieGewährleistunggiltweitersnurfürMängel,dieunterEinhaltungderjeweiligenBetriebsbedingungenbeinormalemGebrauchauftreten.(7)ImRahmenderGewährleistungbestehtgegenüberdemUnternehmerkein AnspruchaufEntschädigungoderSchadenersatzwelcherArtauchimmer(z.B.Folgekosten,Verlegungs-undAuswechslungskosten,entgangeneGewinne,Fracht-undZufahrtsspesenetc.) IX.(1)ImFalledesSchadensersatzeshaftetderUnternehmerhöchstensfürVorsatzodergrobeFahrlässigkeit.DieHaftungfürleichteFahrlässigkeitistausgeschlossen;ebensoderErsatzvonFolge-undVermögensschäden,ZinsverlustensowievonSchäden ausAnsprüchenDrittergegenüberdemVertragspartner.(2)ImFallegroberFahrlässigkeitistdieHaftungfürSchädenjedenfallsaufdas10fachedesNettofakturenbetragesdergeliefertenWarebeschränkt.(3)BeiNichteinhaltungallfälligerBedingungendes UnternehmersfürMontage,InbetriebnahmeundBenutzungistjederSchadenersatzausgeschlossen.(4)SofernenichtzwingendegesetzlicheBestimmungendementgegenstehenisteineHaftungfürSchädennachdemProdukthaftungsgesetzundanderenvergleichbarenNormen,unabhängigwelcherRechtsordnungsieentspringen,ausgeschlossen.DerVertragspartnerverpflichtetsich,diesenHaftungsausschlußzugunstendesUnternehmersaufseinejeweiligenAbnehmerzuüberbinden,diesezurWeiterüberbindung biszumletztenBenutzerzuverpflichtenundhierfürurkundlicheNachweisezuerrichten.AnsprücheDritterausdemTitelderProdukthaftungsindimInnenverhältnisjedenfallsvomVertragspartnerzutragen,sodaßdieserinsbesonderedenUnternehmerbei dessenInanspruchnahmeunverzüglichschad-undklagloszuhaltenhat.DerUnternehmerübernimmtkeineHaftungfürProdukteoderProduktinformationen,dieseitensdesVertragspartnersinVerkehrgesetztwerden.(5)DerVertragspartnerhatimZugeder InverkehrbringungderProduktedesUnternehmerssicherzustellen,daßderVorgangderWeitergabenachweißlich–insbesonderehinsichtlichNameundAdressedesErwerbers,ArtdesProduktesundVerkaufsdatum–festgestelltwerdenkann.DerVertragspartner istweitersverpflichtet,seineMitarbeiterlaufendundnachweislichüberalleInformationenundAnweisungen,diederUnternehmermitseinenProduktenmitliefert,wieauchübergesetzlicheVorschriftenundhoheitlicheAnordnungeninKenntniszusetzen.Dies giltauchgegenüberdenAbnehmerndesVertragspartners,sodaßdieserdurchentsprechendeAnweisunggegenüberseinemVerkaufspersonalverpflichtetist,seineAbnehmerentsprechendumfassendzuinformierenundzuberaten.DerVertragspartneristverpflichtet,ihmbekanntwerdendeFehlerbeidenProduktenbzw.ProduktinformationendesUnternehmersunverzüglichdiesemweiterzugebenunddieÜbereinstimmungzwischenProduktinformationen,Verlege-undVersetzanleitungen,Anwendungsmöglichkeiten etc.betreffenddieProduktedesUnternehmersmitdemjeweiligenStandvonWissenschaftundTechnikzuüberwachenundbeiWidersprüchendenUnternehmerunverzüglichzuinformierensowieeineweitereInverkehrsetzungvonProduktenindiesemFalle sofortzuunterlassen.(6)DerVertragspartneristverpflichtetalleUnterlagen,UrkundenundNachweisefürmindestens10JahreabInverkehrbringungbzw.WeitergabederProdukteaufzubewahrenundunverzüglichnachVerlangenvollständigherauszugeben. X.(1)ErfüllungsortfüralleLieferungenundZahlungenist,auchwenndieÜbergabetatsächlichaneinemanderenOrterfolgt,A-6166Fulpmes.(2)FürallezwischendemUnternehmerundseinemVertragspartnerabgeschlossenenVerträgeundallesichausdem rechtswirksamenBestehenoderNichtbestehendieserVerträgeergebendenAnsprüchewirddieAnwendungmateriellenösterreichischenRechtesvereinbart.EsstehtdemUnternehmerfrei,aufdieAnwendungösterreichischenRechtesausdrücklichschriftlichzu verzichten.ImFalleeinessolchenVerzichtesgiltnachWahldesUnternehmersjenesRechtalsvereinbart,dasentwederindemLandzurAnwendunggelangt,indemderVertragspartnerseinenSitzhat,oderdasaufgrundderRegelndesinternationalenPrivatrechtes jenesLandeszuAnwendunggelangt,indemeinegerichtlicheAuseinandersetzungüberdiestreitigenAnsprüchegeführtwirdbzw.zuführenist.(3)AlsausschließlicherGerichtsstandfüralleRechtsstreitigkeitenauseinemVertragwirddasfürA-6166Fulpmes jeweilssachlichundörtlichzuständigeGerichtvereinbart.DerUnternehmerkannjedochdenVertragspartnerauchaneinemanderenin–oderausländischenGerichtsstandbelangen.(4)ImZugederEDVwerdenallefürdieGeschäftsbeziehungenrelevanten DatenundDatenderVertragspartnerunterBedachtnahmeaufdasDatenschutzgesetzgespeichtert.SämtlicheanSiegelieferteVerpackungensindzurGänzeüberdieARA-Lizenznummer2616entpflichtet. 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