PROBST - Ersatzteilkatalog Strona 155
Oferta dla klientów komercyjnych**Najlepiej sprzedający się od Probst GmbH
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Truck Crane Attachments Attachments Lieferund Zahlungsbedingungen for truck cranes Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite bearbeitet wird, auch bei Zeitdruck setzt eine anderweitige Bearbeitung unser Einverständnis im Einzelnen voraus. Wir haften nicht für Mängel, die durch schlechte Montage durch den Besteller oder Dritte, durch schlechte Wartung oder Nachlässigkeit, durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder durch übermäßige Beanspruchung entstanden sind. Voraussetzung für die Gewährleistung ist die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Käufer. Wegen Mängelrügen, über die kein Zweifel besteht, dürfen Zahlungen nur im angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln zurückgehalten werden. Insbesondere dürfen keine Aufrechnungen gegen frühere oder spätere Lieferungen erfolgen. Rücksendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verkäufers. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Käufers nach Vertragsabschluß wesentlich und wird dadurch der Gegenleistungsanspruch des Verkäufers gefährdet, ist der Verkäufer berechtigt, die Leistung zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. 10. Zahlungsverzug Hält der Käufer die vereinbarte Zahlungsfrist nicht ein, berechnen wir ab Fälligkeit Zin-sen in der nach deutschem Recht gesetzlich vorgesehenen Höhe. Vor Bezahlung fälliger Beträge ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet, soweit der Käufer hierfür nicht Sicherheit leistet. Bei vom Käufer verschuldetem Ausbleiben einer fälligen Zahlung werden sämtliche offenen Rechnungen des Verkäufers sofort fällig. 8. Rücktrittsrecht des Käufers und sonstige Haftung des Verkäufers 11. Eigentumsvorbehalt Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird oder die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist, die einen Monat nicht unterschreiten darf, nicht erfolgte, es sei denn, das Leistungshindernis ist vom Verkäufer zumindest überwiegend zu vertreten oder es handelt sich um einen Fall der Ziff. 6. Absatz 4. Soweit Teilleistungen möglich und für den Käufer auch nach Beendigung des Vertrages im Übrigen verwertbar sind, beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf die noch nicht geleisteten Teile. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzugs oder durch Verschulden des Käufers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet. Sind bereits Teilleistungen im Sinne des Absatzes 1 erbracht, besteht auch insoweit ein Vergütungsanspruch. Der Käufer hat außerdem ein Rücktrittsrecht, wenn der Verkäufer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist für die Behebung oder Nachbesserung eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch dessen Verschulden fruchtlos verstreichen lässt. Entscheidet sich der Verkäufer für eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels, hat der Käufer ein Rücktrittsrecht erst, wenn die Beseitigung des Mangels zweimal fehlgeschlagen ist. Die angemessene Nachfrist beginnt nicht eher, als bis der Mangel und die Vertretungspflicht des Verkäufers feststehen und nachgewiesen sind. Der Käufer kann statt seines Rücktrittsrechts auch Minderung geltend machen. Nimmt der Käufer oder ein Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vor, entfällt eine Haftung des Verkäufers für die daraus entstehenden Folgen. Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Ziffern getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Rechte z.B. auf Lieferung einer mangelfreien Sache, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden jeder Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen und bei schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten. Der Haftungsausschluss findet weiter keine Anwendung bei Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Käufer gegen Schäden, die nicht im Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern sowie wenn der Schaden auf einem Umstand beruht, für den der Verkäufer eine Garantie übernommen hat. Gleiches gilt, wenn sich ein Beschaffungsrisiko realisiert, das der Verkäufer ausdrücklich übernommen hat. Schließlich gilt der Haftungsausschluss nicht in den Fällen, in denen nach dem jeweils geltenden Landesrecht eine Schadenersatzpflicht besteht, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann, insbesondere für Produkthaftung. Außer bei Schäden für Leben, Körper und Gesundheit und für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen, beschränkt sich der Umfang des zu ersetzenden Schadens aber auf vorhersehbare Schäden. Bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers. Der Käufer hat die Ware ordnungsgemäß aufzubewahren und zu versichern. Verspätet sich der Käufer mit fälligen Zahlungen um mehr als 10 Werktage ist der Käufer auf Verlangen des Verkäufers zur Herausgabe der gelieferten Ware verpflichtet, ohne dass der Verkäufer zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklären muss. 12. Annahme, Abruf, Rücktrittsrecht des Verkäufers Auf Abruf gekaufte Waren sind binnen einem Monat nach Aufforderung zur Abnahme anzunehmen. Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug, kann der Verkäufer die Ware auf Kostenund Gefahr des Käufers einlagern und alle daraus entstehenden Kosten in Rechnung stellen. Das gleiche gilt, wenn aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat,versandfertige Waren nicht versendet werden können. Befindet sich der Käufer trotz Fristsetzung weiter im Annahmeverzug, befindet er sich mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage im Verzug oder begeht der Käufer eine andere schwerwiegende Vertragsverletzung, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung des Schadenersatzes berechtigt. 13. Schiedsgericht, Erfüllungsort, Sonstiges Die Rechte des Käufers sind nicht übertragbar. Die rechtliche Unwirksamkeit oder Änderung einzelner Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung soll diejenige zulässige Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Gedanken der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Erfüllungsort für alle Lieferungen ist das Lieferwerk des Verkäufers, in Erdmannhausen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist. Die vorstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind für den Verkäufer nur bindend, wenn er sie schriftlich anerkannt haben. Auf den Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf anwendbar. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs endgültig entschieden. Das Schiedsgericht kann auch über die Gültigkeit dieser Schiedsvereinbarung bindend entscheiden. 9. Zahlung Zahlungsort und Währung werden gesondert vereinbart. Eine Zurückbehaltung der Zahlung oder eine Aufrechung ist nur wegen/mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. 1/2023 – 153
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