PROBST - Ersatzteilkatalog Strona 154
Oferta dla klientów komercyjnych**Najlepiej sprzedający się od Probst GmbH
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Truck Crane Attachments Attachments Lieferund Zahlungsbedingungen for truck cranes 1. Allgemeines 6. Vertragsgegenstand Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag; sie schließen Einkaufsbedingungen des Käufers aus, auch wenn solchen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichende Vereinbarungen und nachträgliche Änderungen werden auf jeden Fall erst durch schriftliche Bestätigung gültig. Angaben des Verkäufers über Maße, Gewichte, Leistungen oder Material erfolgen sorgfältig, jedoch unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Gleiches gilt für sämtliche Konstruktionsangaben und -vorschläge. Änderungen aufgrund der technischen Entwicklung behält sich der Verkäufer vor. Vom Verkäufer gefertigte Zeichnungen, Musterstücke und Unterlagen bleiben dessen Eigentum. Sie dürfen Dritten ohne dessen Einwilligung nicht zugänglich gemacht werden. Der Verkäufer weist insoweit auf sein Urheberrecht hin. Die vertraglich geschuldeten Eigenschaften der Kaufsache richten sich ausschließlich nach unserer Produktbeschreibung und den schriftlichen Vereinbarungen. Einseitig vom Käufergeäußerte Vorstellungen bleiben ebenso außer Betracht wie Werbeaussagen und sonstige öffentliche Äußerungen des Verkäufers oder eines seiner Gehilfen. Modelle, Werkzeuge und sonstige Einrichtungen für die Ausführung eines Auftrages bleiben, auch wenn der Verkäufer einen Anteil der Kosten berechnet, stets dessen Eigentum. 2. Angebot und Auftrag Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsund Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagenbehält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Verkäufer ist verpflichtet, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen. Aufträge und Vereinbarungen jeder Art werden erst mit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers rechtswirksam. 7. Gewährleistung 3. Preise Die Preise verstehen sich ab Werk freibleibend, ausschließlich Verpackung. Verbindlich sind die Preise der Auftragsbestätigung, falls nicht wegen langen Lieferzeiten ein Preisvorbehalt unsererseits gemacht wird. Es kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zur Berechnung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Für Aufträge mit einem Nettowarenwert bis EURO 50,– berechnen wir zusätzlich einen Mindermengenzuschlag von EURO 15,–. 4. Lieferung Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch erst nach Klärung aller Einzelheiten der Auftragsausführung. Höhere Gewalt, sowie unverschuldetes Unvermögen bei uns und unseren Lieferanten, insbesondere Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Mangel an Material oder Zulieferteilen, berechtigen uns, angemessene Nachfristen zu beanspruchen. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Nichterfüllung oder Verzug sind, außer im Fall unseres vorsätzlichen Verschuldens, ausgeschlossen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werkverlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk des Verkäufers mindestens jedoch 1/2 v.H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. 5. Verpackung, Versand, Gefahrübergang Verpackungsart, Versandart und Versandweg bestimmt der Verkäufer, falls nicht eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Der Versand geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Sofern keine besonderen Weisungen des Käufers erteilt werden, nehmen wir den Versand, auf dem nach unserem Ermessen besten Wege vor, ohne dass wir die Verantwortung für die billigste und kürzeste Verfrachtung übernehmen. Jegliche Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer erfolgt ist. Eine Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf besondere Anordnung des Bestellers und wird auf jeden Fall in Rechnung gestellt. Bei Versand durch die Bundesbahn oder einen Spediteur ist im Schadensfall der Entschädigungsantrag grundsätzlich vom Besteller selbst zu stellen. Die Fälligkeit unserer Zahlungsansprüche bleibt hiervon unberührt. 1/2023 – 152 Sofern es sich nicht um unerhebliche Mängel handelt, leistet der Verkäufer unter Ausschluss weiterer Ansprüche für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter oder garantierter Eigenschaften gehört, Gewähr wie folgt: Für alle von uns hergestellten Neuteile übernehmen wir die Gewährleistung für 1 Jahr im Normalbetrieb, 1/2 Jahr im Schichtbetrieb soweit Material- oder Herstellungsfehler oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften nachgewiesen werden. Bei Gebrauchtteilen reduziert sich die Gewährleistung jeweils um die Hälfte. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate beginnend mit der Lieferung. (Ausgeschlossen davon sind Verschleißteile). Verzögert sich der Versand, die Aufstellung oder die Inbetriebnahme ohne Verschulden des Verkäufers, so erlischt die Haftung spätestens 18 Monate nach Gefahrenübergang. Als Greifelemente eingesetzte Gummischienen sind Verschleißartikel und unterliegen nicht der Gewährleistung. Mängel durch fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Änderungen bzw. Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse schließen jegliche Gewährleistung aus, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind. Weitergehende Rechte, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Mängelrügen innerhalb des vorstehend genannten Rahmens werden nur anerkannt, wenn sie binnen zwei Wochen nach Empfang der Ware, bei zunächst nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Kenntniserlangung durch schriftliche Erklärung geltend gemacht werden. Beanstandungen der Menge werden nur berücksichtigt, wenn sie sofort nach Erhalt der Sendung schriftlich vorgebracht werden. Die Untersuchungs- und Rügepflicht umfasst auch Bedienungs- und Montageanleitungen. Ebenso müssen der Gewährleistung unterliegende Schäden unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, dass wir nicht in der Lage sind den Mangel zu beheben. Zur Vornahme aller dem Verkäufer notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Verkäufer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Verkäufer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Verkäufer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, z.B. Ersatz von Lohn oder verdorbenem Material usw. sind ausgeschlossen. Ausbesserung oder Ersatz erfolgt nach unserer Wahl. Werden die Teile unfrei eingesandt so erfolgt die Rücksendung ebenfalls unfrei, d.h. ein Frachtweg wird von uns bei billigster Versandart getragen.
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