Hünersdorff Gesamtkatalog Strona 81
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Allgemeine Geschäftsbedingungen benachrichtigen. 12. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware sowie deren Pfändung durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, solche Maßnahmen erfolgen nur zur Sicherung unserer Ansprüche. 13. Mit einer Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren sind wir für den Fall der Eröffnung des gerichtlichen Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens nicht einverstanden. § 7 Zahlungen 1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum in der Währung der Bundesrepublik Deutschland an uns zu bezahlen. Unsere Vertreter sind zur Annahme von Zahlungen nicht berechtigt. 2. Bei Vorauskasse, Nachnahme, Bankeinzug oder Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto eingeräumt. Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Ansonsten werden keine Skonti oder sonstige Nachlässe gewährt, es sei denn, es besteht eine schriftliche Vereinbarung. 3. Sämtliche Zahlungen sind spesenfrei an unseren Sitz zu leisten. Sofern uns anlässlich der Zahlung des Bestellers von Banken oder anderen Instituten Zahlungsnebenkosten belastet werden, so trägt diese der Besteller und werden ihm durch uns belastet. 4. Zahlungen durch Wechsel ist vorbehaltlich ausdrücklich schriftlicher anderweitiger Vereinbarung ausgeschlossen. Eine ausnahmsweise Annahme von Akzeptanz gilt nur solange als Kaufpreisstundung, als in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers keine nachteiligen Änderungen eintreten oder bekannt werden. Wechselzahlungen sind keine Barzahlungen. Diskont- und sonstige Wechselspesen sind vom Besteller auf jeden Fall sofort mit Wechselgebung zu bezahlen. Für rechtzeitige Vorlegung, Protesterhebung und/oder Wechselrückleistung übernehmen wir keinerlei Haftung. Die Annahme von Schecks erfolgt nicht an Erfüllung statt, sondern erfüllungshalber. 5. Verzugszinsen berechnen wir mit 8 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn durch uns eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn durch den Besteller eine geringere Belastung nachgewiesen werden kann. 6. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelchen von uns nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen. 7. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt, die darauf schließen lassen, dass die Kaufpreisansprüche infolge von Liquiditätsschwierigkeiten des Bestellers gefährdet sind, so sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von Vorkasse oder der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen. § 8 Gefahrübergang Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Besteller über, wenn die Sendung unseren Sitz verlässt oder der Versand nach Versandbereitschaft auf Wunsch des Bestellers zurückgestellt wird. Transportschäden oder Verlust der Ware werden von uns nicht gedeckt. Soweit Ansprüche gegen haftende Dritte und/ oder gegen Versicherer (Versicherungen nur auf Wunsch und Kosten des Bestellers) geltend gemacht werden können, erschöpft sich ein Anspruch des Bestellers gegen uns mit der Forderungsabtretung an den Besteller. § 9 Gewährleistung 1. Soweit wir die an den Besteller gelieferten Waren nicht selbst hergestellt, sondern vom Vorlieferanten bezogen haben, erfüllen wir unsere Gewährleistungspflichten dadurch, dass wir dem Besteller hiermit unsere gesamten eigenen Gewährleistungsansprüche gegen unseren Vorlieferanten abtreten. Der Besteller nimmt diese Abtretung erfüllungshalber an. Bei Nichtdurchsetzbarkeit oder Misslingen richten sich die subsidiären Gewährleistungsansprüche gegen uns nach den Bestimmungen der folgenden Ziffer 2. 2. Die gelieferte Ware weist die aus der Produktbeschreibung ersichtliche Beschaffenheit, andernfalls die handelsübliche Beschaffenheit auf. Erklärungen über die Beschaffenheit stellen keine Garantie dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Allgemein wird über die Gewährleistung nach diesen Bedingungen bzw. nach dem Gesetz keinerlei Garantie übernommen. Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Mängel sind innerhalb von drei Tagen nach Lieferung durch schriftliche Anzeige uns gegenüber zu rügen. Unabhängig hiervon erlischt das Rügerecht des Bestellers, wenn er die von uns bezogene Ware vor Ablauf der vorgenannten Frist bereits verändert, verarbeitet oder verbunden hat. Weiter gehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. Verdeckte Mängel müssen spätestens binnen einer Woche nach ihrer Entdeckung bei uns schriftlich gerügt werden. Im Falle der Mängelfeststellung ist der Besteller verpflichtet, uns die beanstandete Ware zur Prüfung spätestens eine Woche nach dem Versendedatum der schriftlichen Mängelrüge zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfallen sämtliche Ansprüche. Die vorbezeichnete Anzeigepflicht gilt auch, wenn dem Besteller gegenüber seitens seines Abnehmers Mängel der von uns gelieferten Waren oder Teile offen gelegt werden. Ist die Beanstandung durch den Besteller berechtigt, so steht ihm das Recht zu, im Rahmen der Nacherfüllung Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen. Wir sind berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung abzulehnen, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist oder die gewählte Art der Nacherfüllung kostspieliger ist als die andere und diese keine erheblichen Nachteile für den Besteller im Verhältnis zur anderen Nacherfüllungsmöglichkeit beinhaltet. Im Falle der Nacherfüllung durch Nachbesserung ist unser Nachbesserungsrecht auf drei Versuche hinsichtlich ein - und desselben Mangels - insgesamt auf sechs Versuche hinsichtlich sämtlicher Mängel beschränkt. Ist die Kaufsache nach Vornahme der Nacherfüllung an einen anderen Ort zu verbringen als den ursprünglichen Lieferort, so fallen dem Besteller die insoweit anfallenden Mehrkosten zur Last. Gleiches gilt, wenn der Besteller die Mangelhafte Sache von einem anderen Ort als seinem Sitz/dem Lieferort zum Zwecke der Nacherfüllung an uns zurücksendet. Zur Geltendmachung weiter gehender Gewährleistungsansprüche ist der Besteller erst berechtigt, wenn er uns zur Vornahme der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung eine angemessene Frist gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist. Liegt ein nur unerheblicher Mangel vor, ist das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Unberührt bleibt hiervon das Recht zur Minderung des Kaufpreises. 3. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn a) der Mangel auf eine unsachgemäße Benutzung, Bedienung oder Pflege bzw. mangelhafte Wartung, fehlerhafte Montage und Inbetriebnahme oder auf gewaltsame Einwirkung sowie andere externe Einflüsse sowie auch durch Lagerung oder transportbedingte Umstände zurückzuführen ist, soweit sie von uns nicht zu vertreten sind. b) der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung des Liefergegenstandes, insbesondere einer Verwendung ungeeigneter, insbesondere fremder Ersatzteile beruht und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung oder Verwendung steht. c) der Mangel auf der Beschaffenheit oder Mängeln von Teilprodukten bzw. Bestandteilen unserer Produkte (z.B.: Folien) beruht, die der Besteller uns gegenüber definiert und verbindlich als unsererseits zu verwenden vorgegeben hat. Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen, die auf fahrlässige oder unsachgemäße Bedienung oder Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. 4. Die beanstandete Ware ist mit dem Original-Lieferschein oder dessen Fotokopie an uns einzusenden. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf die Einrede nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Mängelrüge. 5. Zur Zurückhaltung von Zahlungen und Berufung auf Mängelansprüche ist der Besteller nur insoweit berechtigt, als er in Ansehung des gerügten Mangels nach Treu und Glauben verhältnismäßig ist, d.h. höchstens nur bis zum Kaufpreisteilbetrag, der konkret als mangelhaft gerügten Artikel. 6. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, so übernehmen wir für die Dauer aus entstehenden Folgen keinerlei Haftung. Gleiches gilt für ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung vorgenommene Änderungen am Liefergegenstand. 7. Für Schadensersatzansprüche gilt ergänzend Abschnitt 10. 8. Die Gewährleistungspflicht wegen Sachmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit wir gegen Vorsatz oder wegen arglistigen Verschweigens eines uns bekannten Mangels haften; in diesen Fällen haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine kürzere Frist gilt dann, wenn der Mangel ein Produkt betrifft, dessen Abnutzungsdauer regelmäßig und typischerweise kürzer ist als ein Jahr. In diesen Fällen ist die Gewährleistung auf die regelmäßige Abnutzungsdauer begrenzt. 9. Der Besteller ist nicht berechtigt, eine von uns nicht genehmigte Werbung im Rahmen des Vertriebs der von uns hergestellten Waren einzusetzen. Machen Kunden des Bestellers Mängelhaftungsansprüche geltend, die sie auf Abweichungen der gekauften Ware von den werblichen Aussagen des Vertriebspartners stützen, so ist dieser nicht berechtigt, uns gegenüber Ansprüche aus diesem Umstand herzuleiten. § 10 Haftung 1. Für Schäden des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertrag sowie aus unerlaubter Handlung haften wir nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sofern nicht a) wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird b) für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet wird. 2. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, regelmäßig vorhersehbaren Schaden beschränkt. 3. Dies gilt auch in Fällen der Mängelhaftung. 4. Die Haftungsbeschränkungen in den § 9 und § 10 gelten auch im Hinblick auf eine etwaige Haftung wegen fehlerhafter Beratung, fehlerhafter Montageanleitung sowie sonstiger Nebenpflichtverletzungen. 5. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. 6. Für die Verjährung vorgenannter Ansprüche gilt § 9 Ziff. 8 entsprechend. § 11 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht 1. Der Besteller kann mit Gegenansprüchen gegen unsere Forderungen nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind. 2. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt dies auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. § 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand 1. Erfüllungsort ist Ludwigsburg. Abweichend hiervon sind wir im Einzelfall berechtigt, den Ort eines etwaigen anderen liefernden Werkes als Erfüllungsort zu bestimmen. 2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. § 13 Anwendbares Recht Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat. § 14 Formvereinbarungen 1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen allgemeinen Bedingungen sowie zu Einzelverträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch dann, wenn die Schriftform bei Änderungen abbedungen werden soll. 2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. § 15 Sonstiges 1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. 2. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB ganz oder teilweise nichtig, anfechtbar oder unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden den Vertrag alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. www.huenersdorff.de/link/agb 81
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