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76 Lieferungs-, Zahlungs- und Gewährleistungsbedingungen nis dazu erklären, dass der Lieferant die personenbezogenen Daten dieser Personen nur auf ausdrückliche Aufforderung der betroffenen Person löschen muss. 4. Der Besteller verliert das Recht, sich auf die Vertragswidrigkeit der Ware zu berufen, wenn er sie nicht spätestens innerhalb von 12 Monaten, nachdem ihm die Ware tatsächlich übergeben worden ist, dem Lieferanten anzeigt. 4. Rechtswirksam im Sinne der vorstehenden Regelungen bedeutet, dass der Besteller selbsttätig die nach dem Datenschutzrecht und dem allgemeinen Schuldrecht notwendigen Voraussetzungen einer wirksamen Erklärung ermitteln muss. 5. Sofern eine der Regelungen der Ziffer XVIII. im Widerspruch zu den übrigen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen steht, geht die Regelung der Ziffer XVIII. vor. 5. Liegen dem Besteller die zuvor genannten Erklärungen nicht vor, ist er verpflichtet, den Lieferanten darauf ausdrücklich schriftlich hinzuweisen. 6. Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich die Vertragspartner daneben einer anderen Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang. 6. Verstößt der Besteller gegen die zuvor genannte Hinweispflicht oder stellt sich im Nachhinein heraus, dass die vom Besteller eingeholten Erklärungen ganz oder in Teilen unwirksam sind, so stellt der Besteller den Lieferanten von Forderungen frei, die Dritte im Zusammenhang mit diesen Vertragsverletzungen gegen den Lieferanten erheben. Die dem Lieferanten in diesem Zusammenhang zustehenden gesetzlichen Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. 7. Im Übrigen wird der Lieferant personenbezogenen Daten des Bestellers entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz behandeln. XVII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstiges 1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Geschäftssitz des Lieferanten Erfüllungsort. 2. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist der Gerichtsstand das für den Geschäftssitz des Lieferanten zuständige Gericht. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen. 3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam. XVIII. Internationaler Vertragspartner Sofern der Besteller seine Niederlassung im Ausland hat, gilt ergänzend und ggf. abweichend zu dem Vorhergesagten folgendes: 1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 2. Im Falle von widersprüchlichen Vertragsangeboten und Annahmeerklärungen gilt die Lieferung als neues Angebot entsprechend der Bedingungen der letzten Erklärung des Lieferanten. 3. Schuldet der Lieferant eine Stückschuld, so schuldet er im Falle einer mangelhaften Lieferung eine Ersatzlieferung nur dann, wenn er dem zustimmt. Hinweis: Der Lieferant speichert personenbezogene Daten seiner Kunden. Dabei hält er sich an die gesetzlichen Bestimmungen. Die Speicherung erfolgt zu Zwecken der Bearbeitung und Abwicklung bereits abgeschlossener Geschäftsvorgänge und des laufenden Geschäfts, zur Anbahnung neuer Verträge bzw. für ähnliche geschäftliche Kontakte. Der Besteller kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Auskunft hinsichtlich der über ihn beim Lieferanten gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sollte der Besteller in dem Verhalten des Lieferanten einen Verstoß gegen geltendes Recht erkennen, möge er sich direkt an den Lieferanten wenden. Im Falle einer berechtigten Reklamation wird der Lieferant den Verstoß dann sofort einstellen. Einer Abmahnung oder gerichtlichen Geltendmachung bedarf es in solchen Fällen nicht. Sollte der Besteller die Verletzung geltenden Rechts im Wege einer Abmahnung oder gerichtlich geltend machen, weist der Lieferant darauf hin, dass der Besteller die dadurch entstehenden Kosten wegen fehlender Wiederholungsgefahr selbst zu tragen hat. Stand: Mai 2020
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