STUBAI - Forstkatalog Page 38
Offre client commercial**Meilleures ventes de Stubai ZMV GmbH
hors Expédition
hors Expédition
hors Expédition
hors Expédition
hors Expédition
hors Expédition
hors Expédition
hors Expédition
hors Expédition
hors Expédition
hors Expédition
hors Expédition
hors Expédition
hors Expédition
hors Expédition
hors Expédition
hors Expédition
hors Expédition
hors Expédition
hors Expédition
hors Expédition
hors Expédition
hors Expédition
hors Expédition
hors Expédition
hors Expédition
hors Expédition
hors Expédition
hors Expédition
(Imfolgenden„allgemeineBedingungen“)derStubaiZMVGmbH(imfolgenden„Unternehmer“)füralleRechtsgeschäftezwischendemUnternehmerundDritten(dieseimfolgenden„Vertragspartner“)StandNovember1993 I.(1)DerUnternehmerschließtRechtsgeschäfte(insbesondereKäufeundVerkäufe)mitVertragspartnernausschließlichaufgrunddieserallgemeinenBedingungenab.DavonabweichendeallgemeineoderbesondereBedingungeneinesVertragspartners sowieSonderabmachungengeltennur,wenndiesegesondertschriftlichvereinbartwurden.(2)SollteohnegesonderteAbmachungeineZusendungsolcherBedingungendesVertragspartnerserfolgenodererfolgtsein,verzichtetdieseraufallfälligedaraus entspringendeRechtswirkungen.(3)SofernederVertragspartnerbeabsichtigt,dieallgemeinenBedingungendesUnternehmensnichtfürundgegensichgeltenzulassen,wirderineinemgesonderten Schreibendaraufhinweisen,damitinderFolgezwischendemUnternehmerundseinemVertragspartnerdarüberVerhandlungengeführtwerdenkönnen.BiszueinerabweichendenschriftlichenFestlegunggeltenjedenfallsdieseallgemeinemBedingungendesUnternehmers.(4)DieseallgemeinenBedingungenbleibenauchbeietwaigerRechtsunwirksamkeiteinzelnerBestimmungenimübrigengültig.(5)EinmalzwischendemVertragspartnerunddemUnternehmerinKraftgesetzteallgemeine BedingungendesUnternehmensgeltenauchohneweiterenbesonderenHinweisfürallekünftigenVerträgezwischendenselben.(6)OhneschriftlicheErmächtigungdurchdenUnternehmeristesdessenMitarbeiternuntersagt,dieseBedingungen aufzuheben,zuergänzenoderabzuändern.(7)DemVertragspartneristesverboten,seineRechteundPflichtenauseinemVertragmitdemUnternehmerohnedessenschriftlicheZustimmunganDrittezuübertragen.(8)DieAufhebung,Ergänzung oder Abänderung von Verträgen bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. II.(1)AnboteandenUnternehmerkönnenvondiesemnurdurchschriftlicheAnnahmeerklärungenoderdurchtatsächlicheErfüllungangenommenwerden;ansieistderAnbotstellerfürdieDauervon4WochenabEinlagenbeimUnternehmergebunden. (2)AnbotedesUnternehmerssindgrundsätzlichfreibleibend.DerUnternehmeristjederzeit–auchnachErhalteinerStellungnahmedesVertragspartners–berechtigt,seineAnboteabzuändernoderzuwiderrufen.EineallfälligeAuftragserteilung desVertragspartnersverpflichtetdenUnternehmer–unabhängigvonseinenvorangegangenenHandlungen–erstdann,wennerseinerseitseineschriftlichenAuftragsbestätigungandenVertragspartnerübermitteltodertatsächlichdieErfüllung vornimmt.(3)KostenvoranschlägedesUnternehmerssindgrundsätzlichunverbindlich;siestellennureineEinladungandenVertragspartnerzurAnbotstellungdar.IhreErstellungist,soferndieVertragsteilezuvornichtsabweichendesvereinbarthaben, unentgeltlich.LeistungendieüberdenüblichenRahmeneinesKostenvoranschlageshinausgehen,wiePlanungsarbeiten,Konstruktionspläne,Reisenetc.werden , nachdenbeimUnternehmerüblichenKalkulationsgründenverrechnet.(4)BeiErstellung vonKostenvoranschlägenhatderUnternehmeraufihmnichtbekanntgegebeneauftragsspezifischeUmständenichtBedachtzunehmen.DerVertragspartneristverpflichtet,denUnternehmerumfassendüberalleUmständezuinformieren,dieEinfluß auf das Ausmaß des Arbeitseinsatzes und die Kosten haben könnten.(5)DieinKostenvoranschlägen,Prospekten,Rundschreiben,Katalogen,Anzeigen,Abbildungen,Preislistenetc.enthaltenenAngabenüberArt,Umfang,AusstattungundPreisederWarenbzw.derLeistungenetc.sindunverbindlich.(6)Preise fürVerkäufegelten,sofernenichtsanderesvereinbartwird,in€nettoohneUmsatzsteuerverpacktabLagerA-6166FulpmesohneVerladung,Fracht,Versicherung,Zölle,GebührenodersonstigeNebenkosten.EineErhöhungderGestehungskosten (Lohn,MaterialVerwaltung, , Energie,geänderteFormbehelfeetc.)zwischendemZeitpunktdesVertragsabschlussesundseinerErfüllungdurchdenUnternehmerberechtigtdiesenzueinerentsprechendenPreiserhöhung.AufträgeohnePreisvereinbarung werdenzudenamTagderRechnungslegunggeltendenPreisenunterBerücksichtigungderdanngeltendenGestehungskostenberechnet.(7)TechnischeÄnderungenoderAbweichungenvonPlänenundVorgabenallerArtsindvomVertragspartnerzu akzeptieren, soferne sie dem von diesem angestrebten Verwendungszweck nicht zuwiderlaufen. III.(1)SämtlichevomUnternehmererstelltenbzw.übergebenenkaufmännischenundtechnischenUnterlagenverbleibenimEigentumdesUnternehmers.JedeVeröffentlichung,VerbreitungundsonstigeVerwendungvonsolchenUnterlagendarfnurmit schriftlicherZustimmungdesUnternehmerserfolgen.InsbesonderedürfensolcheUnterlagennichtDrittenzugänglichgemachtwerden.(2)EsstehtdemUnternehmerfrei,sämtlicheUnterlagenjederzeitohneAngabevonGründenvomVertragspartner zurückzufordern. IV.(1)MangelsgesonderterVereinbarunggiltdieLeistungbzw.Lieferungals„abWerk(Lager)“vereinbart.IstdieWarevomUnternehmeraufgrundgesonderterVereinbarunganeinenbestimmtenOrtzuliefern,sogiltdieLieferungdorthin-ohneweitere Vereinbarung–nichtals„frachtfrei“.DemUnternehmerstehtdieWahldesTransportmittelsoffen.EristauchohnegesondertenAuftragdesVertragspartnersberechtigt,fürRechnungendesVertragspartnerseineVersicherungabzuschließen.DieKosten hierfürsindimPreisnichtenthaltenundkönnenmitAbschlußderVersicherungverrechnetwerden.(2)SämtlicheGefahrengehenspätestensmitderErfüllungdurchdenUnternehmeraufdenVertragspartnerüber,diesgiltauchfürdieTeillieferungen hinsichtlichderselben.BeiLieferung„abWerk(Lager)“giltalsErfüllungszeitpunktjener,zudemderUnternehmerdemVertragspartnerdieMitteilungseinerVersandbereitschaftversendet.AnsonstengehtdieGefahr–ungeachtetderjeweilsvereinbarten Lieferklauseln (Incoterms etc.) – dann auf den Vertragspartner über, wenn die Ware das Werk bzw. Lager des Unternehmers verlässt V.(1)DerLieferterminwirdalsKalenderwoche–innerhalbdererzuerfüllenist–angegebenundgilt„abWerk(Lager)“.Eristnurverbindlich,wenneralssolchesausdrücklichbezeichnetwurde.(2)IstderVertragspartnerzumLieferterminabwesend odermitdenfürdieDurchführungderLieferungnotwendigenVorkehrungensäumig,giltdieLeistungbzw.Lieferungjedenfallsalsvonihmübernommen.DiesgiltauchfürTeillieferung.(3)VerzögertsicheineLeistungbzw.Lieferungdurcheinenvom UnternehmerunverschuldetenUmstand,verlängertsichdieLeistungs-bzw.LieferzeitauchohnegesonderteErklärungdesUnternehmersangemessen,ohnedaßderUnternehmerVerzugsfolgenwelcherArtauchimmerzuverantwortenhat–diesselbst, wennderUnternehmerbereitsimVerzugist;beiunangemessenerErschwerungderAuftragsausführungdadurchistderUnternehmerunterAusschlußvonSchadenersatzansprüchenzumRücktrittberechtigt.WirddieAusführungeinesVertragesdurch höhereGewaltbehindert,wirderUnternehmervonseinenvertraglichenVerpflichtungenfrei.IneinemsolchenFallistderUnternehmerjedochberechtigt,nachWegfallderBehinderungdieLieferungoderLeistungauszuführen.(4)HatderUnternehmer denVerzugverschuldet,kannderVertragspartnernachSetzungeinerangemessenen,mindestenssechswöchigenNachfristentwederErfüllungverlangenoderdenRücktrittvomVertragerklären.DieseErklärungmußvomVertragspartnerbereitsbei Nachfristsetzungschriftlich,unbedingtundbestimmtabgegebenwerden.(5)DerUnternehmerkannjedenfalls–ohneVerzugsfolgenauszulösen–dieEinhaltungdesLeistungs-bzw.LieferterminesvomEingangbedungenerAnzahlungen,vonder zeitgerechtenZahlungandereroffenerForderungen,vonderAufklärungsichnachträglichergebenderoffenerFragen,vonderVerfügbarkeitallernotwendigenBefehle,vonderErfüllungsämtlichertechnischerVoraussetzungensowievonderErfüllung allerübrigenVerpflichtungenabhängigmachen.(6)Soweitrechtlichzulässig–jedenfallsjedochfürleichteFahrlässigkeit–sindgenerellSchadenersatzansprücheaufgrundeinesLieferverzugesausgeschlossen.(7)FürdieEinholungvonbehördlichen Genehmigungen,Bewilligungenbzw.BestätigungenDrittersowiedieErstattungvonMeldungenanBehördenhatderVertragspartneraufseineKostenzusorgen.(8)MangelsanderslautenderschriftlicherVereinbarungistderUnternehmerberechtigtTeilundVorlieferungdurchzuführenunddiesenentsprechendTeilabrechnungzulegen.(9)EtwaigeBeschädigungenoderVerlustesinddurchdenEmpfängerderWarebzw.LeistunggleichzeitigmitderEntgegennahmeunterGeltendmachungderAnsprüche gegenüberdemAblieferer(z.B.Frachtführer)schriftlichfestzustellen.WegeneinesTransportschadensoderTransprortmankoskannwederdieAnnahmederWareverweigertnochdieRechnungnichtakzeptiertwerden.(10)EinegemeinsameAbnahme dervomUnternehmerhergestelltenWaredurchbeideVertragsteileerfolgtnachLieferungnurbeiausdrücklicherVereinbarung;diesfallshatderVertragspartnermangelsgesonderterVereinbarungdieaufbeidenSeitenhierfürauflaufendenKostenzu tragen.(11)NimmtderVertragspartnerdievertragsgemäßeWarebzw.LeistungnichtamrichtigenOrtzurrichtigenZeitan,kannderUnternehmerauchunterSetzungeinerangemessenenNachfristvomVertragzurücktreten.DerVertragspartnerhaftet fürdengesamtendabeientstehendenSchaden.BeiGefahrimVerzugkannderUnternehmereineVerwertung„bestens“aufRechnungdesVertragspartnersvornehmen,ohnediesemgegenüberersatzpflichtigzuwerden.DerUnternehmerkannauchauf KostendesVertragspartnerseineEinlagerungbeiDrittenvornehmen.(12)SämtlicheWarendievomVertragspartnerretourniertwerden,müssenvorhervonunseremAußendienstabgezeichnetwerden.FüralleretourniertenWarenwirdgrundsätzlich eine Manipulationsgebühr von 10% eingehoben. VI.(1)Sofernenichtandersschriftlichvereinbartist,istdasEntgelt30TageabRechnungsdatumohneAbzugfällig;beiZahlungbinnen14TagenabRechnungsdatumsind2%Skontozulässig,soferneindiesemZeitpunktallefälligenVerbindlichkeiten bezahltsind.(2)ZahlungenmittelsScheckoderWechselerfolgennurzahlungshalber.SämtlicheSpesenundBankprovisioneninVerbindungmitÜberweisungensowieErstellungbzw.EinlösungvonWechselnoderSchecksgehenzuLastendesVertragspartners.(3)ImFalleeinesWechselprotestesbzw.–regreßoderNichtzahlungeinerRechnungsindsämtlicheRechnungensofortfällig,ohnedaßeseinerausdrücklichenFälligstellungbedarf.GleichesgiltfürdenFalleinerwesentlichenVerschlechterung derVermögensverhältnissedesVertragspartners.(4)DerZahlungsverzugtrittohneweitereAufforderungvonselbstein.BeiZahlungsverzugerlöschenallebereitsentstandenenoderkünftigmöglichenAnsprüchedesVertragspartnersausvereinbarten Konventionalstrafen.(5)FürdenFalleinesZahlungsverzugeswerdenVerzugszinseninderHöhevon14%p.a.vereinbart;einallfällighöhererZinsschadeoderKursverlustistzuersetzen.(6)NachWirksamwerdendesRücktrittesvomVertraghatder VertragspartnerdiebereitsgeliefertenWarensofortohneweitereAufforderungaufseineKostendemUnternehmerzurückzustellen,ErsatzfüreineallfälligeWertminderungzuleistenundalleAufwendungenzuersetzen,diedemUnternehmerimZuge derDurchführungdesVertragesundseinerRückabwicklungerwachsen.ZurAbgeltungdesindiesemZusammenhangentstehendenSchadenshatderVertragspartnereineVertragsstrafevon25%desBruttofakturenbetragesohneweitereNachweisemit sofortigerFälligkeitzubezahlen.DieVertragsstrafeschließtdieGeltendmachungeinesdarüberhinausgehendenSchadensnichtaus.(7)DerVertragspartnerdarfmitseinenForderungennichtgegenForderungendesUnternehmersauftreten. VII.(1)BiszurvollständigenBezahlungdesRechnungsbetragessamtZinsen,KostenundSpesensowiebiszurvollständigenErfüllungallersonstigengegenwärtigenundzukünftigenfinanziellenVerpflichtungendesVertragspartnersinVerbindungmit derWarenlieferungsowieaufgrundallersonstigenLieferungenundLeistungenbleibtdiegelieferteWareimunbeschränktenEigentumdesUnternehmers.DerVertragspartnerhataufseineKostenundvonsichaussämtlicheHandlungenzusetzen,die jenachdemLagerortzurBegründungbzw.ErhaltungdesEingentumsvorbehaltsnötigsind.(2)EineVeräußerungoderVerpfändungderVorbehaltswareistnurmitausdrücklicherZustimmungdesUnternehmersundkeinesfallsnachZahlungseinstellung zulässig,wobeiderVertragspartnerdiesfallsseineAbnehmeraufdenEigentumsvorbehaltdesUnternehmershinzuweisenhat.UnabhängigdavonbietetderVertragspartnerbereitshiermitunwiderruflichan,fürdenFallderWeiterveräußerungdieser WarenalledarausentstehendenForderungenandenUnternehmerzudessenBefriedigungzahlungshalberabzutreten.DerUnternehmerkanndiesesAbtretungsanbotjederzeitohnezeitlicheBegrenzungannehmen.Sämtlichedamitzusammenhängende GebührenundKostensindvomVertragspartnerzutragen.(3)BiszurvollständigenErfüllungallerfinanziellenVerpflichtungenistderVertragspartnerweitersnichtberechtigt,diegelieferteWarezube-bzw.verarbeitenodermitanderenSachenzu verbinden.WidrigenfallsstehtdemUnternehmerdasAlleineigentumandenausderBearbeitung,VerarbeitungundVerbindunghervorgehendenSachenzu.(4)ImFalleeinerPfändungodersonstigenInanspruchnahmedergeliefertenWarenistder Vertragspartnerverpflichtet,denUnternehmerunverzüglichzuverständigenundaufseineKostenalleMaßnahmenzurWahrungdesEigentumsrechtesdesUnternehmerszusetzen.WirddieVorbehaltswarevomUnternehmerausgesondert,sokannereine EinlagerungaufKostenundGefahrdesVertragspartnersvornehmen.DieserhatdemUnternehmeralleAufwendungenimZusammenhangmitderGeltendmachungseinesEigentumszuerstatten.(5)DieZurücknahmedergeliefertenWareist–soferne der Unternehmer dies nicht ausdrücklich erklärt – nicht einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen. VIII.(1)SofernenichtbesondereVereinbarungengetroffenwerden,giltabGefahrenübergangeineGewährleistungsfristvon6Monaten.FürErsatzstückeundNachbesserungenbeträgtdieGewährleistungsfrist3Monate.AnsprücheausGewährleistung verjährenjedenfallsbinnen6MonateabfristgerechterRüge.(2)SichtbareMängeloderfehlendeTeilesindbeisonstigemGewährleistungsausschlußunverzüglich,spätestensjedochbinnen8TagennachBeginnderGewährleistungsfrist–verdeckte Mängelbinnen8TagennachihremEntdecken–beimUnternehmereinlangendmittelseingeschriebenenBriefesuntersofortigerEinstellungeineretwaigenBearbeitungzurügen,ansonstendieWarealsvorbehaltslos,ordnungsgemäßundmangelfrei übernommengilt.(3)DervoneinemMangelrechtswirksamverständigteUnternehmerkannseinerGewährleistungspflichtnachseinerWahlwiefolgtnachkommen:a.NachbesserungbeimUnternehmerbzw.aneinemanderenvomUnternehmerbezeichnetenOrt,durchvorangehendeÜbersendungseitensdesVertragspartners;b.ErsatzderdamitinsEigentumdesUnternehmersübergebendenmangelhaftenWareoderc.ErsatzderdamitinsEigentumdesUnternehmersübergehendenmangelhaftenTeile derWare.BeiNichtvornahmeodernichtmangelfreierVornahmedervorgenanntenMaßnahmentrotzMahnungoderSetzungeinerangemessenenNachfriststehtdemVertragspartnerdasRechtaufPreisminderungzu;mangelsEinigungüberdenUmfang derPreisminderungoderinFälleneineswesentlichenundunbehebbarenMangelsstehtnurdasRechtderWandlungzu.WeitereVerpflichtungentreffendenUnternehmerimRahmenderGewährleistungnicht.(4)DiedurchdieMaßnahmengemäßAbs. (3)diesesPunktesauflaufendenKostensind–mitAusnahmederVersandkostenderErsatzwarebzw.derErsatzteile–vomVertragspartnerzutragen.(5)DieNachbesserungoderderErsatzistvomUnternehmerzumindest5Tageimvorausterminlich bekanntzugeben.IstderVertragspartnerausvonihmzuvertretendenGründenbeidiesemTerminnichtanwesendodererschwerterdieNachbesserungbzw.denErsatzodermachtdieseunmöglich,giltdiesalsVerzichtaufdieGewährleistungsansprüche. (6)DieGewährleistungdesUnternehmersistausgeschlossen,wennsichderVertragspartnernichtandieAnordnungenbzw.BetriebsbedingungendesUnternehmersgehaltenhat,derMangeldurchdenVertragspartnerbzw.Dritteverursachtwurde,diese selbstManipulationenoderReparaturenanderWarevorgenommenhabenodervornehmenließen,derVertragspartnernichtinerforderlicherWeisedieMöglichkeitzurInstandsetzunggibtodersolangederVertragspartnerseinenVerpflichtungen–so insbesonderedieaufZahlung–nichterfüllt.WeitersistdieGewährleistungausgeschlossenfürVerbrauchs-undVerschleißteile.DieGewährleistunggiltweitersnurfürMängel,dieunterEinhaltungderjeweiligenBetriebsbedingungenbeinormalem Gebrauchauftreten.(7)ImRahmenderGewährleistungbestehtgegenüberdemUnternehmerkeinAnspruchaufEntschädigungoderSchadenersatzwelcherArtauchimmer(z.BFolgekosten, . Verlegungs-undAuswechslungskosten,entgangeneGewinne, Fracht- und Zufahrtsspesen etc.) IX.(1)ImFalledesSchadensersatzeshaftetderUnternehmerhöchstensfürVorsatzodergrobeFahrlässigkeit.DieHaftungfürleichteFahrlässigkeitistausgeschlossen;ebensoderErsatzvonFolge-undVermögensschäden,Zinsverlustensowievon SchädenausAnsprüchenDrittergegenüberdemVertragspartner.(2)ImFallegroberFahrlässigkeitistdieHaftungfürSchädenjedenfallsaufdas10fachedesNettofakturenbetragesdergeliefertenWarebeschränkt.(3)BeiNichteinhaltungallfälliger BedingungendesUnternehmersfürMontage,InbetriebnahmeundBenutzungistjederSchadenersatzausgeschlossen.(4)SofernenichtzwingendegesetzlicheBestimmungendementgegenstehenisteineHaftungfürSchädennachdemProdukthaftungsgesetzundanderenvergleichbarenNormen,unabhängigwelcherRechtsordnungsieentspringen,ausgeschlossen.DerVertragspartnerverpflichtetsich,diesenHaftungsausschlußzugunstendesUnternehmersaufseinejeweiligenAbnehmerzu überbinden,diesezurWeiterüberbindungbiszumletztenBenutzerzuverpflichtenundhierfürurkundlicheNachweisezuerrichten.AnsprücheDritterausdemTitelderProdukthaftungsindimInnenverhältnisjedenfallsvomVertragspartnerzutragen, sodaßdieserinsbesonderedenUnternehmerbeidessenInanspruchnahmeunverzüglichschad-undklagloszuhaltenhat.DerUnternehmerübernimmtkeineHaftungfürProdukteoderProduktinformationen,dieseitensdesVertragspartnersinVerkehr gesetztwerden.(5)DerVertragspartnerhatimZugederInverkehrbringungderProduktedesUnternehmerssicherzustellen,daßderVorgangderWeitergabenachweißlich–insbesonderehinsichtlichNameundAdressedesErwerbers,ArtdesProduktes undVerkaufsdatum–festgestelltwerdenkann.DerVertragspartneristweitersverpflichtet,seineMitarbeiterlaufendundnachweislichüberalleInformationenundAnweisungen,diederUnternehmermitseinenProduktenmitliefert,wieauchübergesetzlicheVorschriftenundhoheitlicheAnordnungeninKenntniszusetzen.DiesgiltauchgegenüberdenAbnehmerndesVertragspartners,sodaßdieserdurchentsprechendeAnweisunggegenüberseinemVerkaufspersonalverpflichtetist,seineAbnehmer entsprechendumfassendzuinformierenundzuberaten.DerVertragspartneristverpflichtet,ihmbekanntwerdendeFehlerbeidenProduktenbzw.ProduktinformationendesUnternehmersunverzüglichdiesemweiterzugebenunddieÜbereinstimmung zwischenProduktinformationen,Verlege-undVersetzanleitungen,Anwendungsmöglichkeitenetc.betreffenddieProduktedesUnternehmersmitdemjeweiligenStandvonWissenschaftundTechnikzuüberwachenundbeiWidersprüchendenUnternehmerunverzüglichzuinformierensowieeineweitereInverkehrsetzungvonProduktenindiesemFallesofortzuunterlassen.(6)DerVertragspartneristverpflichtetalleUnterlagen,UrkundenundNachweisefürmindestens10JahreabInverkehrbringung bzw. Weitergabe der Produkte aufzubewahren und unverzüglich nach Verlangen vollständig herauszugeben. X.(1)ErfüllungsortfüralleLieferungenundZahlungenist,auchwenndieÜbergabetatsächlichaneinemanderenOrterfolgt,A-6166Fulpmes.(2)FürallezwischendemUnternehmerundseinemVertragspartnerabgeschlossenenVerträgeundallesich ausdemrechtswirksamenBestehenoderNichtbestehendieserVerträgeergebendenAnsprüchewirddieAnwendungmateriellenösterreichischenRechtesvereinbart.EsstehtdemUnternehmerfrei,aufdieAnwendungösterreichischenRechtesausdrücklich schriftlichzuverzichten.ImFalleeinessolchenVerzichtesgiltnachWahldesUnternehmersjenesRechtalsvereinbart,dasentwederindemLandzurAnwendunggelangt,indemderVertragspartnerseinenSitzhat,oderdasaufgrundderRegelndes internationalenPrivatrechtesjenesLandeszuAnwendunggelangt,indemeinegerichtlicheAuseinandersetzungüberdiestreitigenAnsprüchegeführtwirdbzw.zuführenist.(3)AlsausschließlicherGerichtsstandfüralleRechtsstreitigkeitenauseinem VertragwirddasfürA-6166FulpmesjeweilssachlichundörtlichzuständigeGerichtvereinbart.DerUnternehmerkannjedochdenVertragspartnerauchaneinemanderenin–oderausländischenGerichtsstandbelangen.(4)ImZugederEDVwerden allefürdieGeschäftsbeziehungenrelevantenDatenundDatenderVertragspartnerunterBedachtnahmeaufdasDatenschutzgesetzgespeichtert.SämtlicheanSiegelieferteVerpackungensindzurGänzeüberdieARA-Lizenznummer2616entpflichtet. Durch die Herausgabe dieser Werkpreisliste werden alle bisherigen Preise außer Geltung gesetzt. DiePreisesindFREIBLEIBENDundUNVERBINDLICH.AbeinemNettobetragvon€200,--freiBestimmungsstationerfolgtdieLieferungfreiHaus.BiszueinemNettobetragvon€200,--werdenVersandkosteninderHöhevon€4,30verrechnet.Biszu einem Nettobetrag von € 50,-- wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,-- verrechnet. Irrtum, Satz- und Druckfehler, sowie eventuelle produktionsbedingte Farb- und Gewichtsabweichungen vorbehalten. Seite 38 | page 38
40 Pages | Valable jusqu’au 12/2025 | Page précédente | Page suivante
Choisissez votre langue
Probleme juridique
Le fabricant est exclusivement responsable du contenu, des prix et des détails des articles et des offres présentés dans les catalogues. Sous réserve de modifications techniques et optiques du fabricant et sous réserve d’erreurs.
Formulaire de demande de produits spéciaux
Le service d’approvisionnement ToolTeam®
Vous recherchez des produits qui figurent dans le catalogue mais ne peuvent pas être achetés directement en ligne ?Notre service d’approvisionnement se fera un plaisir de vous faire une offre individuelle et sans engagement.
