STUBAI - Forstkatalog Seite 38
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(Imfolgenden„allgemeineBedingungen“)derStubaiZMVGmbH(imfolgenden„Unternehmer“)füralleRechtsgeschäftezwischendemUnternehmerundDritten(dieseimfolgenden„Vertragspartner“)StandNovember1993 I.(1)DerUnternehmerschließtRechtsgeschäfte(insbesondereKäufeundVerkäufe)mitVertragspartnernausschließlichaufgrunddieserallgemeinenBedingungenab.DavonabweichendeallgemeineoderbesondereBedingungeneinesVertragspartners sowieSonderabmachungengeltennur,wenndiesegesondertschriftlichvereinbartwurden.(2)SollteohnegesonderteAbmachungeineZusendungsolcherBedingungendesVertragspartnerserfolgenodererfolgtsein,verzichtetdieseraufallfälligedaraus entspringendeRechtswirkungen.(3)SofernederVertragspartnerbeabsichtigt,dieallgemeinenBedingungendesUnternehmensnichtfürundgegensichgeltenzulassen,wirderineinemgesonderten Schreibendaraufhinweisen,damitinderFolgezwischendemUnternehmerundseinemVertragspartnerdarüberVerhandlungengeführtwerdenkönnen.BiszueinerabweichendenschriftlichenFestlegunggeltenjedenfallsdieseallgemeinemBedingungendesUnternehmers.(4)DieseallgemeinenBedingungenbleibenauchbeietwaigerRechtsunwirksamkeiteinzelnerBestimmungenimübrigengültig.(5)EinmalzwischendemVertragspartnerunddemUnternehmerinKraftgesetzteallgemeine BedingungendesUnternehmensgeltenauchohneweiterenbesonderenHinweisfürallekünftigenVerträgezwischendenselben.(6)OhneschriftlicheErmächtigungdurchdenUnternehmeristesdessenMitarbeiternuntersagt,dieseBedingungen aufzuheben,zuergänzenoderabzuändern.(7)DemVertragspartneristesverboten,seineRechteundPflichtenauseinemVertragmitdemUnternehmerohnedessenschriftlicheZustimmunganDrittezuübertragen.(8)DieAufhebung,Ergänzung oder Abänderung von Verträgen bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. II.(1)AnboteandenUnternehmerkönnenvondiesemnurdurchschriftlicheAnnahmeerklärungenoderdurchtatsächlicheErfüllungangenommenwerden;ansieistderAnbotstellerfürdieDauervon4WochenabEinlagenbeimUnternehmergebunden. (2)AnbotedesUnternehmerssindgrundsätzlichfreibleibend.DerUnternehmeristjederzeit–auchnachErhalteinerStellungnahmedesVertragspartners–berechtigt,seineAnboteabzuändernoderzuwiderrufen.EineallfälligeAuftragserteilung desVertragspartnersverpflichtetdenUnternehmer–unabhängigvonseinenvorangegangenenHandlungen–erstdann,wennerseinerseitseineschriftlichenAuftragsbestätigungandenVertragspartnerübermitteltodertatsächlichdieErfüllung vornimmt.(3)KostenvoranschlägedesUnternehmerssindgrundsätzlichunverbindlich;siestellennureineEinladungandenVertragspartnerzurAnbotstellungdar.IhreErstellungist,soferndieVertragsteilezuvornichtsabweichendesvereinbarthaben, unentgeltlich.LeistungendieüberdenüblichenRahmeneinesKostenvoranschlageshinausgehen,wiePlanungsarbeiten,Konstruktionspläne,Reisenetc.werden , nachdenbeimUnternehmerüblichenKalkulationsgründenverrechnet.(4)BeiErstellung vonKostenvoranschlägenhatderUnternehmeraufihmnichtbekanntgegebeneauftragsspezifischeUmständenichtBedachtzunehmen.DerVertragspartneristverpflichtet,denUnternehmerumfassendüberalleUmständezuinformieren,dieEinfluß auf das Ausmaß des Arbeitseinsatzes und die Kosten haben könnten.(5)DieinKostenvoranschlägen,Prospekten,Rundschreiben,Katalogen,Anzeigen,Abbildungen,Preislistenetc.enthaltenenAngabenüberArt,Umfang,AusstattungundPreisederWarenbzw.derLeistungenetc.sindunverbindlich.(6)Preise fürVerkäufegelten,sofernenichtsanderesvereinbartwird,in€nettoohneUmsatzsteuerverpacktabLagerA-6166FulpmesohneVerladung,Fracht,Versicherung,Zölle,GebührenodersonstigeNebenkosten.EineErhöhungderGestehungskosten (Lohn,MaterialVerwaltung, , Energie,geänderteFormbehelfeetc.)zwischendemZeitpunktdesVertragsabschlussesundseinerErfüllungdurchdenUnternehmerberechtigtdiesenzueinerentsprechendenPreiserhöhung.AufträgeohnePreisvereinbarung werdenzudenamTagderRechnungslegunggeltendenPreisenunterBerücksichtigungderdanngeltendenGestehungskostenberechnet.(7)TechnischeÄnderungenoderAbweichungenvonPlänenundVorgabenallerArtsindvomVertragspartnerzu akzeptieren, soferne sie dem von diesem angestrebten Verwendungszweck nicht zuwiderlaufen. III.(1)SämtlichevomUnternehmererstelltenbzw.übergebenenkaufmännischenundtechnischenUnterlagenverbleibenimEigentumdesUnternehmers.JedeVeröffentlichung,VerbreitungundsonstigeVerwendungvonsolchenUnterlagendarfnurmit schriftlicherZustimmungdesUnternehmerserfolgen.InsbesonderedürfensolcheUnterlagennichtDrittenzugänglichgemachtwerden.(2)EsstehtdemUnternehmerfrei,sämtlicheUnterlagenjederzeitohneAngabevonGründenvomVertragspartner zurückzufordern. IV.(1)MangelsgesonderterVereinbarunggiltdieLeistungbzw.Lieferungals„abWerk(Lager)“vereinbart.IstdieWarevomUnternehmeraufgrundgesonderterVereinbarunganeinenbestimmtenOrtzuliefern,sogiltdieLieferungdorthin-ohneweitere Vereinbarung–nichtals„frachtfrei“.DemUnternehmerstehtdieWahldesTransportmittelsoffen.EristauchohnegesondertenAuftragdesVertragspartnersberechtigt,fürRechnungendesVertragspartnerseineVersicherungabzuschließen.DieKosten hierfürsindimPreisnichtenthaltenundkönnenmitAbschlußderVersicherungverrechnetwerden.(2)SämtlicheGefahrengehenspätestensmitderErfüllungdurchdenUnternehmeraufdenVertragspartnerüber,diesgiltauchfürdieTeillieferungen hinsichtlichderselben.BeiLieferung„abWerk(Lager)“giltalsErfüllungszeitpunktjener,zudemderUnternehmerdemVertragspartnerdieMitteilungseinerVersandbereitschaftversendet.AnsonstengehtdieGefahr–ungeachtetderjeweilsvereinbarten Lieferklauseln (Incoterms etc.) – dann auf den Vertragspartner über, wenn die Ware das Werk bzw. Lager des Unternehmers verlässt V.(1)DerLieferterminwirdalsKalenderwoche–innerhalbdererzuerfüllenist–angegebenundgilt„abWerk(Lager)“.Eristnurverbindlich,wenneralssolchesausdrücklichbezeichnetwurde.(2)IstderVertragspartnerzumLieferterminabwesend odermitdenfürdieDurchführungderLieferungnotwendigenVorkehrungensäumig,giltdieLeistungbzw.Lieferungjedenfallsalsvonihmübernommen.DiesgiltauchfürTeillieferung.(3)VerzögertsicheineLeistungbzw.Lieferungdurcheinenvom UnternehmerunverschuldetenUmstand,verlängertsichdieLeistungs-bzw.LieferzeitauchohnegesonderteErklärungdesUnternehmersangemessen,ohnedaßderUnternehmerVerzugsfolgenwelcherArtauchimmerzuverantwortenhat–diesselbst, wennderUnternehmerbereitsimVerzugist;beiunangemessenerErschwerungderAuftragsausführungdadurchistderUnternehmerunterAusschlußvonSchadenersatzansprüchenzumRücktrittberechtigt.WirddieAusführungeinesVertragesdurch höhereGewaltbehindert,wirderUnternehmervonseinenvertraglichenVerpflichtungenfrei.IneinemsolchenFallistderUnternehmerjedochberechtigt,nachWegfallderBehinderungdieLieferungoderLeistungauszuführen.(4)HatderUnternehmer denVerzugverschuldet,kannderVertragspartnernachSetzungeinerangemessenen,mindestenssechswöchigenNachfristentwederErfüllungverlangenoderdenRücktrittvomVertragerklären.DieseErklärungmußvomVertragspartnerbereitsbei Nachfristsetzungschriftlich,unbedingtundbestimmtabgegebenwerden.(5)DerUnternehmerkannjedenfalls–ohneVerzugsfolgenauszulösen–dieEinhaltungdesLeistungs-bzw.LieferterminesvomEingangbedungenerAnzahlungen,vonder zeitgerechtenZahlungandereroffenerForderungen,vonderAufklärungsichnachträglichergebenderoffenerFragen,vonderVerfügbarkeitallernotwendigenBefehle,vonderErfüllungsämtlichertechnischerVoraussetzungensowievonderErfüllung allerübrigenVerpflichtungenabhängigmachen.(6)Soweitrechtlichzulässig–jedenfallsjedochfürleichteFahrlässigkeit–sindgenerellSchadenersatzansprücheaufgrundeinesLieferverzugesausgeschlossen.(7)FürdieEinholungvonbehördlichen Genehmigungen,Bewilligungenbzw.BestätigungenDrittersowiedieErstattungvonMeldungenanBehördenhatderVertragspartneraufseineKostenzusorgen.(8)MangelsanderslautenderschriftlicherVereinbarungistderUnternehmerberechtigtTeilundVorlieferungdurchzuführenunddiesenentsprechendTeilabrechnungzulegen.(9)EtwaigeBeschädigungenoderVerlustesinddurchdenEmpfängerderWarebzw.LeistunggleichzeitigmitderEntgegennahmeunterGeltendmachungderAnsprüche gegenüberdemAblieferer(z.B.Frachtführer)schriftlichfestzustellen.WegeneinesTransportschadensoderTransprortmankoskannwederdieAnnahmederWareverweigertnochdieRechnungnichtakzeptiertwerden.(10)EinegemeinsameAbnahme dervomUnternehmerhergestelltenWaredurchbeideVertragsteileerfolgtnachLieferungnurbeiausdrücklicherVereinbarung;diesfallshatderVertragspartnermangelsgesonderterVereinbarungdieaufbeidenSeitenhierfürauflaufendenKostenzu tragen.(11)NimmtderVertragspartnerdievertragsgemäßeWarebzw.LeistungnichtamrichtigenOrtzurrichtigenZeitan,kannderUnternehmerauchunterSetzungeinerangemessenenNachfristvomVertragzurücktreten.DerVertragspartnerhaftet fürdengesamtendabeientstehendenSchaden.BeiGefahrimVerzugkannderUnternehmereineVerwertung„bestens“aufRechnungdesVertragspartnersvornehmen,ohnediesemgegenüberersatzpflichtigzuwerden.DerUnternehmerkannauchauf KostendesVertragspartnerseineEinlagerungbeiDrittenvornehmen.(12)SämtlicheWarendievomVertragspartnerretourniertwerden,müssenvorhervonunseremAußendienstabgezeichnetwerden.FüralleretourniertenWarenwirdgrundsätzlich eine Manipulationsgebühr von 10% eingehoben. VI.(1)Sofernenichtandersschriftlichvereinbartist,istdasEntgelt30TageabRechnungsdatumohneAbzugfällig;beiZahlungbinnen14TagenabRechnungsdatumsind2%Skontozulässig,soferneindiesemZeitpunktallefälligenVerbindlichkeiten bezahltsind.(2)ZahlungenmittelsScheckoderWechselerfolgennurzahlungshalber.SämtlicheSpesenundBankprovisioneninVerbindungmitÜberweisungensowieErstellungbzw.EinlösungvonWechselnoderSchecksgehenzuLastendesVertragspartners.(3)ImFalleeinesWechselprotestesbzw.–regreßoderNichtzahlungeinerRechnungsindsämtlicheRechnungensofortfällig,ohnedaßeseinerausdrücklichenFälligstellungbedarf.GleichesgiltfürdenFalleinerwesentlichenVerschlechterung derVermögensverhältnissedesVertragspartners.(4)DerZahlungsverzugtrittohneweitereAufforderungvonselbstein.BeiZahlungsverzugerlöschenallebereitsentstandenenoderkünftigmöglichenAnsprüchedesVertragspartnersausvereinbarten Konventionalstrafen.(5)FürdenFalleinesZahlungsverzugeswerdenVerzugszinseninderHöhevon14%p.a.vereinbart;einallfällighöhererZinsschadeoderKursverlustistzuersetzen.(6)NachWirksamwerdendesRücktrittesvomVertraghatder VertragspartnerdiebereitsgeliefertenWarensofortohneweitereAufforderungaufseineKostendemUnternehmerzurückzustellen,ErsatzfüreineallfälligeWertminderungzuleistenundalleAufwendungenzuersetzen,diedemUnternehmerimZuge derDurchführungdesVertragesundseinerRückabwicklungerwachsen.ZurAbgeltungdesindiesemZusammenhangentstehendenSchadenshatderVertragspartnereineVertragsstrafevon25%desBruttofakturenbetragesohneweitereNachweisemit sofortigerFälligkeitzubezahlen.DieVertragsstrafeschließtdieGeltendmachungeinesdarüberhinausgehendenSchadensnichtaus.(7)DerVertragspartnerdarfmitseinenForderungennichtgegenForderungendesUnternehmersauftreten. VII.(1)BiszurvollständigenBezahlungdesRechnungsbetragessamtZinsen,KostenundSpesensowiebiszurvollständigenErfüllungallersonstigengegenwärtigenundzukünftigenfinanziellenVerpflichtungendesVertragspartnersinVerbindungmit derWarenlieferungsowieaufgrundallersonstigenLieferungenundLeistungenbleibtdiegelieferteWareimunbeschränktenEigentumdesUnternehmers.DerVertragspartnerhataufseineKostenundvonsichaussämtlicheHandlungenzusetzen,die jenachdemLagerortzurBegründungbzw.ErhaltungdesEingentumsvorbehaltsnötigsind.(2)EineVeräußerungoderVerpfändungderVorbehaltswareistnurmitausdrücklicherZustimmungdesUnternehmersundkeinesfallsnachZahlungseinstellung zulässig,wobeiderVertragspartnerdiesfallsseineAbnehmeraufdenEigentumsvorbehaltdesUnternehmershinzuweisenhat.UnabhängigdavonbietetderVertragspartnerbereitshiermitunwiderruflichan,fürdenFallderWeiterveräußerungdieser WarenalledarausentstehendenForderungenandenUnternehmerzudessenBefriedigungzahlungshalberabzutreten.DerUnternehmerkanndiesesAbtretungsanbotjederzeitohnezeitlicheBegrenzungannehmen.Sämtlichedamitzusammenhängende GebührenundKostensindvomVertragspartnerzutragen.(3)BiszurvollständigenErfüllungallerfinanziellenVerpflichtungenistderVertragspartnerweitersnichtberechtigt,diegelieferteWarezube-bzw.verarbeitenodermitanderenSachenzu verbinden.WidrigenfallsstehtdemUnternehmerdasAlleineigentumandenausderBearbeitung,VerarbeitungundVerbindunghervorgehendenSachenzu.(4)ImFalleeinerPfändungodersonstigenInanspruchnahmedergeliefertenWarenistder Vertragspartnerverpflichtet,denUnternehmerunverzüglichzuverständigenundaufseineKostenalleMaßnahmenzurWahrungdesEigentumsrechtesdesUnternehmerszusetzen.WirddieVorbehaltswarevomUnternehmerausgesondert,sokannereine EinlagerungaufKostenundGefahrdesVertragspartnersvornehmen.DieserhatdemUnternehmeralleAufwendungenimZusammenhangmitderGeltendmachungseinesEigentumszuerstatten.(5)DieZurücknahmedergeliefertenWareist–soferne der Unternehmer dies nicht ausdrücklich erklärt – nicht einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen. VIII.(1)SofernenichtbesondereVereinbarungengetroffenwerden,giltabGefahrenübergangeineGewährleistungsfristvon6Monaten.FürErsatzstückeundNachbesserungenbeträgtdieGewährleistungsfrist3Monate.AnsprücheausGewährleistung verjährenjedenfallsbinnen6MonateabfristgerechterRüge.(2)SichtbareMängeloderfehlendeTeilesindbeisonstigemGewährleistungsausschlußunverzüglich,spätestensjedochbinnen8TagennachBeginnderGewährleistungsfrist–verdeckte Mängelbinnen8TagennachihremEntdecken–beimUnternehmereinlangendmittelseingeschriebenenBriefesuntersofortigerEinstellungeineretwaigenBearbeitungzurügen,ansonstendieWarealsvorbehaltslos,ordnungsgemäßundmangelfrei übernommengilt.(3)DervoneinemMangelrechtswirksamverständigteUnternehmerkannseinerGewährleistungspflichtnachseinerWahlwiefolgtnachkommen:a.NachbesserungbeimUnternehmerbzw.aneinemanderenvomUnternehmerbezeichnetenOrt,durchvorangehendeÜbersendungseitensdesVertragspartners;b.ErsatzderdamitinsEigentumdesUnternehmersübergebendenmangelhaftenWareoderc.ErsatzderdamitinsEigentumdesUnternehmersübergehendenmangelhaftenTeile derWare.BeiNichtvornahmeodernichtmangelfreierVornahmedervorgenanntenMaßnahmentrotzMahnungoderSetzungeinerangemessenenNachfriststehtdemVertragspartnerdasRechtaufPreisminderungzu;mangelsEinigungüberdenUmfang derPreisminderungoderinFälleneineswesentlichenundunbehebbarenMangelsstehtnurdasRechtderWandlungzu.WeitereVerpflichtungentreffendenUnternehmerimRahmenderGewährleistungnicht.(4)DiedurchdieMaßnahmengemäßAbs. (3)diesesPunktesauflaufendenKostensind–mitAusnahmederVersandkostenderErsatzwarebzw.derErsatzteile–vomVertragspartnerzutragen.(5)DieNachbesserungoderderErsatzistvomUnternehmerzumindest5Tageimvorausterminlich bekanntzugeben.IstderVertragspartnerausvonihmzuvertretendenGründenbeidiesemTerminnichtanwesendodererschwerterdieNachbesserungbzw.denErsatzodermachtdieseunmöglich,giltdiesalsVerzichtaufdieGewährleistungsansprüche. (6)DieGewährleistungdesUnternehmersistausgeschlossen,wennsichderVertragspartnernichtandieAnordnungenbzw.BetriebsbedingungendesUnternehmersgehaltenhat,derMangeldurchdenVertragspartnerbzw.Dritteverursachtwurde,diese selbstManipulationenoderReparaturenanderWarevorgenommenhabenodervornehmenließen,derVertragspartnernichtinerforderlicherWeisedieMöglichkeitzurInstandsetzunggibtodersolangederVertragspartnerseinenVerpflichtungen–so insbesonderedieaufZahlung–nichterfüllt.WeitersistdieGewährleistungausgeschlossenfürVerbrauchs-undVerschleißteile.DieGewährleistunggiltweitersnurfürMängel,dieunterEinhaltungderjeweiligenBetriebsbedingungenbeinormalem Gebrauchauftreten.(7)ImRahmenderGewährleistungbestehtgegenüberdemUnternehmerkeinAnspruchaufEntschädigungoderSchadenersatzwelcherArtauchimmer(z.BFolgekosten, . Verlegungs-undAuswechslungskosten,entgangeneGewinne, Fracht- und Zufahrtsspesen etc.) IX.(1)ImFalledesSchadensersatzeshaftetderUnternehmerhöchstensfürVorsatzodergrobeFahrlässigkeit.DieHaftungfürleichteFahrlässigkeitistausgeschlossen;ebensoderErsatzvonFolge-undVermögensschäden,Zinsverlustensowievon SchädenausAnsprüchenDrittergegenüberdemVertragspartner.(2)ImFallegroberFahrlässigkeitistdieHaftungfürSchädenjedenfallsaufdas10fachedesNettofakturenbetragesdergeliefertenWarebeschränkt.(3)BeiNichteinhaltungallfälliger BedingungendesUnternehmersfürMontage,InbetriebnahmeundBenutzungistjederSchadenersatzausgeschlossen.(4)SofernenichtzwingendegesetzlicheBestimmungendementgegenstehenisteineHaftungfürSchädennachdemProdukthaftungsgesetzundanderenvergleichbarenNormen,unabhängigwelcherRechtsordnungsieentspringen,ausgeschlossen.DerVertragspartnerverpflichtetsich,diesenHaftungsausschlußzugunstendesUnternehmersaufseinejeweiligenAbnehmerzu überbinden,diesezurWeiterüberbindungbiszumletztenBenutzerzuverpflichtenundhierfürurkundlicheNachweisezuerrichten.AnsprücheDritterausdemTitelderProdukthaftungsindimInnenverhältnisjedenfallsvomVertragspartnerzutragen, sodaßdieserinsbesonderedenUnternehmerbeidessenInanspruchnahmeunverzüglichschad-undklagloszuhaltenhat.DerUnternehmerübernimmtkeineHaftungfürProdukteoderProduktinformationen,dieseitensdesVertragspartnersinVerkehr gesetztwerden.(5)DerVertragspartnerhatimZugederInverkehrbringungderProduktedesUnternehmerssicherzustellen,daßderVorgangderWeitergabenachweißlich–insbesonderehinsichtlichNameundAdressedesErwerbers,ArtdesProduktes undVerkaufsdatum–festgestelltwerdenkann.DerVertragspartneristweitersverpflichtet,seineMitarbeiterlaufendundnachweislichüberalleInformationenundAnweisungen,diederUnternehmermitseinenProduktenmitliefert,wieauchübergesetzlicheVorschriftenundhoheitlicheAnordnungeninKenntniszusetzen.DiesgiltauchgegenüberdenAbnehmerndesVertragspartners,sodaßdieserdurchentsprechendeAnweisunggegenüberseinemVerkaufspersonalverpflichtetist,seineAbnehmer entsprechendumfassendzuinformierenundzuberaten.DerVertragspartneristverpflichtet,ihmbekanntwerdendeFehlerbeidenProduktenbzw.ProduktinformationendesUnternehmersunverzüglichdiesemweiterzugebenunddieÜbereinstimmung zwischenProduktinformationen,Verlege-undVersetzanleitungen,Anwendungsmöglichkeitenetc.betreffenddieProduktedesUnternehmersmitdemjeweiligenStandvonWissenschaftundTechnikzuüberwachenundbeiWidersprüchendenUnternehmerunverzüglichzuinformierensowieeineweitereInverkehrsetzungvonProduktenindiesemFallesofortzuunterlassen.(6)DerVertragspartneristverpflichtetalleUnterlagen,UrkundenundNachweisefürmindestens10JahreabInverkehrbringung bzw. Weitergabe der Produkte aufzubewahren und unverzüglich nach Verlangen vollständig herauszugeben. X.(1)ErfüllungsortfüralleLieferungenundZahlungenist,auchwenndieÜbergabetatsächlichaneinemanderenOrterfolgt,A-6166Fulpmes.(2)FürallezwischendemUnternehmerundseinemVertragspartnerabgeschlossenenVerträgeundallesich ausdemrechtswirksamenBestehenoderNichtbestehendieserVerträgeergebendenAnsprüchewirddieAnwendungmateriellenösterreichischenRechtesvereinbart.EsstehtdemUnternehmerfrei,aufdieAnwendungösterreichischenRechtesausdrücklich schriftlichzuverzichten.ImFalleeinessolchenVerzichtesgiltnachWahldesUnternehmersjenesRechtalsvereinbart,dasentwederindemLandzurAnwendunggelangt,indemderVertragspartnerseinenSitzhat,oderdasaufgrundderRegelndes internationalenPrivatrechtesjenesLandeszuAnwendunggelangt,indemeinegerichtlicheAuseinandersetzungüberdiestreitigenAnsprüchegeführtwirdbzw.zuführenist.(3)AlsausschließlicherGerichtsstandfüralleRechtsstreitigkeitenauseinem VertragwirddasfürA-6166FulpmesjeweilssachlichundörtlichzuständigeGerichtvereinbart.DerUnternehmerkannjedochdenVertragspartnerauchaneinemanderenin–oderausländischenGerichtsstandbelangen.(4)ImZugederEDVwerden allefürdieGeschäftsbeziehungenrelevantenDatenundDatenderVertragspartnerunterBedachtnahmeaufdasDatenschutzgesetzgespeichtert.SämtlicheanSiegelieferteVerpackungensindzurGänzeüberdieARA-Lizenznummer2616entpflichtet. Durch die Herausgabe dieser Werkpreisliste werden alle bisherigen Preise außer Geltung gesetzt. DiePreisesindFREIBLEIBENDundUNVERBINDLICH.AbeinemNettobetragvon€200,--freiBestimmungsstationerfolgtdieLieferungfreiHaus.BiszueinemNettobetragvon€200,--werdenVersandkosteninderHöhevon€4,30verrechnet.Biszu einem Nettobetrag von € 50,-- wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,-- verrechnet. Irrtum, Satz- und Druckfehler, sowie eventuelle produktionsbedingte Farb- und Gewichtsabweichungen vorbehalten. Seite 38 | page 38
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