STUBAI - Baukatalog Seite 106
Gewerbekunden Angebot**Topseller von Stubai ZMV GmbH
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Imfolgenden„allgemeineBedingungen“)derStubaiZMVGmbH(imfolgenden„Unternehmer“)füralleRechtsgeschäftezwischendemUnternehmerundDritten(dieseimfolgenden„Vertragspartner“)StandNovember1993 I.(1)DerUnternehmerschließtRechtsgeschäfte(insbesondereKäufeundVerkäufe)mitVertragspartnernausschließlichaufgrunddieserallgemeinenBedingungenab.DavonabweichendeallgemeineoderbesondereBedingungeneinesVertragspartners sowieSonderabmachungengeltennur,wenndiesegesondertschriftlichvereinbartwurden.(2)SollteohnegesonderteAbmachungeineZusendungsolcherBedingungendesVertragspartnerserfolgenodererfolgtsein,verzichtetdieseraufallfälligedaraus entspringendeRechtswirkungen.(3)SofernederVertragspartnerbeabsichtigt,dieallgemeinenBedingungendesUnternehmensnichtfürundgegensichgeltenzulassen,wirderineinemgesonderten Schreibendaraufhinweisen,damitinderFolgezwischendemUnternehmerundseinemVertragspartnerdarüberVerhandlungengeführtwerdenkönnen.BiszueinerabweichendenschriftlichenFestlegunggeltenjedenfallsdieseallgemeinemBedingungen desUnternehmers.(4)DieseallgemeinenBedingungenbleibenauchbeietwaigerRechtsunwirksamkeiteinzelnerBestimmungenimübrigengültig.(5)EinmalzwischendemVertragspartnerunddemUnternehmerinKraftgesetzteallgemeineBedingungen desUnternehmensgeltenauchohneweiterenbesonderenHinweisfürallekünftigenVerträgezwischendenselben.(6)OhneschriftlicheErmächtigungdurchdenUnternehmeristesdessenMitarbeiternuntersagt,dieseBedingungenaufzuheben,zuergänzen oderabzuändern.(7)DemVertragspartneristesverboten,seineRechteundPflichtenauseinemVertragmitdemUnternehmerohnedessenschriftlicheZustimmunganDrittezuübertragen.(8)DieAufhebung,ErgänzungoderAbänderungvonVerträgen bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. II.(1)AnboteandenUnternehmerkönnenvondiesemnurdurchschriftlicheAnnahmeerklärungenoderdurchtatsächlicheErfüllungangenommenwerden;ansieistderAnbotstellerfürdieDauervon4WochenabEinlagenbeimUnternehmergebunden. (2)AnbotedesUnternehmerssindgrundsätzlichfreibleibend.DerUnternehmeristjederzeit–auchnachErhalteinerStellungnahmedesVertragspartners–berechtigt,seineAnboteabzuändernoderzuwiderrufen.EineallfälligeAuftragserteilungdes VertragspartnersverpflichtetdenUnternehmer–unabhängigvonseinenvorangegangenenHandlungen–erstdann,wennerseinerseitseineschriftlichenAuftragsbestätigungandenVertragspartnerübermitteltodertatsächlichdieErfüllungvornimmt. (3)KostenvoranschlägedesUnternehmerssindgrundsätzlichunverbindlich;siestellennureineEinladungandenVertragspartnerzurAnbotstellungdar.IhreErstellungist,soferndieVertragsteilezuvornichtsabweichendesvereinbarthaben,unentgeltlich. LeistungendieüberdenüblichenRahmeneinesKostenvoranschlageshinausgehen,wiePlanungsarbeiten,Konstruktionspläne,Reisenetc.werden , nachdenbeimUnternehmerüblichenKalkulationsgründenverrechnet.(4)BeiErstellungvonKostenvoranschlägenhatderUnternehmeraufihmnichtbekanntgegebeneauftragsspezifischeUmständenichtBedachtzunehmen.DerVertragspartneristverpflichtet,denUnternehmerumfassendüberalleUmständezuinformieren,dieEinflußaufdasAusmaßdes Arbeitseinsatzes und die Kosten haben könnten.(5)DieinKostenvoranschlägen,Prospekten,Rundschreiben,Katalogen,Anzeigen,Abbildungen,Preislistenetc.enthaltenenAngabenüberArt,Umfang,AusstattungundPreisederWarenbzw.derLeistungenetc.sindunverbindlich.(6)Preise fürVerkäufegelten,sofernenichtsanderesvereinbartwird,in€nettoohneUmsatzsteuerverpacktabLagerA-6166FulpmesohneVerladung,Fracht,Versicherung,Zölle,GebührenodersonstigeNebenkosten.EineErhöhungderGestehungskosten(Lohn, MaterialVerwaltung, , Energie,geänderteFormbehelfeetc.)zwischendemZeitpunktdesVertragsabschlussesundseinerErfüllungdurchdenUnternehmerberechtigtdiesenzueinerentsprechendenPreiserhöhung.AufträgeohnePreisvereinbarungwerden zudenamTagderRechnungslegunggeltendenPreisenunterBerücksichtigungderdanngeltendenGestehungskostenberechnet.(7)TechnischeÄnderungenoderAbweichungenvonPlänenundVorgabenallerArtsindvomVertragspartnerzuakzeptieren, soferne sie dem von diesem angestrebten Verwendungszweck nicht zuwiderlaufen. III.(1)SämtlichevomUnternehmererstelltenbzw.übergebenenkaufmännischenundtechnischenUnterlagenverbleibenimEigentumdesUnternehmers.JedeVeröffentlichung,VerbreitungundsonstigeVerwendungvonsolchenUnterlagendarfnurmit schriftlicherZustimmungdesUnternehmerserfolgen.InsbesonderedürfensolcheUnterlagennichtDrittenzugänglichgemachtwerden.(2)EsstehtdemUnternehmerfrei,sämtlicheUnterlagenjederzeitohneAngabevonGründenvomVertragspartner zurückzufordern. IV.(1)MangelsgesonderterVereinbarunggiltdieLeistungbzw.Lieferungals„abWerk(Lager)“vereinbart.IstdieWarevomUnternehmeraufgrundgesonderterVereinbarunganeinenbestimmtenOrtzuliefern,sogiltdieLieferungdorthin-ohneweitere Vereinbarung–nichtals„frachtfrei“.DemUnternehmerstehtdieWahldesTransportmittelsoffen.EristauchohnegesondertenAuftragdesVertragspartnersberechtigt,fürRechnungendesVertragspartnerseineVersicherungabzuschließen.DieKostenhierfür sindimPreisnichtenthaltenundkönnenmitAbschlußderVersicherungverrechnetwerden.(2)SämtlicheGefahrengehenspätestensmitderErfüllungdurchdenUnternehmeraufdenVertragspartnerüber,diesgiltauchfürdieTeillieferungenhinsichtlich derselben.BeiLieferung„abWerk(Lager)“giltalsErfüllungszeitpunktjener,zudemderUnternehmerdemVertragspartnerdieMitteilungseinerVersandbereitschaftversendet.AnsonstengehtdieGefahr–ungeachtetderjeweilsvereinbartenLieferklauseln (Incoterms etc.) – dann auf den Vertragspartner über, wenn die Ware das Werk bzw. Lager des Unternehmers verlässt V.(1)DerLieferterminwirdalsKalenderwoche–innerhalbdererzuerfüllenist–angegebenundgilt„abWerk(Lager)“.Eristnurverbindlich,wenneralssolchesausdrücklichbezeichnetwurde.(2)IstderVertragspartnerzumLieferterminabwesend odermitdenfürdieDurchführungderLieferungnotwendigenVorkehrungensäumig,giltdieLeistungbzw.Lieferungjedenfallsalsvonihmübernommen.DiesgiltauchfürTeillieferung.(3)VerzögertsicheineLeistungbzw.Lieferungdurcheinenvom UnternehmerunverschuldetenUmstand,verlängertsichdieLeistungs-bzw.LieferzeitauchohnegesonderteErklärungdesUnternehmersangemessen,ohnedaßderUnternehmerVerzugsfolgenwelcherArtauchimmerzuverantwortenhat–diesselbst, wennderUnternehmerbereitsimVerzugist;beiunangemessenerErschwerungderAuftragsausführungdadurchistderUnternehmerunterAusschlußvonSchadenersatzansprüchenzumRücktrittberechtigt.WirddieAusführungeinesVertragesdurchhöhere Gewaltbehindert,wirderUnternehmervonseinenvertraglichenVerpflichtungenfrei.IneinemsolchenFallistderUnternehmerjedochberechtigt,nachWegfallderBehinderungdieLieferungoderLeistungauszuführen.(4)HatderUnternehmerdenVerzug verschuldet,kannderVertragspartnernachSetzungeinerangemessenen,mindestenssechswöchigenNachfristentwederErfüllungverlangenoderdenRücktrittvomVertragerklären.DieseErklärungmußvomVertragspartnerbereitsbeiNachfristsetzung schriftlich,unbedingtundbestimmtabgegebenwerden.(5)DerUnternehmerkannjedenfalls–ohneVerzugsfolgenauszulösen–dieEinhaltungdesLeistungs-bzw.LieferterminesvomEingangbedungenerAnzahlungen,vonderzeitgerechtenZahlung andereroffenerForderungen,vonderAufklärungsichnachträglichergebenderoffenerFragen,vonderVerfügbarkeitallernotwendigenBefehle,vonderErfüllungsämtlichertechnischerVoraussetzungensowievonderErfüllungallerübrigenVerpflichtungen abhängigmachen.(6)Soweitrechtlichzulässig–jedenfallsjedochfürleichteFahrlässigkeit–sindgenerellSchadenersatzansprücheaufgrundeinesLieferverzugesausgeschlossen.(7)FürdieEinholungvonbehördlichenGenehmigungen,Bewilligungen bzw.BestätigungenDrittersowiedieErstattungvonMeldungenanBehördenhatderVertragspartneraufseineKostenzusorgen.(8)MangelsanderslautenderschriftlicherVereinbarungistderUnternehmerberechtigtTeil-undVorlieferungdurchzuführen unddiesenentsprechendTeilabrechnungzulegen.(9)EtwaigeBeschädigungenoderVerlustesinddurchdenEmpfängerderWarebzw.LeistunggleichzeitigmitderEntgegennahmeunterGeltendmachungderAnsprüchegegenüberdemAblieferer(z.B. Frachtführer)schriftlichfestzustellen.WegeneinesTransportschadensoderTransprortmankoskannwederdieAnnahmederWareverweigertnochdieRechnungnichtakzeptiertwerden.(10)EinegemeinsameAbnahmedervomUnternehmerhergestellten WaredurchbeideVertragsteileerfolgtnachLieferungnurbeiausdrücklicherVereinbarung;diesfallshatderVertragspartnermangelsgesonderterVereinbarungdieaufbeidenSeitenhierfürauflaufendenKostenzutragen.(11)NimmtderVertragspartnerdie vertragsgemäßeWarebzw.LeistungnichtamrichtigenOrtzurrichtigenZeitan,kannderUnternehmerauchunterSetzungeinerangemessenenNachfristvomVertragzurücktreten.DerVertragspartnerhaftetfürdengesamtendabeientstehendenSchaden. BeiGefahrimVerzugkannderUnternehmereineVerwertung„bestens“aufRechnungdesVertragspartnersvornehmen,ohnediesemgegenüberersatzpflichtigzuwerden.DerUnternehmerkannauchaufKostendesVertragspartnerseineEinlagerung beiDrittenvornehmen.(12)SämtlicheWarendievomVertragspartnerretourniertwerden,müssenvorhervonunseremAußendienstabgezeichnetwerden.FüralleretourniertenWarenwirdgrundsätzlicheineManipulationsgebührvon10%eingehoben. VI.(1)Sofernenichtandersschriftlichvereinbartist,istdasEntgelt30TageabRechnungsdatumohneAbzugfällig;beiZahlungbinnen14TagenabRechnungsdatumsind2%Skontozulässig,soferneindiesemZeitpunktallefälligenVerbindlichkeiten bezahltsind.(2)ZahlungenmittelsScheckoderWechselerfolgennurzahlungshalber.SämtlicheSpesenundBankprovisioneninVerbindungmitÜberweisungensowieErstellungbzw.EinlösungvonWechselnoderSchecksgehenzuLastendesVertragspartners.(3)ImFalleeinesWechselprotestesbzw.–regreßoderNichtzahlungeinerRechnungsindsämtlicheRechnungensofortfällig,ohnedaßeseinerausdrücklichenFälligstellungbedarf.GleichesgiltfürdenFalleinerwesentlichenVerschlechterungder VermögensverhältnissedesVertragspartners.(4)DerZahlungsverzugtrittohneweitereAufforderungvonselbstein.BeiZahlungsverzugerlöschenallebereitsentstandenenoderkünftigmöglichenAnsprüchedesVertragspartnersausvereinbartenKonventionalstrafen.(5)FürdenFalleinesZahlungsverzugeswerdenVerzugszinseninderHöhevon14%p.a.vereinbart;einallfällighöhererZinsschadeoderKursverlustistzuersetzen.(6)NachWirksamwerdendesRücktrittesvomVertraghatderVertragspartner diebereitsgeliefertenWarensofortohneweitereAufforderungaufseineKostendemUnternehmerzurückzustellen,ErsatzfüreineallfälligeWertminderungzuleistenundalleAufwendungenzuersetzen,diedemUnternehmerimZugederDurchführung desVertragesundseinerRückabwicklungerwachsen.ZurAbgeltungdesindiesemZusammenhangentstehendenSchadenshatderVertragspartnereineVertragsstrafevon25%desBruttofakturenbetragesohneweitereNachweisemitsofortigerFälligkeitzu bezahlen.DieVertragsstrafeschließtdieGeltendmachungeinesdarüberhinausgehendenSchadensnichtaus.(7)DerVertragspartnerdarfmitseinenForderungennichtgegenForderungendesUnternehmersauftreten. VII.(1)BiszurvollständigenBezahlungdesRechnungsbetragessamtZinsen,KostenundSpesensowiebiszurvollständigenErfüllungallersonstigengegenwärtigenundzukünftigenfinanziellenVerpflichtungendesVertragspartnersinVerbindungmitder WarenlieferungsowieaufgrundallersonstigenLieferungenundLeistungenbleibtdiegelieferteWareimunbeschränktenEigentumdesUnternehmers.DerVertragspartnerhataufseineKostenundvonsichaussämtlicheHandlungenzusetzen,diejenach demLagerortzurBegründungbzw.ErhaltungdesEingentumsvorbehaltsnötigsind.(2)EineVeräußerungoderVerpfändungderVorbehaltswareistnurmitausdrücklicherZustimmungdesUnternehmersundkeinesfallsnachZahlungseinstellungzulässig, wobeiderVertragspartnerdiesfallsseineAbnehmeraufdenEigentumsvorbehaltdesUnternehmershinzuweisenhat.UnabhängigdavonbietetderVertragspartnerbereitshiermitunwiderruflichan,fürdenFallderWeiterveräußerungdieserWarenalledaraus entstehendenForderungenandenUnternehmerzudessenBefriedigungzahlungshalberabzutreten.DerUnternehmerkanndiesesAbtretungsanbotjederzeitohnezeitlicheBegrenzungannehmen.SämtlichedamitzusammenhängendeGebührenundKosten sindvomVertragspartnerzutragen.(3)BiszurvollständigenErfüllungallerfinanziellenVerpflichtungenistderVertragspartnerweitersnichtberechtigt,diegelieferteWarezube-bzw.verarbeitenodermitanderenSachenzuverbinden.Widrigenfallssteht demUnternehmerdasAlleineigentumandenausderBearbeitung,VerarbeitungundVerbindunghervorgehendenSachenzu.(4)ImFalleeinerPfändungodersonstigenInanspruchnahmedergeliefertenWarenistderVertragspartnerverpflichtet,den UnternehmerunverzüglichzuverständigenundaufseineKostenalleMaßnahmenzurWahrungdesEigentumsrechtesdesUnternehmerszusetzen.WirddieVorbehaltswarevomUnternehmerausgesondert,sokannereineEinlagerungaufKostenundGefahr desVertragspartnersvornehmen.DieserhatdemUnternehmeralleAufwendungenimZusammenhangmitderGeltendmachungseinesEigentumszuerstatten.(5)DieZurücknahmedergeliefertenWareist–sofernederUnternehmerdiesnichtausdrücklich erklärt – nicht einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen. VIII.(1)SofernenichtbesondereVereinbarungengetroffenwerden,giltabGefahrenübergangeineGewährleistungsfristvon6Monaten.FürErsatzstückeundNachbesserungenbeträgtdieGewährleistungsfrist3Monate.AnsprücheausGewährleistung verjährenjedenfallsbinnen6MonateabfristgerechterRüge.(2)SichtbareMängeloderfehlendeTeilesindbeisonstigemGewährleistungsausschlußunverzüglich,spätestensjedochbinnen8TagennachBeginnderGewährleistungsfrist–verdeckteMängel binnen8TagennachihremEntdecken–beimUnternehmereinlangendmittelseingeschriebenenBriefesuntersofortigerEinstellungeineretwaigenBearbeitungzurügen,ansonstendieWarealsvorbehaltslos,ordnungsgemäßundmangelfreiübernommen gilt.(3)DervoneinemMangelrechtswirksamverständigteUnternehmerkannseinerGewährleistungspflichtnachseinerWahlwiefolgtnachkommen:a.NachbesserungbeimUnternehmerbzw.aneinemanderenvomUnternehmerbezeichnetenOrt,durch vorangehendeÜbersendungseitensdesVertragspartners;b.ErsatzderdamitinsEigentumdesUnternehmersübergebendenmangelhaftenWareoderc.ErsatzderdamitinsEigentumdesUnternehmersübergehendenmangelhaftenTeilederWare.Bei NichtvornahmeodernichtmangelfreierVornahmedervorgenanntenMaßnahmentrotzMahnungoderSetzungeinerangemessenenNachfriststehtdemVertragspartnerdasRechtaufPreisminderungzu;mangelsEinigungüberdenUmfangderPreisminderungoderinFälleneineswesentlichenundunbehebbarenMangelsstehtnurdasRechtderWandlungzu.WeitereVerpflichtungentreffendenUnternehmerimRahmenderGewährleistungnicht.(4)DiedurchdieMaßnahmengemäßAbs.(3)diesesPunktes auflaufendenKostensind–mitAusnahmederVersandkostenderErsatzwarebzw.derErsatzteile–vomVertragspartnerzutragen.(5)DieNachbesserungoderderErsatzistvomUnternehmerzumindest5Tageimvorausterminlichbekanntzugeben.Ist derVertragspartnerausvonihmzuvertretendenGründenbeidiesemTerminnichtanwesendodererschwerterdieNachbesserungbzw.denErsatzodermachtdieseunmöglich,giltdiesalsVerzichtaufdieGewährleistungsansprüche.(6)DieGewährleistung desUnternehmersistausgeschlossen,wennsichderVertragspartnernichtandieAnordnungenbzw.BetriebsbedingungendesUnternehmersgehaltenhat,derMangeldurchdenVertragspartnerbzw.Dritteverursachtwurde,dieseselbstManipulationenoder ReparaturenanderWarevorgenommenhabenodervornehmenließen,derVertragspartnernichtinerforderlicherWeisedieMöglichkeitzurInstandsetzunggibtodersolangederVertragspartnerseinenVerpflichtungen–soinsbesonderedieaufZahlung –nichterfüllt.WeitersistdieGewährleistungausgeschlossenfürVerbrauchs-undVerschleißteile.DieGewährleistunggiltweitersnurfürMängel,dieunterEinhaltungderjeweiligenBetriebsbedingungenbeinormalemGebrauchauftreten.(7)ImRahmen derGewährleistungbestehtgegenüberdemUnternehmerkeinAnspruchaufEntschädigungoderSchadenersatzwelcherArtauchimmer(z.B.Folgekosten,Verlegungs-undAuswechslungskosten,entgangeneGewinne,Fracht-undZufahrtsspesenetc.) IX.(1)ImFalledesSchadensersatzeshaftetderUnternehmerhöchstensfürVorsatzodergrobeFahrlässigkeit.DieHaftungfürleichteFahrlässigkeitistausgeschlossen;ebensoderErsatzvonFolge-undVermögensschäden,ZinsverlustensowievonSchäden ausAnsprüchenDrittergegenüberdemVertragspartner.(2)ImFallegroberFahrlässigkeitistdieHaftungfürSchädenjedenfallsaufdas10fachedesNettofakturenbetragesdergeliefertenWarebeschränkt.(3)BeiNichteinhaltungallfälligerBedingungen desUnternehmersfürMontage,InbetriebnahmeundBenutzungistjederSchadenersatzausgeschlossen.(4)SofernenichtzwingendegesetzlicheBestimmungendementgegenstehenisteineHaftungfürSchädennachdemProdukthaftungsgesetzund anderenvergleichbarenNormen,unabhängigwelcherRechtsordnungsieentspringen,ausgeschlossen.DerVertragspartnerverpflichtetsich,diesenHaftungsausschlußzugunstendesUnternehmersaufseinejeweiligenAbnehmerzuüberbinden,diesezur WeiterüberbindungbiszumletztenBenutzerzuverpflichtenundhierfürurkundlicheNachweisezuerrichten.AnsprücheDritterausdemTitelderProdukthaftungsindimInnenverhältnisjedenfallsvomVertragspartnerzutragen,sodaßdieserinsbesondere denUnternehmerbeidessenInanspruchnahmeunverzüglichschad-undklagloszuhaltenhat.DerUnternehmerübernimmtkeineHaftungfürProdukteoderProduktinformationen,dieseitensdesVertragspartnersinVerkehrgesetztwerden.(5)DerVertragspartnerhatimZugederInverkehrbringungderProduktedesUnternehmerssicherzustellen,daßderVorgangderWeitergabenachweißlich–insbesonderehinsichtlichNameundAdressedesErwerbers,ArtdesProduktesundVerkaufsdatum–festgestellt werdenkann.DerVertragspartneristweitersverpflichtet,seineMitarbeiterlaufendundnachweislichüberalleInformationenundAnweisungen,diederUnternehmermitseinenProduktenmitliefert,wieauchübergesetzlicheVorschriftenundhoheitliche AnordnungeninKenntniszusetzen.DiesgiltauchgegenüberdenAbnehmerndesVertragspartners,sodaßdieserdurchentsprechendeAnweisunggegenüberseinemVerkaufspersonalverpflichtetist,seineAbnehmerentsprechendumfassendzuinformieren undzuberaten.DerVertragspartneristverpflichtet,ihmbekanntwerdendeFehlerbeidenProduktenbzw.ProduktinformationendesUnternehmersunverzüglichdiesemweiterzugebenunddieÜbereinstimmungzwischenProduktinformationen,Verlege-und Versetzanleitungen,Anwendungsmöglichkeitenetc.betreffenddieProduktedesUnternehmersmitdemjeweiligenStandvonWissenschaftundTechnikzuüberwachenundbeiWidersprüchendenUnternehmerunverzüglichzuinformierensowieeineweitere InverkehrsetzungvonProduktenindiesemFallesofortzuunterlassen.(6)DerVertragspartneristverpflichtetalleUnterlagen,UrkundenundNachweisefürmindestens10JahreabInverkehrbringungbzw.WeitergabederProdukteaufzubewahrenund unverzüglich nach Verlangen vollständig herauszugeben. X.(1)ErfüllungsortfüralleLieferungenundZahlungenist,auchwenndieÜbergabetatsächlichaneinemanderenOrterfolgt,A-6166Fulpmes.(2)FürallezwischendemUnternehmerundseinemVertragspartnerabgeschlossenenVerträgeundallesich ausdemrechtswirksamenBestehenoderNichtbestehendieserVerträgeergebendenAnsprüchewirddieAnwendungmateriellenösterreichischenRechtesvereinbart.EsstehtdemUnternehmerfrei,aufdieAnwendungösterreichischenRechtesausdrücklich schriftlichzuverzichten.ImFalleeinessolchenVerzichtesgiltnachWahldesUnternehmersjenesRechtalsvereinbart,dasentwederindemLandzurAnwendunggelangt,indemderVertragspartnerseinenSitzhat,oderdasaufgrundderRegelndes internationalenPrivatrechtesjenesLandeszuAnwendunggelangt,indemeinegerichtlicheAuseinandersetzungüberdiestreitigenAnsprüchegeführtwirdbzw.zuführenist.(3)AlsausschließlicherGerichtsstandfüralleRechtsstreitigkeitenauseinemVertrag wirddasfürA-6166FulpmesjeweilssachlichundörtlichzuständigeGerichtvereinbart.DerUnternehmerkannjedochdenVertragspartnerauchaneinemanderenin–oderausländischenGerichtsstandbelangen.(4)ImZugederEDVwerdenallefürdie GeschäftsbeziehungenrelevantenDatenundDatenderVertragspartnerunterBedachtnahmeaufdasDatenschutzgesetzgespeichtert.SämtlicheanSiegelieferteVerpackungensindzurGänzeüberdieARA-Lizenznummer2616entpflichtet. Durch die Herausgabe dieser Werkpreisliste werden alle bisherigen Preise außer Geltung gesetzt. DiePreisesindFREIBLEIBENDundUNVERBINDLICH.AbeinemNettobetragvon€200,--freiBestimmungsstationerfolgtdieLieferungfreiHaus.BiszueinemNettobetragvon€200,--werdenVersandkosteninderHöhevon€4,30verrechnet.Biszu einem Nettobetrag von € 50,-- wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,-- verrechnet. Irrtum, Satz- und Druckfehler, sowie eventuelle produktionsbedingte Farb- und Gewichtsabweichungen vorbehalten. Seite 106 | page 106
108 Seiten | Gültig bis 12/2025 | Vorherige Seite | Nächste Seite
Sprache wählen
Rechtliches
Ausschließlich verantwortlich für Inhalt, Preis- und Artikelangaben der dargestellten Produkte und Angebote innerhalb der Kataloge ist der Hersteller. Technische und optische Änderungen des Herstellers und Irrtümer vorbehalten.
Anfrageformular für spezielle Produkte
Der ToolTeam® Beschaffungsservice
Sie suchen Produkte die im Katalog abgebildet, aber online nicht direkt kaufbar sind?Unser Beschaffungs-Service macht Ihnen gerne ein unverbindliches und individuelles Angebot.
