MUNK - Steigtechnik- Ratgeber Seite 402
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www.steigtechnik.de Gesamtübersicht Normen, Gesetze und Vorschriften Normen Zutreffende Normen Die Norm beschreibt und gilt für … Die Norm gilt nicht für … Tragbare Leitern DIN EN 131-1 bis 4 tragbare Leitern für unterschiedlichste Einsatzzwecke, z. B. Anlege-, Schiebe-, Steh-, Mehrzweckund Gelenkleitern für die Benutzung durch 1 Person mit max. 150 kg Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch, wie Feuerwehrleitern, Dachleitern sowie Tritte Tritte DIN EN 14183 tragbare Aufstiege mit ein oder mehreren Stufen bei denen die oberste Fläche max. 1,0 m hoch und zum Betreten vorgesehen ist für die Benutzung durch 1 Person mit max. 150 kg Leiter wie z. B. ein- oder beidseitig begehbare Stufenstehleitern Teleskopleitern DIN EN 131-6 tragbare Teleskopanlegeleiter und -stehleitern für die Benutzung durch 1 Person mit max. 150 kg Leitern mit Schiebeelementen Podestleitern DIN EN 131-7 mobile Podestleitern mit einem Arbeitspodest von max. 1 m2 Fläche, einer Podesthöhe von max. 5,0 m und für die Benutzung durch 1 Person mit max. 150 kg tragbare Leitern nach EN 131-1 oder -4, Leitern nach EN 1147, Tritte nach EN 14183, ortsfeste Zugänge nach EN ISO 14122 Treppen, Arbeitsbühnen und Laufstege DIN EN ISO 14122-1 bis 4 ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen z. B. Rampen, Treppen, Überstiege, Geländer, Arbeitsbühnen, Laufstege und Steigleitern für Aufzüge, fahrbare Hubarbeitsbühnen oder für andere Einrichtungen, die für die Personenbeförderung zwischen zwei Ebenen vorgesehen sind Steigleitern DIN 18799-1 bis 3 ortsfeste Steigleitern an baulichen Anlagen mit Seitenholmen oder Mittelholm. Absturzsicherung in Abhängigkeit von Gesamtsteighöhe; Rückenschutz oder Steigschutz erforderlich ortsfeste Steigleitern als Notleitern oder als Zugang zu maschinellen Anlagen Steigleitern DIN 14094-1 ortsfeste Steigleitern mit Seitenholmen, mit Rückenschutz als Notleiteranlage ortsfeste Steigleitern als Verkehrswege an baulichen Anlagen oder als Zugang zu maschinellen Anlagen Rollgerüste DIN EN 1004-1 und -2 fahrbaren Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen mit einer Plattformhöhe bis 12,0 m (innerhalb von Gebäuden) und bis 8,00 m (außerhalb von Gebäuden) Kleingerüste, Fassaden-, oder Schutzgerüste Lifte DIN EN 280-1 fahrbare Hubarbeitsbühnen mit Personenbeförderung bei denen die höhenverstellbare Arbeitsebene nur in Bodennähe betreten und verlassen werden darf Arbeitsbühnen, Rollgerüste, Kleingerüste 402
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