MUNK - Steigtechnik- Ratgeber Seite 340
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www.steigtechnik.de 06 Bild gemäß den aktuellen Ausgaben der Normen DIN 18799-1 und DIN 18799-3 Einsatzbereich An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften – bitte senden Sie uns Ihre Anfrage Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein Unabhängig von der Steighöhe gilt: Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird) Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe, Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab An ungesicherten Ausstiegsebenen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf Höhe der Ausstiegsebene liegen Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des einem gesicherten Standplatz aus herzustellen Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch und zu lösen sein einen verantwortlichen Sachverständigen für Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest Standsicherheit erbracht werden. Bei Neubauten mit Geländer und einem gesicherten Zugang von Masten und Schornsteinen sowie reinen Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme Beton- oder Stahlbauten, kann dies alternativ muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen vom Bauleiter/Hersteller des Bauwerkes um die Seitenholme herum mindestens 75 mm bestätigt werden. betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird Steigleiteranlage gehören) immer benötigt Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen 340
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