MUNK - Steig- und Schachtleitern Seite 12
Gewerbekunden Angebot**Produkte der Katalogseite
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
www.steigtechnik.de Bild gemäß den aktuellen Ausgaben der Normen DIN 18799-1 und DIN 18799-3 Einsatzbereich An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften – bitte senden Sie uns Ihre Anfrage Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird) Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe, Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit erbracht werden Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen An ungesicherten Ausstiegsebenen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein 12 Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
68 Seiten | Gültig bis 12/2023 | Vorherige Seite | Nächste Seite
Sprache wählen
Rechtliches
Ausschließlich verantwortlich für Inhalt, Preis- und Artikelangaben der dargestellten Produkte und Angebote innerhalb der Kataloge ist der Hersteller. Technische und optische Änderungen des Herstellers und Irrtümer vorbehalten.
Anfrageformular für spezielle Produkte
Der ToolTeam® Beschaffungsservice
Sie suchen Produkte die im Katalog abgebildet, aber online nicht direkt kaufbar sind?Unser Beschaffungs-Service macht Ihnen gerne ein unverbindliches und individuelles Angebot.
