Kroll - Stationäre Geräte Seite 42
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VerKaUfS- Und LieferBedinGUnGen §1 1. 2. §2 1. 2. 3. 4. §3 1. 2. 3. 4. §4 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. §5 1. 2. 42 (Stand 01/18) Allgemeines Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen trotz Kenntnis nicht ausdrücklich widersprochen und/oder die Lieferung vorbehaltlos ausgeführt wurde. diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. frühere, anders lautende Bedingungen unseres hauses verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Vertragsabschluss Unsere angebote sind freibleibend. Technische und konstruktive änderungen, sowie änderungen in form, farbe und /oder Gewicht bleiben im rahmen des zumutbaren vorbehalten. Bestellungen, ergänzungen und änderungen einer Bestellung gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind oder die Ware an den Besteller ausgeliefert worden ist. an Kostenvoranschlägen, zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns die eigentums- und Urheberrechte vor. Lieferung Vereinbarte fristen beginnen mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor Beibringung vom Besteller zu beschaffender Unterlagen, einschließlich vollständiger technischer Spezifikation, Genehmigungen, freigaben, Beistellungen oder sonstiger für die durchführung des Vertrags wesentliche Voraussetzungen und auch nicht vor eingang einer vereinbarten zahlung Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies betrieblich notwendig und sinnvoll ist. ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige von uns unvorhersehbare Umstände, insbesondere Beschaffungs-, fabrikations-, Lieferstörungen, Streik, aussperrung, und dergleichen. bei uns oder unseren zulieferern, befreien uns für die dauer der Störung sowie einer angemessenen anlaufzeit – auch während eines bereits vorliegenden Verzuges – von unseren Lieferverpflichtungen, soweit die Störung nicht von uns, unseren gesetzlichen Vertretern, erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, werden wir von unseren Vertragspflichten frei. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Unsere Lieferverpflichtung ruht, solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit nicht nur unwesentlich im rückstand ist. Preise/ Zahlung die von uns bestätigten Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einem nettowarenwert unter € 50,- wird ein Mindermengenzuschlag von € 25,00 erhoben. Sofern keine individualvertragliche Vereinbarung besteht, behalten wir uns vor, zusätzlichen, über das übliche Maß hinausgehenden Verpackungsaufwand, in rechnung zu stellen. Versand- und Lieferkosten berechnen wir wie folgt: Bei Versand per Paketdienst: Pro Paket € 10,00 zuschlag ab € 15,00 für expresslieferungen und Sonderfahrten Bei Lieferungen per Spedition verrechnen wir eine frachtkostenpauschale, die nach dem nettoauftragswert gestaffelt ist: i. bis € 1500,00 4 % vom nettoauftragswert; mindestens jedoch € 25,00/ Lieferung ii. ab € 1501,00 3 % vom nettoauftragswert iii. ab € 2501,00 2 % vom nettoauftragswert iv. ab € 5001,00 1 % vom nettoauftragswert Projektgeschäft und anlagenbau ab Werk. zusätzliche Kosten, die bei Lieferungen ins ausland entstehen, werden nach aufwand weiterberechnet. aufwendungen, die auf Grund von änderungen, der art oder des Umfangs der Lieferung auf Wunsch des Bestellers nach unserer auftragsbestätigung erfolgen, und/oder die durch die erfüllung nachträglich oder nicht vorhersehbarer behördlicher auflagen und anforderungen entstehen, werden ebenfalls gesondert zu dem angebotenen Kaufpreis in rechnung gestellt. Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche änderung der Preisfaktoren für Werkstoffe, zulieferteile, Löhne, Sozialleistungen, energiekosten, Umsatz- und Verkehrssteuern oder zölle ein, sind wir berechtigt, die in der auftragsbestätigung genannten Preise für die Ware, die mehr als 6 Wochen nach Vertragsabschluss geliefert werden soll, entsprechend zu erhöhen. falls die Preiserhöhung mehr als 5 % des in der auftragsbestätigung genannten Preises betragen würde, ist der abnehmer berechtigt, binnen eines Monats ab Mitteilung der Preisänderung vom Vertrag zurückzutreten. Montagekosten werden separat berechnet. der abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. ein recht zur aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch uns anerkannt wurden. zurückbehaltungsrechte kann der Besteller nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Sofern uns Umstände bekannt werden, die berechtigte zweifel an der Bonität des Bestellers begründen und dieser trotz entsprechender aufforderung nicht zur zahlung gegen Vorkasse oder zur Stellung angemessener Sicherheiten bereit ist, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. gefahrenübergang die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk. die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der übergabe beim Versendungskauf mit der auslieferung an das Transportunternehmen auf den Besteller über. Befindet sich der Besteller in annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware vom Tag der Versandbereitschaft
48 Seiten | Gültig bis 06/2021 | Vorherige Seite | Nächste Seite
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