Hymer - Katalog Seite 159
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SELBST KONFIGURIERBAR Leitern EN ISO 14122-4 WARTUNGSLEITER FÜR MASCHINELLE ANLAGEN · Die oberste Sprosse muss auf dem Niveau der Ausstiegsfläche abschließen. · Ab einer Steighöhe von 10.000 mm ist die Leiter mit · Tritte und Arbeitspodeste · Versetzung auszuführen. Die max. Länge eines Leiterzuges darf dabei 6.000 mm nicht überschreiten. Die Anordnung der Versetzungen ist in gleichmäßigen Abständen vorgesehen, kann jedoch auf Anfrage oder über den Online-Konfigurator auch in anderer Höhe eingeplant werden. Der Abstand von der Sprossenvorderkante zur Wand muss mindestens 200 mm betragen, darf aber bei Hindernissen (z.B. Rohrleitungen) auf 150 mm reduziert werden. Ausstieg: · höchsten Sicherheitsanspruch gerecht werden. Der Ausstieg ist mit einer selbstschließenden Durchgangssperre zu sichern, die Distanz zwischen Leiter und Gebäude darf max. 75 mm betragen. Dies ist bei einem Standardwandabstand, Leiter zu Gebäude, von 210 mm mit einem Ausstiegstritt gelöst. Der Ausstiegsholm muss mit einem auf beiden Seiten 1.500 mm langen Geländer an der Ausstiegsfläche verbunden werden. Es kann auch auf unser mitgeliefertes Geländer verzichtet werden, wenn eine Möglichkeit zur Verbindung an ein bauseitiges Geländer besteht. STEIGLEITERN · Fahrgerüste · Nach EN ISO 14122-4 muss die Ausstiegsstelle dem Befestigung: Die Standardwandbefestigung hat einen Abstand von Holmachse zu Gebäude von 210 mm. Der Abstand zwischen den einzelnen Befestigungen darf 2.000 mm nicht überschreiten. Sie sind vorzugsweise unterhalb der Sprossen anzubringen. Treppen, Plattformen, Bühnen · · Rückenschutz: Abstand vom untersten Rückenschutzring bis zum Boden 2.200 mm bis 3.000 mm. Rückenschutz erforderlich ab Steighöhe 3.000 mm. Anhang · · STEIGLEITERN 159
198 Seiten | Gültig bis 12/2022 | Vorherige Seite | Nächste Seite
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