Hymer - Katalog Seite 157
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SELBST KONFIGURIERBAR Leitern DIN 18799-1 LEITER ZUR WARTUNG EINES GEBÄUDES · Die oberste Sprosse muss auf Ausstiegsniveau liegen. · Ab einer Steighöhe von 10.000 mm ist die Leiter mit · Tritte und Arbeitspodeste · Fahrgerüste · Versetzung auszuführen. Die max. Länge eines Leiterzuges darf dabei 10.000 mm nicht überschreiten. Die Anordnung der Versetzungen ist in gleichmäßigen Abständen vorgesehen, kann jedoch über den OnlineKonfigurator auch in anderer Höhe eingeplant werden. Der Abstand von der Sprossenvorderkante zur Wand muss mindestens 200 mm betragen, darf aber bei Hindernissen (z.B. Rohrleitungen) auf 150 mm reduziert werden. Bei der Verwendung von Steigschutz (individuelle Absturzsicherung) ist die Benutzung der Steigleiteranlage nur durch geübte Personen zu erfolgen. Ausnahmeregelung: Sind aus baulichen Gründen keine Versetzungen möglich, darf die Leiter auch über 10.000 mm hinaus einzügig ausgeführt werden. In diesem Fall muss die Versetzung durch ein Ruhepodest ersetzt werden. STEIGLEITERN Ausstieg: Die Distanz zwischen Steigleiter und Ausstiegsebene darf max. 75 mm betragen. Dies ist bei einem Standardwandabstand, Leiter zu Gebäude, von 210 mm mit einem Ausstiegstritt gelöst. Befestigung: Die Standardwandbefestigung hat einen Abstand von Holmachse zu Gebäude von 210 mm. Der Abstand zwischen den einzelnen Befestigungen darf 2.000 mm nicht überschreiten. Sie sind vorzugsweise direkt unterhalb der Sprossen anzubringen. Treppen, Plattformen, Bühnen · · Rückenschutz: Abstand vom untersten Rückenschutzring bis zum Boden 2.200 mm bis 3.000 mm. Rückenschutz erforderlich ab Steighöhe 3.000 mm. Anhang · · STEIGLEITERN 157
198 Seiten | Gültig bis 12/2022 | Vorherige Seite | Nächste Seite
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