HAUPA - Hauptkatalog Seite 621
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Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren nicht gestellt ist oder Zahlungseinstellung nicht vorliegt. 8.6 Wird die gelieferte Ware mit anderen, nicht der HAUPA gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder verbunden, so erwirbt HAUPA das Miteigentum an der neuen oder verbundenen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu der oder den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung oder Verbindung. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleinoder Miteigentum für HAUPA. 8.7 Durch die Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge erwirbt der Besteller kein Anrecht auf diese Werkzeuge, sie verbleiben im Alleineigentum von HAUPA. 9 Abtretungsverbot Sämtliche Ansprüche des Bestellers aus dem Vertragsverhältnis gegen HAUPA sind nicht abtretbar. 10 Produkthaftung 10.1 Der Besteller darf die Ware nur bestimmungsgemäß verwenden und muss dafür sorgen, dass diese Ware nur an mit den Produktgefahren und -risiken vertraute Personen weiterveräußert wird. 10.2 Der Besteller ist verpflichtet, bei Verwendung der Ware als Grundstoff und Teilprodukt von eigenen Produkten beim lnverkehrbringen des Endprodukts seiner Warnpflicht auch im Hinblick auf die von HAUPA gelieferte Ware nachzukommen. Im lnnenverhältnis stellt der Besteller HAUPA von der Geltendmachung von Ansprüchen bei Verletzung dieser Oblegenheit auf erstes Anfordern frei. 11 Sonstiges/Schlussbestimmungen 11.1 Der Erfüllungsort ist der Sitz von HAUPA. 11.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz von HAUPA. HAUPA ist jedoch berechtigt, den Besteller auch bei dem Gericht zu verklagen, an dessen Sitz der Besteller seinen allgemeinen Gerichtsstand oder an dessen Sitz der Besteller eine Niederlassung hat. 11.3 Es gilt ausschließlich das nationale Recht des Landes in dem HAUPA seinen Sitz hat, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 12 Datenschutz 12.1 Der Auftraggeber ist gemäß § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes damit einverstanden, dass personenbezogene Daten vom Auftragnehmer über die EDV verarbeitet werden. Ihm ist bekannt, dass eine Übermittlung der Daten an Dritte außerhalb der HAUPA Gruppe nicht stattfindet und das er die Einwilligung verweigern oder mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Stand: Oktober 2024 ... mit „Sicherheit“ besser HAUPA GmbH, Lange Straße 40, 42857 Remscheid, Telefon: +49 (0)2191 8418-0, Fax: +49 (0)2191 8418-840, E-Mail: [email protected] 621
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