fischer Befestigungssysteme Hauptkatalog Seite 646
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Grundlegende Kenntnisse der Befestigungstechnik Die wichtigsten Vorschriften für die Anwendung von Dübeln. Um die richtige Auswahl der Befestigungsmittel zu treffen, ist es erforderlich, die Notwendigkeit der Verwendung von bauaufsichtlich zugelassenen oder CE gekennzeichneten Dübeln zu klären. Die wichtigsten Fragen, die Sie sich hierbei stellen müssen, sind: · Kann beim Versagen der Befestigung eine Person verletzt oder sogar getötet werden? · Ist durch das Versagen der Konstruktion mit einem großen wirtschaftlichem Schaden zu rechnen? · Sind für die Befestigung Nachweise für deren Standsicherheit, Feuerwiderstand etc. (vgl. Grundanforderung an Bauwerke gem. MVV TB) erforderlich? Wenn Sie eine oder mehrere Fragen mit „ja“ beantwortet haben, müssen Sie bauaufsichtlich zugelassene oder CE gekennzeichneten Dübel verwenden. Um eine bessere Auswahl treffen zu können, haben wir im Anhang eine Aufstellung der wichtigsten Vorschriften zusammengestellt. Anwendungsbereich Vorschriften für die Anwendung Aussage zur Verankerung Geeignete Produkte von fischer Tragende Konstruktionen Musterbauordnung Paragraph 3 (1), Allgemeine Anforderungen Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. Bauaufsichtlich zugelassene oder CE gekennzeichnete Dübel Außenwandbekleidungen aus kleinformatigen Fassadenplatten DIN 18516, Teil 1 Fachregeln des Zentralverbandes des dt. Dachdeckerhandwerks Es dürfen nur Dübel verwendet werden, deren Brauchbarkeit für den Verwendungszweck nachgewiesen ist, z. B.durch eine Europäische Technische Zulassung/Bewertung. SXR, SXRL, FUR, SXS, FIS V, FZA A4, FZEA II A4, FAZ II A4, FHB II A4, FSB A4 Hinterlüftete Außenwandbekleidungen DIN 18516, Teil 1 ff. Es dürfen nur Dübel verwendet werden, deren Brauchbarkeit für den Verwendungszweck nachgewiesen ist, z. B.durch eine Europäische Technische Zulassung/Bewertung. Die Wärmedämmung bei hinterlüfteten Außenwandbekleidungen sind mit 5 Dämmstoffhaltern je m2 zu befestigen. SXR, SXRL, FUR, SXS, FIS V, FIS EM, FZA A4, FZEA II A4, FAZ II A4, FHB II A4, FSB A4 DHK, DHM, DHT S Vorsatzschalen (zweischaliges Mauerwerk) DIN 1053 DIN EN 1996+NA Aufnahme einer Kraft von 1 kN bei max. 1 mm Weg. VBS, VBS-M Wärmedämmverbundsysteme mit Mineralfaserdämmstoffen sowie WDVS mit Hartschaumdämmung DIN 55699 Es dürfen nur Dübel verwendet werden, deren Brauchbarkeit für den Verwendungszweck nachgewiesen ist, z. B.durch eine Europäische Technische Zulassung. fischer E.W.I.* * siehe WDVS-Katalog Feuerschutztüren in massiven Wänden aus Mauerwerk und Beton DIN 18093 Es dürfen nur Dübel verwendet werden, deren Brauchbarkeit für den Verwendungszweck nachgewiesen ist, z. B.durch eine Europäische Technische Zulassung. Bauaufsichtlich zugelassene oder CE gekennzeichnete Dübel Dauerhafte Anschlagpunkte für Gerüste DIN 4426 Vorhangfassaden > 8,00 m Höhe sind mit fest eingebauten Verankerungsvorrichtungen für Gerüste zu versehen. FZA A4, FZEA II A4, R A4, FHB II A4, FAZ II A4 Absturzsicherungen DIN 4426 Die Klasse A1 der DIN EN 795 umfasst Anker zur Befestigung an vertikalen, horizontalen und geneigten Flächen (z. B. Fensterputzerabsturzsicherungen). Die Dübel müssen in der Systemzulassung des Anschlagpunktes geregelt sein Leichte Deckenbekleidungen und Unterdecken DIN 18168 Es dürfen nur Dübel verwendet werden, deren Brauchbarkeit für den Verwendungszweck nachgewiesen ist, z. B.durch eine Europäische Technische Zulassung. FNA II, FZA, FZEA II, FAZ II, FBS, SXS, EA II, FIS V, FSB, FDN, SXR, SXRL, FPX-I Hängende Drahtputzdecken DIN 4121 Für die zulässige Belastung der Dübel ist von den Angaben der Dübelhersteller auszugehen, die von einer amtlich anerkannten Prüfanstalt bestätigt sein müssen. z. B. Europäische Technische Zulassung/Bewertung. FNA II, FZA, FZEA II, FAZ II, SXS, EA II, FIS V, FSB, FDN, SXR, SXRL, FPX-I Feuergeschützte Lüftungsleitungen und Installationseinrichtungen L 30 bis L 120 DIN 4221 DIN EN 13501 Bauaufsichtlich zugelassene Stahldübel ≥ M8, doppelt tief, mindestens jedoch 6 cm verankern; rechnerische Last max. 500 N pro Dübel und max. 6 N/mm2 bezogen auf den Stahlquerschnitt oder Brandprüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle. FZA, FZEA II, FAZ II, FNA II, FIS V, FSB, FH II, FPX-I, FBS Sprinkleranlagen Richtlinien für Sprinkleranlagen von VdS Aus nicht brennbarem Material: mindestens M8. Mit bauaufsichtlicher Zulassung. FZA, FZEA II, FAZ II, EA II, FH II, FBS, FPX-I, FNA II 17 646
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