EDN Sägeblätter - Gesamtkatalog Seite 53
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich 3. Preise 5. Zahlungsbedingungen Nachfolgend aufgeführte allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird, für alle Angebote, Lieferungen, Dienst und Werksleistungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform und einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Anders lautende Bedingungen des Bestellers gelten auch dann nicht, wenn wir Ihnen im Einzelfall nicht widersprechen. Die Preisangaben verstehen sich in € (EURO) bei Lieferung ab Werk zuzüglich gesetz. Mehrwertsteuer (MwSt) in Höhe des zur Zeit der Rechnungsstellung geltenden Steuersatzes. Frachtkosten, Zoll und Nebenabgaben trägt der Käufer. Bei einem Bestellwert bis € 300,00 berechnen wir Porto und Verpackungskosten. Ab einem Bestellwert über € 300,00 erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands Porto- und Verpackungskostenfrei. Mindestbestellwert beträgt € 50,00 Warennettowert. Unsere Rechnungen sind jeweils ab Rechnungsdatum gerechnet, zahlbar innerhalb 30 Tagen zum Nettopreis. Reparaturrechnungen sind Netto und sofort zahlbar. Schecks und Wechsel werden zahlungshalber nach unserer vorherigen Zustimmung angenommen. Sie gelten jedoch erst nach Einlösung als Zahlung. Diskonto und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Einreichers. Im Fall von Zahlungsverzug sind wir berechtigt, entstandene Kosten und bankübliche Zinsen einzufordern. Bei einer Situationsverschlechterung nehmen wir die Lieferung nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme vor, ferner sind wir berechtigt, von der Erfüllung eingegangener Verpflichtungen zurückzutreten. Bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeiten sind wir unverzüglich zu verständigen. Lieferung an uns unbekannte Firmen erfolgt per Vorkasse. Zurückhaltungen von Zahlungen oder eine Aufrechnung strittiger Gegenansprüche seitens des Rechnungsempfängers ist nicht gestattet. 2. Angebote / Auftragserteilung / Auftragsannahme Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend. Für den Vertragsabschluss ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung allein maßgebend. Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er durch uns bestätigt oder ohne Bestätigung unmittelbar ausgeliefert ist. Spätere Ergänzungen, Änderungen und Nebenabredungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer Bestätigung. Die technischen Daten unserer eigenen und der in unserem Handelsprogramm vorhandenen Produkte gelten unter dem Vorbehalt der Änderung. Der Besteller haftet für die Richtigkeit der von ihm übermittelten Unterlagen, Zeichnungen, Daten und Abmessungen. Von uns übergebene Unterlagen oder Muster bleiben unser Eigentum, dürfen nicht missbräuchlich verwendet werden und unterliegen dem Urheberrecht. Nachahmungen oder Weitergaben sind nicht erlaubt. Änderungen in der Konstruktion im Sinne einer Weiterentwicklung behalten wir uns vor. 4. Lieferung / Termine / Warenrücksendung Die Lieferung erfolgt ab Werk oder eines Auslieferungslagers auf Gefahr des Bestellers. Wir bemühen uns um Einhaltung der von uns genannten Lieferfristen, jedoch gelten diese als unverbindliche Richtlinien, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Eine Überschreitung der Fristen berechtigen den Besteller nicht den erteilten Auftrag zu annullieren oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Der Käufer erklärt sich mit Teillieferungen und bei Sonderanfertigungen mit einer angemessenen Unter- oder Überlieferung einverstanden. Jede Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft im Sinne der Geschäftsbedingungen. Sonderfertigungen oder geänderte Werkzeuge sind vom Umtausch oder einer Rückgabe ausgeschlossen. Auftragsstreichungen oder Rückstellungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung und bereits entstandene Kosten sind vom Besteller zu ersetzen. Ereignisse höherer Gewalt wie Streiks, Unruhen, sowie eine mangelnde Belieferung von Rohmaterialien entbinden uns von der Lieferverpflichtung. Bei Werkzeugrücknahmen ist der Einsender mit einem angemessenen Abzug für Überarbeitung und Lagerrückeingliederungskosten einverstanden. .:: Seite 52 ::. 6. Eigentumsvorbehalt Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Der Besteller ist als Wiederverkäufer zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware im Rahmen eines normalen Geschäftsverkehres bei Absicherung unserer Rechts und Ansprüche berechtigt. Vor erfolgter Zahlung darf der Wiederverkäufer die Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Zahlungen, die auf von uns gelieferte Ware an den Besteller erfolgen, müssen in erster Linie zur Begleichung unserer Forderungen verwendet werden. Bei Zahlungsverzug oder vertragswidrigem Verhalten sind wir auf Grund des Eigentumsvorbehalts berechtigt die Herausgabe zu verlangen.
56 Seiten | Gültig bis 04/2022 | Vorherige Seite | Nächste Seite
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