EDESSÖ Hauptkatalog Seite 285
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Allgemeine Geschäftsbedingungen/ AGBs 1. Geltungsbereich (l)Oie nachfolgenden Allgememen Geschäftsbe dingungen gelten ausschließhch - auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird filr alle unsere Ang0bot0. lieferungon und Dienstleistungen und msbesondere auch für zu lcfinftigeGeschärte. (2)Geschäftsbedingungen des Partners, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt werden. ha• ben keine Gültigkeit. hen die Fertigungsmmel m unser Eigentum über. {6) Abnehmerbezogene Fertigungsmittel dnrfen von uns nur mit vorheriger schriftlicher Zustim mung unseres Parlners lür Lieferungen an Drlt te verwendet worden. 2. Antebote und Vertratsabsohluss (l} Die Vorlragspartner worden mün-dlicho Ver einbanmgen unverzüglich Im Emtelnen sohrift llch bostätigen. (21 Bestellungen werden erst mll unserer Auf tragsbestätigung verbindlich. (3) Die technischen Daten unserer Produkte gel ten unter Vorbehalt der Änderung. (4) Maßangaben sind, sofern nicht anders ge kennzeichnet, in Mtltlmster angegobon. Toleran zen nach 01N bzw. Edessö-Vorgaben. 8. Zahluna::sbedini:tun&:en {1) Soweit ntoht anders vereinbart. sind alle Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rech nungsdatum zur Zahlung fällig. Boi Zahlung in nerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum wer den 2 Prozent Skonto �ewährt, sofern dar Partner rnohl mit der Begleichung von Forderun gen In Verzug ist. {2) Haben wir unstreitig teilweise tehlorharte Ware geliefert, ist unser Partner dennoch \18r pfllchteL die Zahlung lü.r den fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, dass die Te111iererung fQr ihn kein Interesse hat. Im Übrigen kann der Part ner mn rechlskräftig festgeslelllen oder unbe strittenenGegenansprüohen aufreohnen. (3) Sei ZielOberschreitung sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, dQn die Sank uns fOr Kontokorrentkre d1te bereohnol mmdestens aber m Höhe von 5 Prozentpunkten Ober dem jeweiligen Basiszins satz.. (41 Beo Zahlu�g$vOrzug KOMM 1v,r nach schrlft l1cher Mitteilung (Mahnung) an den Partner die Erfüllung unser-er Verpflichlungen bis zum Er halt del" Zahlung einstellen. {5) Wechsel und Schecks werden nur nach Ver� embarung und unter der Voraussetzung ihrer Disk.ontierbarkeil angenommen Diskontspesen worden vom Tage der FäJ1igke1t des Rechnungs belrages an berechnet. Eine Gewähr für rechl ze1tiga Vorlage des Woohsels und Schecks und tnr Erhebung von Wechselprotest w1rd ausge schlossen. {6) Wenn nach Vertragsschluss erkennb8T wird, dass unser Zahlungsanspruoh durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Partners gefährdet wird. so können wir die Leistung verv.J01gern und dem Partner eine angemessene Frist setzen, in wel cher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheiten zu bestellen hat. 801 Vorweigerung des Partnors oder erfolgto sem F'ristablauf sind wir berechtJgt, \IOm Vertrag zuro.01<:zutreten und Sohadonsersatz zt1 verlan ien. 3.Lan!:frist- und Abrutverträ:e, Preisanpassung (1) Unbefr,stete Verträge sind mll einer Frist von 3 Monaten kündbar. (2) Tritt bei Langfristverträgen (Vorträge mit el• ner laufle1l von mehr aJs 12 Monaten und un bafris1ete Verträge) eine wesent11ohe Änderung der lohn-, Maler1al- oder Energiekosten ein, so ist Jeder Vertragspartner berechtigt. eine ango• messene Anpassung des Preises unter Berü.ck SIChtlgung dieser Faktoren zu verlangen. (3) Ist eme verb1ndhche Beslellmenge nioht ver einbart� so legen wir unserer Kalkulation die vom Partner für einen bestimmten Zeitraum erwarte te unverbindhcho Bostollmengo tZiolmongo) zu• grunde. (4} Nimmt der Partner weniger als d1e Zielmenge ab, smd w!r berechtigt. den Stückpreis bei weite ron Bestellungen angemessen i .u erhöhen. Nimmt er mehr als die Zielmenge ab, senken wir don SIOckprels angemessen, sowoil der Partner den Mehrbedarf mindestens 3 Monale vor der Lieferung ankUndigl (5) Bel Lieferverträgen au.f Abruf sind uns, wenn nichts anderes veroinbart ist. verbindliche Man a gen mindestens 2 Monate vor dem Liefertermin durch Abruf mitzuteilen. (6) Mehrkosten, die durch einen verspäteten Ab ruf oder nachträgliche Änderungen des Abrufs duroh unseren Partner verursacht werden, ge hen zu seinen Lasten; dabei ist unsere Kalkulati on maßgebend. 4. Vertraulichkeit (1) Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen und Kenntnisse. die er aus der Geschäflsverbin dung erhält, nur tür die gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und m,t der gleichen Sorgfalt wie ontsproohondQ eigene Unterlagen und Kennlnisse gegenüber Dritten geheim halten. wann der andero Vertragspartner sie als ver traulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat. Diese Verprtiohtung begmnl ab erstmaligen Er halt der Unteralgen oder Kenntnisse und endet 36 Monate nach Ende der Gesch8.ftsverb1ndllng. (2) Die Verpflichtung gilt nicht fUr Unterlagen und Kenntnisse. die allgemein bekannt sind oder die bei Erhalt dem Verlragspar-tner bereits b.ekannl waren, ohne dass er zur Geheimhaltung ver pflichtet war, oder die danach von einem -zur Weitergabe berechtigten Drtllen übermittelt werden oder die von dem empfangenen Ver tragspartner ohne Verwertung geheim zuhaJten der Unterlagen oder Koontn1sse des anderen Vertragspartners enlwiok.elt werden. 5. Zeichnuni:::en und Beschreibunten Stellt ein Vertragspartner dem anderen Zetch• nungen oder teohnische Unterlagen Ober die tu liefernde Ware oder 1hre Herstellung zur Verfü• gung. bleiben diese Eigentum des vorlegenden Vertragspartners. 8. Muster u.nd Fertigungsmittel (l) Ote Herstellungskosten fü.r Muster und Ferll• gungsm1ttel (Werkzeugo, Formen, Schablonen elo.) werden. sofern nichts anderes vereinbart ist, von der iu liefernden Ware gosondel"t in Rechnung: gestellt. Dies gilt auch für Fert1gungs m1ttel, die infolge von Vorschleiß ersetzt werden müssen, (2} Die Kosten fflr dio Instandhaltung und sacha gemäße Aulbewahrung sowie das Risiko emer Beschädigung oder Zorstörung der Fertigungs mittel bei Aufbewahrung In unserem Bestand werden vor, uns übernommon. (3} Setzt der Partner während der Anfertfgun� zeit der Muster odel" Fertigungsmittel die Zu sammenarbeit aus oder beendet er sie, gehen alle bls dahin entstandenen Herstellungskosten z u seinen lasten. (4) Die Fertigungsm11 tel bleiben, auch wenn der Partnel" sie bezahlt hat, mindestens bis zur Ab wicklung des Liefervertrages in unserem Besitz. Danach 1st der Partner berechtigt, d10 Fert1gungsm1ttel-Hera.usgabe zu verlangen. wenn über den Zeitpunkt der Herausgabe eme e1nver nehmlrche Regelung erzielt wurde und der F'al"l nvr seinon vertraghchen Verpflichtungen m vol• lem Umfang nachgekommen ist. (5) Wir verwahren dte FeM1gungsm1ttel unent• geltlich dre, Jahre nach der letzten Lieferung an unseren Partner. Danach fordern wlr unsere Partner schriftlich auf. sich innerhalb von 8 Wo chen zur weiteren Verwendung zu äußern. Unse• re Pfhcht zur Verwahrung endet. wenn innerhalb dieser 6 Wochen keme Äußerung erfolgt oder �eine neue Beslellung aufgegeben wird. dann ge- 7. Proi.se Unsere Preise sind m Euro ausschlleßhoh Um satzsteuer. Verpacku.ng, Fracht. Porto und Ver sicherung, 9, Lieferung (1) Sofern rnohts anderes vereinbart ist liefern wir .ab Werk". Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist die Mel dung der Versand- bzw. Abholbereitschaft durch WlS. (2) Die L1eferfr1st beginnt mJI der Absend�ng un serer Auftragsbestätigung und vorlängert sich angemessen, wenn die Voraussettungen aus Nr. 15 (HöhereGewalt) vorliegen. {3) Teillieferungen sind in zumutbarern Umfang zulässig.. Sio werden gesondeM m Rechnung ge. stellt. (4) Be, Sonderanfertigungen mnerhalb emer To leranz von 10 Prozent der Gesamtauflragsmen ge sind fertigungsbedmgte Mehr- oder Mmder- zulässig. Umfang lieferungen Ihrem entsprechend ändert sich del"Gesamtpreis. {5)Genannte Liefertermine gelten nur als unver bindliche R1ohtllnien. sofern sie nicht ausdrück lich als verbindlich bezeichnet sind 10. Versand und Gefahr-0.borc;ane: (1) Versandbereit gemeldete Ware Ist vom Part• ner unverzüglich zu Qbel"nehmen. Anderenfalls sind wir berechtigt, ste naoh eigener Wahl zu versenden odel" aul Kosten und Gefahr des Part ners zu lagern. (21 Mangels besonderer VeNlinbarung wählen wir das Transportmittel und den Transportweg. (3) Die Gefahr gehl aul den Partner Ober. wenn die Auttragsgegenstände unser Werk/Lager verlassen bzw. mit Beginn der Lageru.ng - gleich gültig ob mit eigenen oder fremden Transport mll teln. 11. Ueferveriug (1) Können wir absehen, dass die Ware nroht In• nerhalb der Lieferfrist geHefert werden kann, so werden wir den Partner unverzüglich schriftl1oh davon in Kenntnis set1.en, ihm dieGründe hierfür mitteilen. sowie naoh Möghchko1t den voraus• sichtlichen Lieferzeitpunkt nennen, {2) Verzögert sich die Lieferung duroh einen m Nr. 15 aufgeführten Umstand oder durch ein Handeln oder Unterlassen des Partners. so wird eine den Umständen angemessene Verlänge rung der L1efcrfl"1st gewährt. {3) Im Falle eines Lieferverzugs, kann der Part ner, nachdem er uns eine angemessene Frtst zur Leistung gesetzt hat, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vortrag zurücktreten. Dar Partner kann vom gesamten Vertrag nur zurüc.k lreten. wenn er an der Te1lle1stung kam Interesse hat. 12. Eigentumsvorbehalt {l) Wir behalten uns das Eigentum an der gelie ferten Ware bis zur ErfOllung aller F'orderungen aus der Geschäftsvorbmdung mit dem Partner \IOr. (2) Der Partner 1st berechtigt diese Waren 1m ordentlichen Geschäftsgang tu veräußern, so lange er seinen Verpflichtungen aus der Ge• schäftsverbindung mil uns rech tteitlg nach· kommt. Er darf Jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden nochals Sicherheil Obe1i'e1gnen Er 1s1 verpfhohtet. unsere Reohta beim krechherten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern. (3) Bei Zahlungsverzug des Partnors smd wir nach angemessener Nachfrtstsetzung berooh t1gt. auch ohne Rücktritt auf Kosten dos Partners die Herausgabe der Vorbehaltswar-e zu verlan gen. {4). Alle Fol"'derüngen und Rechte aus dem Ver. kauf odor einer gogobenonfalls dem Partner ge--, statteten Vermielung von Waren, en denen uns Eigentumsrechte utstohcn, tritt der Partner schon jetzt als Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung h1er-m1t an. (5) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vor behaltswaro nlmmt der Partner stets für uns vor, Wird die Vorbehaltsware mit a nders.n, nichl uns gehörenden Gogenständon verarbeitet oder untrennbar verm1scht, so er"Werben wir das Mit eigentum an dor neuen Sache 1m Verhältnis des Rechnungswertes del" Vorbehaltsware zu den anderen verarberteten oder vermischtenGegen• Slllnden tum Zeitpunkt der Vel'ä,beitung oder Vermischung, (6) Werden unsere Waren mit anderen bewegli chen Gegenständen zu einer e1nhel-ttiohen Saoho verbunden oder untrennbar w,rmischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Partner uns anteilmäißlg Miteigen tum, soweit die Hauptsache ihm gehört Der Partner verwahrt das Eigentum oder Mile1gen tum für- uns. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende Sa che gilt Im übrigen das Gteiche wie für die Vor• behaltsware. Über Zwa.ngsvollstrcckungsmaßnahmen Dritter hat der Partner uns unverzüglich mit Obergabe der für eine Intervention notwendigen Unterla gen zu unterrichten. Oies gilt auch mr Beein träohhgungen sonstiger Arl (7) Wir werden, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehendon Sich erho1ten auf Verlangen des Partners insoweit fre,geben, als daM der, W&l"l cier unter Elgentumsvorbahalt ga lieferten Waren die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt. 13. Sachmängel {l) Wir stehen ein fOr einwandfreie Herstellung der von uns gelieforton Ware nach Maßgabe der vereinbarten technischen Liefervorschr1rten. Falls wir nach Zo1chnungen, Spez1f1kat1onen. Mustern usw. unseres Partners zu liefern ha ben. ü.bernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. En1sche1dand für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt desGefa.hrObergangs gemä8Nr.10 (2) Für Sachmängol, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Vorwendung, fehlerhafte Menta• ge bzw. Inbetriebnahme durch den Partner- oder Drttte. übhche Abnutzung.. fehlerhafte oder nach lässige Behandlung enlstehen. slehen wir eben so wenig ein wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Partners oder Dritter. Gleiches gilt fQr Mängel. die den Wert oder die Taugl1chke1t der Ware nur unerheblich mindern. (3) Die Gewährleistune:sfr1st rrchtet smh. sowmt nichts anderes vereinbart ist, nach dem Geset-z. (4) Ofleno Mängel hat der Partner unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort. verdeckte Mängol unverzüglich nach Entde ckung cfes Fehlers schr1filich zu rügen. (5) Wurde eme Abnahme der Ware oder eme Erstmusterprüfung vereinbart, lsl d,., Rüge von Mängeln ausgeschlossen. die der' Partner bei sorgfältiger Abnahme oder Ers1mus1erprOfung hätte feststellen können. (6) Uns lsl Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unv8f"zU.ghch an uns zurück zusen den; wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mängelrüge beNlchug1 1st. Wenn der Par1 ner d10sen Verptlmhtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vormmmt. verliert er etwaige Sachmängelansprüche. (7) Bei berechtigter. fr1stgemäßor Mängelrüge bessern wir nach unserer Wahl die beanstande-. te Ware nach oder liefern e1nwand1reien Ersatz.. Der Partner- gibt uns bei Mengenlieferung ku1"2fr1shg Gelegenheit. die fehlerhatte Ware auszu sortieren. (8) Kommen wir diesen Verplliohtungen moht oder nicht vertra.e:sgemäß innerhal b einer ange• messenen Zeit nach, so kann del" Partner uns sohrirthch eme letzte Frist setzen, mnerhalb der wir unseren Verpflichtungon nachzukommen ha ben. Nach erfolglosem Ablauf dieser FNst kann der Partner Minderung des Pf'81ses verlangen. vom Vertrag 2ul"Ucktrelen oder dre notwendige Nachbesserung solbst oder von einem Dritten auf unsere Koslen und Gefahr vornehmen las son. Wurde d1e Nachbessorung er-folgreioh von dem Partner oder emem Dritten durchgeführt. so sind alle Ansprüche d€1s Partners mit Erstat tung der ,hm entstandenen erford-erllohen Kos ten abgegol!en. Eine Kostenerstattung 1st aus.geschlossen, so weit die Aufwendungen sich erhöhen. weil die Ware nech unserer Lieferung an einen anderen Ort verbracht worden 1st. es sei denn, dies ent spricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware 14. Sonstige Ansprüche, Haftung (1) Sowe,t sich nachstehend nichts anderes er gibt, sind sonstige und we1lergohond0 Ansprü• ehe des Partners gegen un:s ausgeschlossen. Dies gilt Insbesondere für- Schadenersatzan• sprUche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leis tung. aus schuldhafter Verletzung vortra1tl1cher Nebenpflichten, aus Ver-schulden be1 Vertrags• schluß und aus unerlaubter Handlung. Wir hal ten deshalb nicht rur Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor al lem haften wir nicht für entgangenen Gewi nn odor sonstige Vormögcnssohäden des Partners. (2) Vorslehende Hallungsbeschränkungen gel ten nicht bei Vorsatz. bei grober- Fahrlässigkeit unserer geset:zllchen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie boi schutdhafter Verletzung wesentllcher VerlragspfHchlen. Bei schuldhafter Verletzung wosonllicher Vertragspflichten haf ten wir - außer In den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten - nur für den vertragstypischen. vernünftigarweise vor hersehbaren Schaden. (3) Die Haftungsbeschränkung gilt forner nicht in den Fallen. In denen naoh Produkthaftungsge� setz bei Fehlern der golieferten Ware für Perso• nen- oder Sachsohftden an privat genutzten Ge• genständen gehaftet wird. Sie g,lt auch nicht bei Verletzung von leben, Körper und Gesundheit und Fohlen von 1ug&s.1chorlon Eigonsohatten. wenn und soweit die Zuslcherung gerade be zweckt ha1, den Partner gegon Sohäden, die nicht an der geheferten Ware selbst entstanden smd, abzusichern. (3a) Rilckgrlffsansprüche des Partners gegen uns bestehen nur insoweit, als der Partner mit seinem Abnehmer keine Vereinbarung getrorten hat, dre übel" die gese1zhohen Mängelansprüche hinausgehen. Filr den Umfang der Rückgrirtsan sprüche. gilt ferner Nr. 13 (8) let-zter Satz enl• sprechend. (4) Soweit unser-e Haftung ausgesohlossen oder beschr,änkt Ist, gilt dies auoh für die persönliche Haftung unserer Angestellton. Arbeitnehmer. Mitarbeiter, gesetzhchen Vertreter Wld Erfüt lungsg•�llfon. (5) Dte geseb:hchen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unborührt. 16. Höhere Gewalt Höhere Gewalt, Ar-beilskämpfe, Unruhen, be· höl"dliohe Maßnahmen, Ausbleiben von Zuliefe rungen unserer lioferantoo und sonstlgo unvor und her-sehbare. unabwendbare schwerwiegende Ereignisse befreien die Ver tragspartner für die Dauer der Störung und 1m Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflich ten. Dies gllt auch, wenn diese Ere1grnsse zu ei nem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betrof• rene Vertragspartner in Verzug behndet. Die Vertragspartner stnd verpflichtet, 1m Rahmen des-Zumutbaren unveri:üghch die erlorderhchen Informationen zu geben und lhre Verpflichtun gen den veränderten Verhällrnssen nach Treu und Glauben anzupasson. 18. Erfilllungsort. Gerichtsstand und anwend• bares Reoht (1) Sofern slch aus der Auftragsbestätigung nichts anderes erg1bL 1st unser Geschäftss1ll Er fültungsorl (2). Filr alle Rechtsstre1t-lC:kellen, auch Im Rah men eines Wechsel und Scheckprozesses. ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, wenn der Partner Kaufmann, oine juristische Person des ölfentl1ohen Rechts oder em öflentllch-reohtll ches Sondorvermögen ist. W1r sind auch be1"8ch tigt. am Sitz des Partner-s zu klagen. (3) Auf die Vertragsbeziehung isl ausschlleßl1ch das Recht der Bundesrepub1tk Deutschland an zuwenden. Die Anwendung d.es Übereinkommens der Ver• einten Nationon vom 11. April 1980 über Verträ• ge über den Warenkauf (CJSG • .Wiener Kaur rooht •) 1st ausgeschlossen. 17. Unwirksamkeit sinzelncr Bestimmungen Sollten emzelne Klauseln dieser Bedingungen gani odor teilweise unwir-ksam sein, so berührt dles die Wirksamke1l der übrigen Klauseln bzw. der- übrigen Tolle solcher Klauseln nicht. Die aktuelle Version unserer AGB finden Sie immer im Internet unter www.edessoe-tools.de zum Download. Sland 06/2018
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