CELO Hauptkatalog Seite 328
Gewerbekunden Angebot**Topseller von CELO Befestigungssysteme GmbH
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
AGBs 14. Sofern der Käufer von uns Gewährleistung verlangt und sich später ergibt, dass uns keine diesbezügliche Verpflichtung trifft, so trägt er alle von uns in diesem Zusammenhang gemachten angemessenen Aufwendungen. XII. Haftung 1. Alle Ansprüche auf Schadensersatz des Käufers gegen uns sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Käufers aufgrund von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich, bzw. grob fahrlässig gehandelt oder wesentliche Vertragspflichten verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Käufer vertrauen darf. 2. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Schadensersatz auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Käufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 3. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz ebenfalls auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Käufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie. 5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies im gleichen Umfang auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie Subunternehmer. 6. Für alle Ansprüche aus Schadensersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung, die gegen uns geltend gemacht werden – außer in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leib, Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder der Übernahme des Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB beruht – gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Die vorstehende Regelung gilt nicht, soweit sonst gesetzlich eine längere Verjährungsfrist zwingend festgelegt ist. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden. 7. Für Ansprüche auf Schadensersatz nach dem Produkthaftungsgesetz gilt die gesetzliche Verjährung. 8. Wir haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere Aufruhr, Kriegs-, Terror-, oder Naturereignisse, Epidemien, Pandemien wie Covid 19 und damit einhergehen-der Behinderungen des Transports, insbesondere des Seetransports, sowie anderweitiger Verkehrsstörun- gen oder durch sonstige nicht von die zu vertretende Vorkommnisse eintreten; hierzu gehören auch z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland. XIII. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstandsvereinbarung 1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit keine anderslautende Vereinbarung in Schrift- oder in Textform (z.B. per E-Mail oder Fax) getroffen wurde. 2. Die Vertragssprache ist Deutsch. 3. Erfüllungsort ist 86551 Aichach 4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Augsburg. 5. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 6. Wir sind berechtigt, auch am Wohnsitz des Käufers zu klagen. XIV. Salvatorische Klausel 1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus Gründen des Rechtes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 bis 310 BGB ganz oder teilweise unwirksam/nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, gelten die gesetzlichen Regelungen. 2. Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung des Vertrages aus anderen Gründen als den Bestimmungen betreffend das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 bis 310 BGB ganz oder teilweise unwirksam/nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt, soweit nicht die Durchführung des Vertrages – auch unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen – für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde. Das gleiche gilt, wenn sich nach Abschluss des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt. 3. Entgegen einem etwaigen Grundsatz, wonach eine Salvatorische Erhaltensklausel grundsätzlich lediglich die Beweislast umkehren soll, soll die Wirksamkeit der übrige Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrecht erhalten bleiben und damit § 139 BGB insgesamt abbedungen werden. 4. Die Parteien werden die aus anderen Gründen als den Bestimmungen betreffend das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 bis 310 BGB unwirksame/ nichtige/ undurchführbare Bestimmung oder ausfüllungsbedürftige Lücke durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen/nichtigen/undurchführbaren Bestimmung und dem Gesamtzweck des Vertrages entspricht. § 139 BGB (Teilnichtigkeit) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren. Stand Januar 2023 327
329 Seiten | Gültig bis 03/2025 | Vorherige Seite | Nächste Seite
Sprache wählen
Rechtliches
Ausschließlich verantwortlich für Inhalt, Preis- und Artikelangaben der dargestellten Produkte und Angebote innerhalb der Kataloge ist der Hersteller. Technische und optische Änderungen des Herstellers und Irrtümer vorbehalten.
Anfrageformular für spezielle Produkte
Der ToolTeam® Beschaffungsservice
Sie suchen Produkte die im Katalog abgebildet, aber online nicht direkt kaufbar sind?Unser Beschaffungs-Service macht Ihnen gerne ein unverbindliches und individuelles Angebot.