PICARD Catalog hammers Strona 174
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Unternehmer) 1. Geltungsbereich 1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen an Unternehmer (§ 14 BGB). 1.2 Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. 2. 7.5 Angebot und Vertragsschluss Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen oder den Auftrag ausführen. 3. Preise 3.1 Die Preise gelten ab Werk. Nicht enthalten sind die Kosten für Verpackung und Versand sowie die gesetzliche Umsatzsteuer. 3.2 Es gelten jeweils die bei Lieferung gültigen aktuellen Listenpreise. Darüber hinaus behalten wir uns vor, bei Verträgen mit einer Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die am Tage der Lieferung gültigen Preise aufgrund nachträglich eingetretener Kostensteigerungen (wie für Lohn, Material und Energie) zu berechnen. 4. Lieferzeit und Liefermenge 4.1 Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit Absendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit Erfüllung der dem Besteller obliegenden Mitwirkungspflichten (wie Beibringung von Ausführungsplänen, Unterlagen bzw. Zeichnungen und Mitteilung der für die Leistungserbringung wesentlichen Umstände) und Klärung aller Ausführungseinzelheiten zwischen den Parteien. 4.2 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder wir die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. 4.3 Beruht die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf unvorhergesehenen, außerhalb unseres Willens liegenden Hindernissen (wie höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Ausschussarbeit, Verspätung von Vorlieferanten) sind wir berechtigt, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung angemessen hinauszuschieben. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. 4.4 Hat der Besteller Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf 0,5 % des Wertes der rückständigen Lieferung für jede volle Woche der Verspätung, insgesamt aber höchstens auf 5 % des Wertes desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der wegen Verzuges nicht vertragsgemäß genutzt werden konnte. 4.5 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig, auch wenn dadurch dem Empfänger höhere Versandspesen entstehen. 4.6 Mehr- oder Mindermengen von 10 % sind branchenüblich zulässig. 4.7 Aufträge werden erst ab einem Mindestauftragswert von 150,- Euro bearbeitet. 5. Verpackung, Versand und Gefahrtragung 5.1 Die Art und Weise der Verpackung bleibt uns überlassen. 5.2 Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes über. Das gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. 5.3 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. 6. Zahlung 6.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum auch bei Teillieferungen - ohne Abzug frei unserer Zahlstelle zu bezahlen. Bei Zahlungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto, sofern der Besteller unsere sonstigen fälligen Rechnungen bezahlt hat. 6.2 Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber angenommen. Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig. 6.3 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Besteller darf nur mit Gegenansprüchen aufrechnen, die unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. 6.4 Bei einer uns bekanntwerdenden wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers sind wir berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Erbringung von Sicherheiten (wie selbstschuldnerische Bankbürgschaft, Bankgarantie) zu erbringen. Kommt der Besteller der Aufforderung zur Sicherheitsleistung nicht fristgerecht nach, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. 7. Ansprüche wegen Mängeln und Haftung 7.1 Offensichtliche Mängel hat der Besteller innerhalb von 14 Kalendertagen nach Anlieferung zu rügen. Für Kaufleute gilt § 377 HGB. 7.2 Wir leisten bei Mängeln nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Vertragspreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 7.3 Wir haften nicht für Mängel, die auf Vorgaben des Bestellers (z.B. Konstruktionszeichnungen und -hinweise) beruhen. 7.4 Alle Ansprüche wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche gemäß Ziff. 7.5 und Rückgriffansprüche gemäß § 478 BGB. Stand: 7/2017 Sind wir nach Vertrag oder Gesetz zum Schadensersatz verpflichtet, haften wir für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Außerdem haften wir für die mindestens fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, hier jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise auftretenden Schaden. Bei sonstigen Schäden haften wir nur für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung. Eine Pflichtverletzung unsererseits steht der unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Die Haftung bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 8. Eigentumsvorbehalt 8.1 Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis sämtliche uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung erfüllt sind. Bei laufender Rechnung sichert das vorbehaltene Eigentum auch unsere Saldoforderung. Bei Zahlung durch Wechsel erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Besteller als Akzeptanten. 8.2 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgt stets für uns als Hersteller, ohne dass wir hierdurch verpflichtet werden. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, überträgt uns bereits jetzt der Besteller sein (Mit-)Eigentum an der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware. Der Besteller verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und hat es gegen Feuer-, Wasser-, Bruch- und Diebstahlsschäden zu versichern. 8.3 Der Besteller ist berechtigt, die Ware bzw. unser (Mit-)Eigentum (zusammen künftig Vorbehaltsware) im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt schon jetzt alle aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund (wie Versicherung, unerlaubte Handlung) entstehenden Forderungen bezüglich der Vorbehaltsware in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) an uns ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware zuvor bearbeitet wurde. Ist zwischen dem Besteller und seinem Abnehmer ein Kontokorrent vereinbart, bezieht sich die uns abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo und im Falle der Insolvenz auf den kausalen Saldo. Zum Einzug der abgetretenen Forderungen ist der Besteller ermächtigt. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung und zum Forderungseinzug können wir widerrufen, wenn sich der Besteller in Zahlungsverzug befindet oder eine sonstige erhebliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse oder seiner Kreditwürdigkeit eintritt. Dann ist der Besteller verpflichtet, uns die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Informationen und Unterlagen zu übermitteln und die Drittschuldner von der Abtretung zu benachrichtigen. 8.4 Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die uns abgetretenen Forderungen hat uns der Besteller unverzüglich durch Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen zu informieren. Die uns trotz eines Obsiegens in einem hieraus folgenden Rechtsstreit verbleibenden Kosten hat der Besteller zu tragen. 8.5 Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme der Ware liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Wir sind berechtigt, die zurückgenommene Ware nach vorheriger Androhung der Verwertung und angemessener Fristsetzung durch freihändigen Verkauf zu verwerten. Der Verwertungserlös wird unter Abzug der Verwertungskosten auf den Preis angerechnet. 8.6 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, sind wir nach unserer Wahl und auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. 9. Pfandrecht Sind Lohnarbeiten vereinbart, steht uns wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Werden wir durch die Lohnverarbeitung Eigentümer der neuen Sache oder werden von uns eingebaute Gegenstände nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes, gelten insoweit die Eigentumsvorbehalte gemäß Ziff. 8. 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand 10.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort unseres Lieferwerkes oder Lagers. Erfüllungsort für die Zahlung ist Wuppertal. 10.2 Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist, Wuppertal. Wir sind berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 11. Schlussbestimmungen 11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts. 11.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame Bedingungen sollen durch eine ihrer wirtschaftlichen Zwecksetzung am nächsten kommende Regelung ersetzt werden. PICARD GmbH Rottsiepen 15 42349 Wuppertal Deutschland Tax-ID: DE311399636 T +49 202 247 54 0 F +49 202 247 54 50 [email protected] www.picard-hammer.de AG Wuppertal – HRB 28194
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