Heytec Werstattwagen Strona 184
Oferta dla klientów komercyjnych**Najlepiej sprzedający się od Heyco
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Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 1. Anerkennung der Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Unsere Verkäufe basieren auf den nachstehenden Bedingungen, wobei jeweils nur die neuesten Verkaufsunterlagen Gültigkeit besitzen. Abweichungen oder mündlich getroffene Nebenabsprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bedingungen der Besteller können wir nicht anerkennen, auch dann nicht, wenn von uns nicht ausdrücklich widersprochen wird. Der Besteller erkennt durch die Erteilung seines Auftrages unsere Bedingungen an. Vertragsgültigkeit wird erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung erreicht. 2. Angebote Unsere Angebote sind freibleibend, Katalog und Preisliste sind Bestandteil unseres Angebotes. Maß- und Gewichtsangaben sowie Abbildungen, Leistungsbeschreibungen, technische Zeichnungen und Daten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden, sie können jederzeit und ohne besondere Anzeige geändert werden. 3. Schutzrechte Werkseigene Zeichnungen, Abbildungen, Photos und sonstige Unterlagen bleiben auch nach Weitergabe an den Besteller oder an Dritte unser Eigentum und unterliegen dem Urheberrecht. Ohne unsere Erlaubnis dürfen diese weder vervielfältigt noch anderen zugänglich gemacht werden. Sie sind an einem sicheren Ort aufzubewahren und auf Verlangen an uns zurückzugeben. Werden bei der Anfertigung von Waren nach Zeichnungen, Mustern bzw. sonstigen Angaben des Bestellers Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt dieser uns von sämtlichen Ansprüchen frei. 4. Sonderanfertigungen Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns das Recht einer Mehr- bzw. Minderlieferung bis zu 10 % vor. Hierzu zählen ebenfalls Serienteile, die auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers besonders zu zeichnen sind. Der Besteller kann nicht vom Auftrag zurücktreten; besonders hergestellte oder gezeichnete Ware wird von uns nicht zurückgenommen. Im Falle von Zahlungsunfähigkeit bzw. Konkurs des Bestellers behalten wir uns das Recht vor, die Ware direkt zu verkaufen. Bei Herstellung nach Unterlagen des Bestellers haftet dieser für die Richtigkeit seiner Zeichnungen, Muster, Lehren usw. Muster werden grundsätzlich nur gegen Berechnung geliefert. 5. Preise Unsere Preise sind freibleibend in EUR und als unverbindliche Preisempfehlung anzusehen. Sie verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer, wobei der am Tage der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz Anwendung findet. Eine Berichtigung unserer Preise behalten wir uns vor, sofern bis zum Tage der Lieferung Änderungen in den Grundkosten, wie Rohmaterial, Energie, Löhne usw. eintreten. Lieferungen erfolgen grundsätzlich in den im Katalog genannten Verpackungseinheiten. Kleinere oder durch die Verpackungseinheiten nicht teilbare Mengen werden lose in Papier verpackt und mit einem Aufschlag von 25 % belastet, sofern in unseren Verkaufsunterlagen kein anderweitiger Vermerk gemacht wird. 6. Zahlungsbedingungen Unsere Rechnungen sind zahlbar Inland: 10 Tage nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder 30 Tage nach Rechnungsdatum netto, falls keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Ausland: Nach besonderen Vereinbarungen; maßgebend ist der Zahlungsvermerk auf dem jeweiligen Angebot, der Proforma-Rechnung bzw. der Rechnung. Beträge unter EUR 25,- netto sind grundsätzlich nicht skontoberechtigt. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung hereingenommen. Die Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt grundsätzlich der Besteller. Bei Zahlungsverzug oder Stundung belasten wir Zinsen in Höhe von 2 % über dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Wertstellung eingegangener Schecks und Wechsel erfolgt zu dem Tag, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Sollten uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden beeinträchtigen, sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder andere Sicherheitsleistungen zu verlangen. Eine Zurückhaltung der Zahlung wegen Minderungs-, Wandlungs-, oder eventueller anderer Gegenansprüche, sowie die Aufrechnung mit solchen ist nicht zulässig. 7. Lieferung und Versand Wenn nicht anders vereinbart, liefern wir grundsätzlich ab Werk ausschließlich Verpackung, wobei Lieferung und Versand der Ware auf Gefahr des Bestellers erfolgen. Versicherungen gegen Diebstahl, Transportschäden usw. erfolgen nur auf Wunsch und Kosten des Bestellers. Falls keine besondere Vorschrift gegeben wird, wählen wir den günstigsten Versandweg. Waren, die zu einem vereinbarten Termin versandbereit gemeldet werden, müssen umgehend abgerufen werden, da wir andernfalls berechtigt sind, diese auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern und als geliefert zu berechnen. Für Verladungen setzen wir Netto - Mindestauftragswerte wie folgt voraus: Inland - EUR 100,Ausland - EUR 500,- , sofern in unseren Verkaufsunterlagen kein anderweitiger Vermerk gemacht wird. Wir behalten uns vor, Aufträge unter dieser Grenze entweder bis zum Erreichen des Mindestauftragswertes zurückzustellen oder mit einer Bearbeitungsgebühr von EUR 10,- zu belasten. 184 8. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund unser Eigentum. Für den Fall der Bezahlung auf Scheck-Wechselbasis bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zur Einlösung des Wechsels durch den Besteller bestehen. Der Besteller ist, so lange er sich nicht in Verzug oder in Zahlungsschwierig-keiten befindet, zur Veräußerung der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Veräußert der Besteller die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware, werden die durch die Veräußerung entstehenden Forderungen schon jetzt an uns ab getreten, ohne daß es im Falle der Veräußerung einer ausdrücklichen Bestätigung bedarf. Er ist nicht berechtigt, die Vorbehaltswaren zu verpfänden oder zur Sicherheit an Dritte zu übereignen. Bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung der Ware steht uns das Recht zu, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Bestellers die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, die Räumlichkeiten des Bestellers zu betreten und die Ware nötigenfalls wieder an uns zu nehmen. Wird eine Be- oder Verarbeitung bzw. untrennbare Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Lieferer gehörenden Gegenständen vorgenommen, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Wird die gelieferte Ware vom Besteller oder dessen Beauftragten verändert oder als Teil größerer Einheiten verwendet, so geht unser Eigentum anteilmäßig automatisch auf die veränderte Ware oder die entstandenen größeren Einheiten über. Der Besteller verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für den Lieferer und ist verpflichtet, diese gegen Feuer, Diebstahl und Wasser zu versichern. Etwaige Entschädigungsansprüche, die aus Schäden vorgenannter Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, werden in Höhe unserer Forderungen an uns abgetreten. Pfändungen oder andere Beeinträchtigungen unseres Eigentums sind uns unverzüglich mitzuteilen. Ohne die bisher dargelegten Bedingungen einzuschränken, geht das Risiko für die gelieferte Ware vom Tage der Lieferung auf den Besteller über. 9. Lieferzeit, Liefermöglichkeit Lieferfristenangaben sind annähernd und ohne Verbindlichkeit für uns. Verzugsspesen und Schadenersatzansprüche bei Lieferverzögerungen können gegen uns in keinem Falle geltend gemacht werden. Die Lieferzeit beginnt nach Klärung sämtlicher kaufmännischer und technischer Einzelheiten. Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. 10. Höhere Gewalt Streik und Aussperrung, Katastrophen, Betriebsstörungen, Materialmängel, Verkehrsmängel oder andere Ereignisse höherer Gewalt, ganz gleich ob sie bei uns oder bei unseren Vorlieferanten eintreten, entbinden uns von allen Verpflichtungen. 11. Mängelrügen Beanstandungen werden nur entgegengenommen, wenn sie schriftlich und umgehend, d. h. sofort nach Erhalt der Sendung, angezeigt werden. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung steht dem Besteller nicht zu. Über den Warenwert hinausgehende Ansprüche können nicht gestellt werden. Transportschäden sind stets beim Frachtführer zu reklamieren. 12. Garantie, Gewährleistung Alle HEYTEC-Werkzeuge werden in unseren Werken sorgfältig überprüft und unterliegen voll der Garantie. Wir ersetzen jedes Werkzeug kostenlos, das Material- oder Fertigungsfehler aufweist. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Kostenloser Ersatz erfolgt nicht, wenn die Untersuchung in unserem Werk ergibt, daß das Werkzeug unsachgemäß behandelt worden ist oder ein natürlicher Verschleiß vorliegt. 13. Haftung Schadenersatzansprüche aus Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, schuldhafter Verletzung verträglicher Nebenpflichten, sowie aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen oder sonstigen uns zuzurechnenden Vertreter. 14. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort der Lieferung und Zahlung ist Remscheid. Gerichtsstand ist Remscheid. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 15. Export und Re-Export HEYTEC-Ware darf nur mit unserer schriftlichen Genehmigung exportiert oder reexportiert werden.
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