ORGAMI Hauptkatalog Stahl Pagina 130
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AGB ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der ORGAMI SISTEC GmbH & Co. KG gegenüber gewerblichen Vertragspartnern 1. Allgemeines (1) Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Besteller. Sie gelten auch für alle hiermit im Zusammenhang stehenden Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen, auf Internetseiten oder in ähnlichen Medien. (2) Von den nachfolgenden oder den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen – insbesondere in Einkaufsbedingungen des Bestellers – sind für uns nur verbindlich, sofern sie von uns schriftlich bestätigt werden. (3) Die vorbehaltlose Lieferung von Waren, Leistung von Diensten oder Entgegennahme von Zahlungen durch uns bedeutet kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen. 2. Datenspeicherung Wir speichern und verarbeiten die Daten des Bestellers – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig – per EDV. 3. Vertragserklärungen, Handelsklauseln (1) Unsere Angebote sind freibleibend; ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande oder wenn Bestellungen von uns ausgeführt worden sind. (2) Änderungen, Ergänzungen und/oder die Aufhebung eines Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. (3) Handelsklauseln nach den International Commercial Terms (INCOTERMS) gelten in der Fassung 2000. 4. Preise (1) Unsere Preise gelten ab Werk (EXW). In unseren Preisen sind – soweit nichts anderes vereinbart ist – die Kosten für Verpackung, Versicherung, Fracht, Zölle, Abgaben und Umsatzsteuer nicht enthalten. (2) Kosten für Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme von Anlagen berechnen wir nach Aufwand. (3) Wir sind berechtigt, zwischen Vertragsabschluss und Lieferung oder Leistung die Preise zu erhöhen, falls die Herstellungs- oder Vertragskosten sich um mehr als 10 % erhöhen. Wir berechnen dann die am Liefertag gültigen Preise. Gleiches gilt für Aufträge ohne Preisvereinbarung. 5. Zahlungsbedingungen (1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, hat der Besteller den Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung an uns zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Besteller gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB in Verzug. (2) Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Annahme von Wechseln erfolgt vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit. Diskontspesen gehen zulasten des Bestellers. (3) Der Besteller darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit sie auf demselben Rechtsgeschäft beruhen. 130 6. Lieferung, Abnahme, Leistungsort (1) Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat (EXW), und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Transportkosten oder Anlieferung und Aufstellung, übernommen haben; dabei bestimmen wir Versandart, Versandweg und Frachtführer. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum vereinbarten Abnahmetermin, hilfsweise nach unserer Meldung über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. (2) Teillieferungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, sofern sie für den Besteller nicht unzumutbar sind. (3) Leistungsort für die Lieferung ist unser Geschäftssitz. 7. Liefertermine: Verzug (1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. (2) Wird ein vereinbarter Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten, so hat uns der Besteller schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Erfolgt die Lieferung nicht und will der Besteller deswegen von dem Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich mit einer angemessenen weiteren Nachfrist anzudrohen. (3) Verzögern sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht von uns zu vertretende Umstände, so hat der Besteller in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen unseres Montagepersonals zu tragen. 8. Höhere Gewalt Bei höherer Gewalt ruhen unsere Leistungspflichten; tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Gleiche gilt bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, behördlichen Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder wenn uns Unterlieferanten aus den vorgenannten Gründen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern. 9. Eigentumsvorbehalt (1) Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. (2) Der Besteller ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebs nur an Wiederverkäufer weiterzuveräußern. Veräußert der Besteller diese Ware seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im Voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die Lieferung frei Haus innerhalb Deutschlands (außer Inseln), hinter die erste verschließbare Tür, die mit dem Lkw erreichbar ist.
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