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10 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 2 1. Allgemeines Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten nachstehende Bedingungen für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Sollte eine der nachstehenden Bedingungen ungültig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht betroffen. 2. Angebote und Abschlüsse Unsere Angebote sind freibleibend. Auftragsbestätigungen werden nur auf besonderen Wunsch erteilt und sind sofort nach Erhalt zu prüfen. Im übrigen gilt die Ausführung des Auftrages als Auftragsbestätigung. Abschlüsse, Vereinbarungen oder Erklärungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung für den Lieferer verbindlich. Sämtliche Verpflichtungen des Lieferers aus der Geschäftsverbindung stehen unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer Selbstbelieferung. 3. Preise Die Preise verstehen sich ab Werk, ohne Verpackung, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die gesetzliche MwSt. wird jeweils zusätzlich berechnet. Zur Berechnung kommen die jeweils am Tage der Lieferung geltenden Preise. 4. Zahlungsbedingungen Soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind, hat die Regulierung der Rechnungsbeträge innerhalb 30 Tagen rein netto zu erfolgen. Bei früherer Zahlung gewähren wir nach 7-tägiger Regulierung 3%, nach 14-tägiger Regulierung 2% Skonto. Rechnungsbeträge unter E 25,-- sind sofort zahlbar. Diskontfähige Akzepte werden von uns nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung, die unmittelbar nach Rechnungszustellung zu erfolgen hat, in Zahlung genommen. Der Käufer haftet für Verluste und spesenfreien Eingang. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Erhalt unbefriedigender Auskünfte - auch während der Dauer der Geschäftsverbindung - bleibt uns sofortige Fälligstellung aller unserer Forderungen sowie Rücktritt von noch unerledigten Aufträgen vorbehalten. Bei Zielüberschreitung behalten wir uns vor, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen. 5. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung - bei Wechselregulierung bis zur Einlösung derselben - unser Eigentum. Der Käufer darf die von uns gelieferte Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern oder verwenden, vor vollständiger Bezahlung bzw. vor Einlösung eines Akzeptes an Dritte jedoch weder verpfänden noch übereignen. Wird die Ware gepfändet, so ist uns unverzüglich Anzeige zu machen. Wird die Ware vor der Bezahlung an Dritte verabfolgt, so tritt der Käufer schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden oder entstehenden Forderungen an uns ab. Sind bereits Zahlungen an den Käufer erfolgt, so ist der Käufer lediglich Treuhänder für die vereinnahmten Beträge. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltswaren erfolgen für den Lieferer als Hersteller im Sinne § 950 BGB, ohne den Lieferer zu verpflichten, die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware. 6. Gewährleistung Beanstandungen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb 3 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich erfolgt sind und die Ware noch im Zustand der Anlieferung ist und Rohstoff- oder Herstellungsfehler aufweist. Für fehlerhafte Stücke liefern wir kostenlosen Ersatz oder schreiben den ausmachenden Betrag gut. Bei Transportschäden ist sofort beim Transporteur zu reklamieren. 7. Verpackung und Transport Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Bei frachtfreier Rücksendung von Kisten schreiben wir 2/3 des berechneten Wertes gut. Paketverpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Die Lieferung der Ware erfolgt mit günstigster Transportart. 8. Gerichtsstand und Erfüllungsort Soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist, ist Erfüllungsort für unsere Lieferungen Bad Friedrichshall und Gerichtsstand Heilbronn.
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