STUBAI - Holzkatalog Página 38
Oferta para clientes comerciales**Los mejores vendedores de Stubai ZMV GmbH
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
excluyendo el transporte
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Imfolgenden„allgemeineBedingungen“)derStubaiZMVGmbH(imfolgenden„Unternehmer“)füralleRechtsgeschäftezwischendemUnternehmerundDritten(dieseimfolgenden„Vertragspartner“)StandNovember1993 I.(1)DerUnternehmerschließtRechtsgeschäfte(insbesondereKäufeundVerkäufe)mitVertragspartnernausschließlichaufgrunddieserallgemeinenBedingungenab.DavonabweichendeallgemeineoderbesondereBedingungeneinesVertragspartners sowieSonderabmachungengeltennur,wenndiesegesondertschriftlichvereinbartwurden.(2)SollteohnegesonderteAbmachungeineZusendungsolcherBedingungendesVertragspartnerserfolgenodererfolgtsein,verzichtetdieseraufallfälligedaraus entspringendeRechtswirkungen.(3)SofernederVertragspartnerbeabsichtigt,dieallgemeinenBedingungendesUnternehmensnichtfürundgegensichgeltenzulassen,wirderineinemgesonderten Schreibendaraufhinweisen,damitinderFolgezwischendemUnternehmerundseinemVertragspartnerdarüberVerhandlungengeführtwerdenkönnen.BiszueinerabweichendenschriftlichenFestlegunggeltenjedenfallsdieseallgemeinemBedingungen desUnternehmers.(4)DieseallgemeinenBedingungenbleibenauchbeietwaigerRechtsunwirksamkeiteinzelnerBestimmungenimübrigengültig.(5)EinmalzwischendemVertragspartnerunddemUnternehmerinKraftgesetzteallgemeineBedingungen desUnternehmensgeltenauchohneweiterenbesonderenHinweisfürallekünftigenVerträgezwischendenselben.(6)OhneschriftlicheErmächtigungdurchdenUnternehmeristesdessenMitarbeiternuntersagt,dieseBedingungenaufzuheben,zuergänzen oderabzuändern.(7)DemVertragspartneristesverboten,seineRechteundPflichtenauseinemVertragmitdemUnternehmerohnedessenschriftlicheZustimmunganDrittezuübertragen.(8)DieAufhebung,ErgänzungoderAbänderungvonVerträgen bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. II.(1)AnboteandenUnternehmerkönnenvondiesemnurdurchschriftlicheAnnahmeerklärungenoderdurchtatsächlicheErfüllungangenommenwerden;ansieistderAnbotstellerfürdieDauervon4WochenabEinlagenbeimUnternehmergebunden. (2)AnbotedesUnternehmerssindgrundsätzlichfreibleibend.DerUnternehmeristjederzeit–auchnachErhalteinerStellungnahmedesVertragspartners–berechtigt,seineAnboteabzuändernoderzuwiderrufen.EineallfälligeAuftragserteilungdes VertragspartnersverpflichtetdenUnternehmer–unabhängigvonseinenvorangegangenenHandlungen–erstdann,wennerseinerseitseineschriftlichenAuftragsbestätigungandenVertragspartnerübermitteltodertatsächlichdieErfüllungvornimmt. (3)KostenvoranschlägedesUnternehmerssindgrundsätzlichunverbindlich;siestellennureineEinladungandenVertragspartnerzurAnbotstellungdar.IhreErstellungist,soferndieVertragsteilezuvornichtsabweichendesvereinbarthaben,unentgeltlich. LeistungendieüberdenüblichenRahmeneinesKostenvoranschlageshinausgehen,wiePlanungsarbeiten,Konstruktionspläne,Reisenetc.werden , nachdenbeimUnternehmerüblichenKalkulationsgründenverrechnet.(4)BeiErstellungvonKostenvoranschlägenhatderUnternehmeraufihmnichtbekanntgegebeneauftragsspezifischeUmständenichtBedachtzunehmen.DerVertragspartneristverpflichtet,denUnternehmerumfassendüberalleUmständezuinformieren,dieEinflußaufdasAusmaßdes Arbeitseinsatzes und die Kosten haben könnten.(5)DieinKostenvoranschlägen,Prospekten,Rundschreiben,Katalogen,Anzeigen,Abbildungen,Preislistenetc.enthaltenenAngabenüberArt,Umfang,AusstattungundPreisederWarenbzw.derLeistungenetc.sindunverbindlich.(6)Preise fürVerkäufegelten,sofernenichtsanderesvereinbartwird,in€nettoohneUmsatzsteuerverpacktabLagerA-6166FulpmesohneVerladung,Fracht,Versicherung,Zölle,GebührenodersonstigeNebenkosten.EineErhöhungderGestehungskosten(Lohn, MaterialVerwaltung, , Energie,geänderteFormbehelfeetc.)zwischendemZeitpunktdesVertragsabschlussesundseinerErfüllungdurchdenUnternehmerberechtigtdiesenzueinerentsprechendenPreiserhöhung.AufträgeohnePreisvereinbarungwerden zudenamTagderRechnungslegunggeltendenPreisenunterBerücksichtigungderdanngeltendenGestehungskostenberechnet.(7)TechnischeÄnderungenoderAbweichungenvonPlänenundVorgabenallerArtsindvomVertragspartnerzuakzeptieren, soferne sie dem von diesem angestrebten Verwendungszweck nicht zuwiderlaufen. III.(1)SämtlichevomUnternehmererstelltenbzw.übergebenenkaufmännischenundtechnischenUnterlagenverbleibenimEigentumdesUnternehmers.JedeVeröffentlichung,VerbreitungundsonstigeVerwendungvonsolchenUnterlagendarfnurmit schriftlicherZustimmungdesUnternehmerserfolgen.InsbesonderedürfensolcheUnterlagennichtDrittenzugänglichgemachtwerden.(2)EsstehtdemUnternehmerfrei,sämtlicheUnterlagenjederzeitohneAngabevonGründenvomVertragspartner zurückzufordern. IV.(1)MangelsgesonderterVereinbarunggiltdieLeistungbzw.Lieferungals„abWerk(Lager)“vereinbart.IstdieWarevomUnternehmeraufgrundgesonderterVereinbarunganeinenbestimmtenOrtzuliefern,sogiltdieLieferungdorthin-ohneweitere Vereinbarung–nichtals„frachtfrei“.DemUnternehmerstehtdieWahldesTransportmittelsoffen.EristauchohnegesondertenAuftragdesVertragspartnersberechtigt,fürRechnungendesVertragspartnerseineVersicherungabzuschließen.DieKostenhierfür sindimPreisnichtenthaltenundkönnenmitAbschlußderVersicherungverrechnetwerden.(2)SämtlicheGefahrengehenspätestensmitderErfüllungdurchdenUnternehmeraufdenVertragspartnerüber,diesgiltauchfürdieTeillieferungenhinsichtlich derselben.BeiLieferung„abWerk(Lager)“giltalsErfüllungszeitpunktjener,zudemderUnternehmerdemVertragspartnerdieMitteilungseinerVersandbereitschaftversendet.AnsonstengehtdieGefahr–ungeachtetderjeweilsvereinbartenLieferklauseln (Incoterms etc.) – dann auf den Vertragspartner über, wenn die Ware das Werk bzw. Lager des Unternehmers verlässt V.(1)DerLieferterminwirdalsKalenderwoche–innerhalbdererzuerfüllenist–angegebenundgilt„abWerk(Lager)“.Eristnurverbindlich,wenneralssolchesausdrücklichbezeichnetwurde.(2)IstderVertragspartnerzumLieferterminabwesend odermitdenfürdieDurchführungderLieferungnotwendigenVorkehrungensäumig,giltdieLeistungbzw.Lieferungjedenfallsalsvonihmübernommen.DiesgiltauchfürTeillieferung.(3)VerzögertsicheineLeistungbzw.Lieferungdurcheinenvom UnternehmerunverschuldetenUmstand,verlängertsichdieLeistungs-bzw.LieferzeitauchohnegesonderteErklärungdesUnternehmersangemessen,ohnedaßderUnternehmerVerzugsfolgenwelcherArtauchimmerzuverantwortenhat–diesselbst, wennderUnternehmerbereitsimVerzugist;beiunangemessenerErschwerungderAuftragsausführungdadurchistderUnternehmerunterAusschlußvonSchadenersatzansprüchenzumRücktrittberechtigt.WirddieAusführungeinesVertragesdurchhöhere Gewaltbehindert,wirderUnternehmervonseinenvertraglichenVerpflichtungenfrei.IneinemsolchenFallistderUnternehmerjedochberechtigt,nachWegfallderBehinderungdieLieferungoderLeistungauszuführen.(4)HatderUnternehmerdenVerzug verschuldet,kannderVertragspartnernachSetzungeinerangemessenen,mindestenssechswöchigenNachfristentwederErfüllungverlangenoderdenRücktrittvomVertragerklären.DieseErklärungmußvomVertragspartnerbereitsbeiNachfristsetzung schriftlich,unbedingtundbestimmtabgegebenwerden.(5)DerUnternehmerkannjedenfalls–ohneVerzugsfolgenauszulösen–dieEinhaltungdesLeistungs-bzw.LieferterminesvomEingangbedungenerAnzahlungen,vonderzeitgerechtenZahlung andereroffenerForderungen,vonderAufklärungsichnachträglichergebenderoffenerFragen,vonderVerfügbarkeitallernotwendigenBefehle,vonderErfüllungsämtlichertechnischerVoraussetzungensowievonderErfüllungallerübrigenVerpflichtungen abhängigmachen.(6)Soweitrechtlichzulässig–jedenfallsjedochfürleichteFahrlässigkeit–sindgenerellSchadenersatzansprücheaufgrundeinesLieferverzugesausgeschlossen.(7)FürdieEinholungvonbehördlichenGenehmigungen,Bewilligungen bzw.BestätigungenDrittersowiedieErstattungvonMeldungenanBehördenhatderVertragspartneraufseineKostenzusorgen.(8)MangelsanderslautenderschriftlicherVereinbarungistderUnternehmerberechtigtTeil-undVorlieferungdurchzuführen unddiesenentsprechendTeilabrechnungzulegen.(9)EtwaigeBeschädigungenoderVerlustesinddurchdenEmpfängerderWarebzw.LeistunggleichzeitigmitderEntgegennahmeunterGeltendmachungderAnsprüchegegenüberdemAblieferer(z.B. Frachtführer)schriftlichfestzustellen.WegeneinesTransportschadensoderTransprortmankoskannwederdieAnnahmederWareverweigertnochdieRechnungnichtakzeptiertwerden.(10)EinegemeinsameAbnahmedervomUnternehmerhergestellten WaredurchbeideVertragsteileerfolgtnachLieferungnurbeiausdrücklicherVereinbarung;diesfallshatderVertragspartnermangelsgesonderterVereinbarungdieaufbeidenSeitenhierfürauflaufendenKostenzutragen.(11)NimmtderVertragspartnerdie vertragsgemäßeWarebzw.LeistungnichtamrichtigenOrtzurrichtigenZeitan,kannderUnternehmerauchunterSetzungeinerangemessenenNachfristvomVertragzurücktreten.DerVertragspartnerhaftetfürdengesamtendabeientstehendenSchaden. BeiGefahrimVerzugkannderUnternehmereineVerwertung„bestens“aufRechnungdesVertragspartnersvornehmen,ohnediesemgegenüberersatzpflichtigzuwerden.DerUnternehmerkannauchaufKostendesVertragspartnerseineEinlagerung beiDrittenvornehmen.(12)SämtlicheWarendievomVertragspartnerretourniertwerden,müssenvorhervonunseremAußendienstabgezeichnetwerden.FüralleretourniertenWarenwirdgrundsätzlicheineManipulationsgebührvon10%eingehoben. VI.(1)Sofernenichtandersschriftlichvereinbartist,istdasEntgelt30TageabRechnungsdatumohneAbzugfällig;beiZahlungbinnen14TagenabRechnungsdatumsind2%Skontozulässig,soferneindiesemZeitpunktallefälligenVerbindlichkeiten bezahltsind.(2)ZahlungenmittelsScheckoderWechselerfolgennurzahlungshalber.SämtlicheSpesenundBankprovisioneninVerbindungmitÜberweisungensowieErstellungbzw.EinlösungvonWechselnoderSchecksgehenzuLastendesVertragspartners.(3)ImFalleeinesWechselprotestesbzw.–regreßoderNichtzahlungeinerRechnungsindsämtlicheRechnungensofortfällig,ohnedaßeseinerausdrücklichenFälligstellungbedarf.GleichesgiltfürdenFalleinerwesentlichenVerschlechterungder VermögensverhältnissedesVertragspartners.(4)DerZahlungsverzugtrittohneweitereAufforderungvonselbstein.BeiZahlungsverzugerlöschenallebereitsentstandenenoderkünftigmöglichenAnsprüchedesVertragspartnersausvereinbartenKonventionalstrafen.(5)FürdenFalleinesZahlungsverzugeswerdenVerzugszinseninderHöhevon14%p.a.vereinbart;einallfällighöhererZinsschadeoderKursverlustistzuersetzen.(6)NachWirksamwerdendesRücktrittesvomVertraghatderVertragspartner diebereitsgeliefertenWarensofortohneweitereAufforderungaufseineKostendemUnternehmerzurückzustellen,ErsatzfüreineallfälligeWertminderungzuleistenundalleAufwendungenzuersetzen,diedemUnternehmerimZugederDurchführung desVertragesundseinerRückabwicklungerwachsen.ZurAbgeltungdesindiesemZusammenhangentstehendenSchadenshatderVertragspartnereineVertragsstrafevon25%desBruttofakturenbetragesohneweitereNachweisemitsofortigerFälligkeitzu bezahlen.DieVertragsstrafeschließtdieGeltendmachungeinesdarüberhinausgehendenSchadensnichtaus.(7)DerVertragspartnerdarfmitseinenForderungennichtgegenForderungendesUnternehmersauftreten. VII.(1)BiszurvollständigenBezahlungdesRechnungsbetragessamtZinsen,KostenundSpesensowiebiszurvollständigenErfüllungallersonstigengegenwärtigenundzukünftigenfinanziellenVerpflichtungendesVertragspartnersinVerbindungmitder WarenlieferungsowieaufgrundallersonstigenLieferungenundLeistungenbleibtdiegelieferteWareimunbeschränktenEigentumdesUnternehmers.DerVertragspartnerhataufseineKostenundvonsichaussämtlicheHandlungenzusetzen,diejenach demLagerortzurBegründungbzw.ErhaltungdesEingentumsvorbehaltsnötigsind.(2)EineVeräußerungoderVerpfändungderVorbehaltswareistnurmitausdrücklicherZustimmungdesUnternehmersundkeinesfallsnachZahlungseinstellungzulässig, wobeiderVertragspartnerdiesfallsseineAbnehmeraufdenEigentumsvorbehaltdesUnternehmershinzuweisenhat.UnabhängigdavonbietetderVertragspartnerbereitshiermitunwiderruflichan,fürdenFallderWeiterveräußerungdieserWarenalledaraus entstehendenForderungenandenUnternehmerzudessenBefriedigungzahlungshalberabzutreten.DerUnternehmerkanndiesesAbtretungsanbotjederzeitohnezeitlicheBegrenzungannehmen.SämtlichedamitzusammenhängendeGebührenundKosten sindvomVertragspartnerzutragen.(3)BiszurvollständigenErfüllungallerfinanziellenVerpflichtungenistderVertragspartnerweitersnichtberechtigt,diegelieferteWarezube-bzw.verarbeitenodermitanderenSachenzuverbinden.Widrigenfallssteht demUnternehmerdasAlleineigentumandenausderBearbeitung,VerarbeitungundVerbindunghervorgehendenSachenzu.(4)ImFalleeinerPfändungodersonstigenInanspruchnahmedergeliefertenWarenistderVertragspartnerverpflichtet,den UnternehmerunverzüglichzuverständigenundaufseineKostenalleMaßnahmenzurWahrungdesEigentumsrechtesdesUnternehmerszusetzen.WirddieVorbehaltswarevomUnternehmerausgesondert,sokannereineEinlagerungaufKostenundGefahr desVertragspartnersvornehmen.DieserhatdemUnternehmeralleAufwendungenimZusammenhangmitderGeltendmachungseinesEigentumszuerstatten.(5)DieZurücknahmedergeliefertenWareist–sofernederUnternehmerdiesnichtausdrücklich erklärt – nicht einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen. VIII.(1)SofernenichtbesondereVereinbarungengetroffenwerden,giltabGefahrenübergangeineGewährleistungsfristvon6Monaten.FürErsatzstückeundNachbesserungenbeträgtdieGewährleistungsfrist3Monate.AnsprücheausGewährleistung verjährenjedenfallsbinnen6MonateabfristgerechterRüge.(2)SichtbareMängeloderfehlendeTeilesindbeisonstigemGewährleistungsausschlußunverzüglich,spätestensjedochbinnen8TagennachBeginnderGewährleistungsfrist–verdeckteMängel binnen8TagennachihremEntdecken–beimUnternehmereinlangendmittelseingeschriebenenBriefesuntersofortigerEinstellungeineretwaigenBearbeitungzurügen,ansonstendieWarealsvorbehaltslos,ordnungsgemäßundmangelfreiübernommen gilt.(3)DervoneinemMangelrechtswirksamverständigteUnternehmerkannseinerGewährleistungspflichtnachseinerWahlwiefolgtnachkommen:a.NachbesserungbeimUnternehmerbzw.aneinemanderenvomUnternehmerbezeichnetenOrt,durch vorangehendeÜbersendungseitensdesVertragspartners;b.ErsatzderdamitinsEigentumdesUnternehmersübergebendenmangelhaftenWareoderc.ErsatzderdamitinsEigentumdesUnternehmersübergehendenmangelhaftenTeilederWare.Bei NichtvornahmeodernichtmangelfreierVornahmedervorgenanntenMaßnahmentrotzMahnungoderSetzungeinerangemessenenNachfriststehtdemVertragspartnerdasRechtaufPreisminderungzu;mangelsEinigungüberdenUmfangderPreisminderungoderinFälleneineswesentlichenundunbehebbarenMangelsstehtnurdasRechtderWandlungzu.WeitereVerpflichtungentreffendenUnternehmerimRahmenderGewährleistungnicht.(4)DiedurchdieMaßnahmengemäßAbs.(3)diesesPunktes auflaufendenKostensind–mitAusnahmederVersandkostenderErsatzwarebzw.derErsatzteile–vomVertragspartnerzutragen.(5)DieNachbesserungoderderErsatzistvomUnternehmerzumindest5Tageimvorausterminlichbekanntzugeben.Ist derVertragspartnerausvonihmzuvertretendenGründenbeidiesemTerminnichtanwesendodererschwerterdieNachbesserungbzw.denErsatzodermachtdieseunmöglich,giltdiesalsVerzichtaufdieGewährleistungsansprüche.(6)DieGewährleistung desUnternehmersistausgeschlossen,wennsichderVertragspartnernichtandieAnordnungenbzw.BetriebsbedingungendesUnternehmersgehaltenhat,derMangeldurchdenVertragspartnerbzw.Dritteverursachtwurde,dieseselbstManipulationenoder ReparaturenanderWarevorgenommenhabenodervornehmenließen,derVertragspartnernichtinerforderlicherWeisedieMöglichkeitzurInstandsetzunggibtodersolangederVertragspartnerseinenVerpflichtungen–soinsbesonderedieaufZahlung –nichterfüllt.WeitersistdieGewährleistungausgeschlossenfürVerbrauchs-undVerschleißteile.DieGewährleistunggiltweitersnurfürMängel,dieunterEinhaltungderjeweiligenBetriebsbedingungenbeinormalemGebrauchauftreten.(7)ImRahmen derGewährleistungbestehtgegenüberdemUnternehmerkeinAnspruchaufEntschädigungoderSchadenersatzwelcherArtauchimmer(z.B.Folgekosten,Verlegungs-undAuswechslungskosten,entgangeneGewinne,Fracht-undZufahrtsspesenetc.) IX.(1)ImFalledesSchadensersatzeshaftetderUnternehmerhöchstensfürVorsatzodergrobeFahrlässigkeit.DieHaftungfürleichteFahrlässigkeitistausgeschlossen;ebensoderErsatzvonFolge-undVermögensschäden,ZinsverlustensowievonSchäden ausAnsprüchenDrittergegenüberdemVertragspartner.(2)ImFallegroberFahrlässigkeitistdieHaftungfürSchädenjedenfallsaufdas10fachedesNettofakturenbetragesdergeliefertenWarebeschränkt.(3)BeiNichteinhaltungallfälligerBedingungen desUnternehmersfürMontage,InbetriebnahmeundBenutzungistjederSchadenersatzausgeschlossen.(4)SofernenichtzwingendegesetzlicheBestimmungendementgegenstehenisteineHaftungfürSchädennachdemProdukthaftungsgesetzund anderenvergleichbarenNormen,unabhängigwelcherRechtsordnungsieentspringen,ausgeschlossen.DerVertragspartnerverpflichtetsich,diesenHaftungsausschlußzugunstendesUnternehmersaufseinejeweiligenAbnehmerzuüberbinden,diesezur WeiterüberbindungbiszumletztenBenutzerzuverpflichtenundhierfürurkundlicheNachweisezuerrichten.AnsprücheDritterausdemTitelderProdukthaftungsindimInnenverhältnisjedenfallsvomVertragspartnerzutragen,sodaßdieserinsbesondere denUnternehmerbeidessenInanspruchnahmeunverzüglichschad-undklagloszuhaltenhat.DerUnternehmerübernimmtkeineHaftungfürProdukteoderProduktinformationen,dieseitensdesVertragspartnersinVerkehrgesetztwerden.(5)DerVertragspartnerhatimZugederInverkehrbringungderProduktedesUnternehmerssicherzustellen,daßderVorgangderWeitergabenachweißlich–insbesonderehinsichtlichNameundAdressedesErwerbers,ArtdesProduktesundVerkaufsdatum–festgestellt werdenkann.DerVertragspartneristweitersverpflichtet,seineMitarbeiterlaufendundnachweislichüberalleInformationenundAnweisungen,diederUnternehmermitseinenProduktenmitliefert,wieauchübergesetzlicheVorschriftenundhoheitliche AnordnungeninKenntniszusetzen.DiesgiltauchgegenüberdenAbnehmerndesVertragspartners,sodaßdieserdurchentsprechendeAnweisunggegenüberseinemVerkaufspersonalverpflichtetist,seineAbnehmerentsprechendumfassendzuinformieren undzuberaten.DerVertragspartneristverpflichtet,ihmbekanntwerdendeFehlerbeidenProduktenbzw.ProduktinformationendesUnternehmersunverzüglichdiesemweiterzugebenunddieÜbereinstimmungzwischenProduktinformationen,Verlege-und Versetzanleitungen,Anwendungsmöglichkeitenetc.betreffenddieProduktedesUnternehmersmitdemjeweiligenStandvonWissenschaftundTechnikzuüberwachenundbeiWidersprüchendenUnternehmerunverzüglichzuinformierensowieeineweitere InverkehrsetzungvonProduktenindiesemFallesofortzuunterlassen.(6)DerVertragspartneristverpflichtetalleUnterlagen,UrkundenundNachweisefürmindestens10JahreabInverkehrbringungbzw.WeitergabederProdukteaufzubewahrenund unverzüglich nach Verlangen vollständig herauszugeben. X.(1)ErfüllungsortfüralleLieferungenundZahlungenist,auchwenndieÜbergabetatsächlichaneinemanderenOrterfolgt,A-6166Fulpmes.(2)FürallezwischendemUnternehmerundseinemVertragspartnerabgeschlossenenVerträgeundallesich ausdemrechtswirksamenBestehenoderNichtbestehendieserVerträgeergebendenAnsprüchewirddieAnwendungmateriellenösterreichischenRechtesvereinbart.EsstehtdemUnternehmerfrei,aufdieAnwendungösterreichischenRechtesausdrücklich schriftlichzuverzichten.ImFalleeinessolchenVerzichtesgiltnachWahldesUnternehmersjenesRechtalsvereinbart,dasentwederindemLandzurAnwendunggelangt,indemderVertragspartnerseinenSitzhat,oderdasaufgrundderRegelndes internationalenPrivatrechtesjenesLandeszuAnwendunggelangt,indemeinegerichtlicheAuseinandersetzungüberdiestreitigenAnsprüchegeführtwirdbzw.zuführenist.(3)AlsausschließlicherGerichtsstandfüralleRechtsstreitigkeitenauseinemVertrag wirddasfürA-6166FulpmesjeweilssachlichundörtlichzuständigeGerichtvereinbart.DerUnternehmerkannjedochdenVertragspartnerauchaneinemanderenin–oderausländischenGerichtsstandbelangen.(4)ImZugederEDVwerdenallefürdie GeschäftsbeziehungenrelevantenDatenundDatenderVertragspartnerunterBedachtnahmeaufdasDatenschutzgesetzgespeichtert.SämtlicheanSiegelieferteVerpackungensindzurGänzeüberdieARA-Lizenznummer2616entpflichtet. Durch die Herausgabe dieser Werkpreisliste werden alle bisherigen Preise außer Geltung gesetzt. DiePreisesindFREIBLEIBENDundUNVERBINDLICH.AbeinemNettobetragvon€200,--freiBestimmungsstationerfolgtdieLieferungfreiHaus.BiszueinemNettobetragvon€200,--werdenVersandkosteninderHöhevon€4,30verrechnet.Biszu einem Nettobetrag von € 50,-- wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,-- verrechnet. Irrtum, Satz- und Druckfehler, sowie eventuelle produktionsbedingte Farb- und Gewichtsabweichungen vorbehalten. Seite 38 | page 38
40 Páginas | Válido hasta 12/2025 | Página anterior | Página siguiente
Elija su idioma
Cuestiones jurídicas
El fabricante es el único responsable del contenido, el precio y los detalles de los productos y ofertas presentados en los catálogos. Sujeto a cambios técnicos y ópticos por parte del fabricante y a excepción de errores.
Formulario de pedido de productos especiales
El servicio de compras ToolTeam®
¿Busca productos que aparecen en el catálogo pero que no se pueden comprar directamente en línea?Nuestro servicio de compras estará encantado de hacerle una oferta individual y no vinculante.
