RIEGLER - Safety Page 96
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Gesetze und Verordnungen Schlauchaufroller, Schlauchhalter und Spiralschläuche erfüllen folgende Gesetze und Verordnungen ARBEITSSCHUTZGESETZ ARBSCHG Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. § 3 Grundpflichten des Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch: 1. Die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes. 3. Die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingung (3) Arbeitgebers MASCHINENRICHTLINIE MASCHRL 2006/42/EG Die Teile der Maschine, an denen sich Personen eventuell bewegen oder aufhalten müssen, müssen so konstruiert und gebaut sein, dass ein Ausrutschen, Stolpern oder ein Sturz auf oder von diesen Teilen vermieden wird. 1.5.15 Ausrutsch-, Stolper- und Sturzrisiko ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG ARBSTÄTTV Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. § 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (1) 89
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