RIEGLER - Safety Page 10
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Gesetze und Verordnungen Wartungsgeräte in Sicherheitsausführung erfüllen folgende Gesetze und Verordnungen MASCHINENRICHTLINIE MASCHRL 2006/42/EG Jede Maschine muss mit einem oder mehreren NOT-HALT Befehlsgeräten ausgerüstet sein, durch die eine unmittelbar drohende oder eintretende Gefahr vermieden werden kann. 1.2.4.3 Stillsetzen im Notfall Ein Ausfall der Energieversorgung der Maschine, eine Wiederherstellung der Energieversorgung nach einem Ausfall oder eine Änderung der Energieversorgung darf nicht zu gefährlichen Situationen führen. 1.2.6 Störung der Die Maschine darf nicht unbeabsichtigt in Gang gesetzt werden können. Die Parameter der Maschine dürfen sich nicht unkontrolliert ändern können, wenn eine derartige Energieversorgung unkontrollierte Änderung zu Gefährdungssituationen führen kann. Die Maschine muss mit Einrichtungen ausgestattet sein, mit denen sie von jeder einzelnen Energiequelle getrennt werden kann. Diese Einrichtungen sind klar zu kennzeichnen. Sie müssen abschließbar sein, falls eine Wiedereinschaltung eine Gefahr für Personen verursachen kann. Die Trenneinrichtung muss auch abschließbar sein, wenn das Bedienungspersonal die permanente Unterbrechung der Energiezufuhr nicht von jeder Zugangsstelle aus überwachen kann. 1.6.3 Trennung von Energiequellen DRUCKGERÄTERICHTLINE 97/23/EG Es müssen, falls erforderlich, geeignete Vorrichtungen zur Entleerung und Entlüftung der Druckgeräte vorgesehen werden, 2.5 Entleerungs- und Entlüftungsmöglichkeiten um Reinigung, Inspektion und Wartung gefahrlos zu ermöglichen. DIN EN ISO 4414 Unabhängig von der Art der Steuerung oder Energieversorgung (z.B. elektrisch, pneumatisch usw.) dürfen die folgenden Aktionen oder Ereignisse (weder unerwartet oder beabsichtigt) keine Gefährdung hervorrufen: Ein- oder Ausschalten der Energieversorgung Reduzierung der Energieversorgung Abtrennen/Ausfall der Energieversorgung Wiederkehr der Energieversorgung (unerwartet oder beabsichtigt) Die Anlage muss so ausgelegt sein, dass eine sichere Trennung von den Energiequellen ermöglicht wird. In Pneumatikanlagen kann dies z.B. erfolgen durch: 5.2 Grundlegende Anforderungen an die Konstruktion und Auslegung von Pneumatikanlagen 5.2.7 Steuerugs- oder Energieversorgung 5.2.8 Sichere Trennung von den Energiequellen Trennung der Versorgung durch ein geeignetes Absperrventil, das abschließbar sein sollte und zugänglich sein muss, ohne eine Gefährdung hervorzurufen, oder Trennung und Druckentlastung der Anlage mittels eines geeigneten Absperrventils mit Druckentlastungseinrichtung, dass gegebenfalls abschließbar sein muss. Wenn eine plötzliche Öffnung des Absperrventils eine unkontrollierte Bewegung von Antrieben hervorrufen kann, muss ein Befüllventil eingebaut sein. 5.2.11 Unkontrollierte Anlagen müssen so konstruiert, gebaut und/oder ausgestattet sein, dass in der Luft enthaltene gefährliche Stoffe minimiert sind. 5.2.12 Gefährliche Stoffe in der Um die erforderliche Qualität der Druckluft sicher zu stellen, muss eine Druckluft-Wartungseinheit am Eingang der Pneumatikanlage eingebaut sein. Abhängig von der Notwendigkeit können zusätzliche Druckluft-Wartungseinheiten in Teilanlagen eingebaut werden. Druckluft-Wartungseinheiten sollten so nahe wie möglich an dem zu schützenden Gerät angeordnet und für die Instandhaltung leicht zugänglich sein. 5.4.4 Druckluftaufbereitungsteile 5.4.4.1 Allgemeines Es muss sichergestellt sein, dass schädliche feste, flüssige und gasförmige Stoffe nicht in die Anlage gelangen können. 5.4.4.2 Filtrierung 5.4.4.2.1 Allgemeines Druck- und Stromventile oder deren Abdeckungen müssen mit Schutzeinrichtungen versehen sein, wenn unerlaubte Druck- oder Volumenstromänderungen zu einer Gefährdung oder Fehlfunktion führen können. 5.4.6.5 Absicherung gegen unzulässige Verstellung Bewegungen von Antrieben Luft 3
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