MUNK - Leitern, Plattformen, Podesttreppen und FlexxLift Page 176
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www.steigtechnik.de Die Auswahl der richtigen Leiterlänge und Gerüsthöhe Welche Leitergröße/-länge wird benötigt? Die EU Richtlinie 2009/104/EG (ehemals 2001/45/EG) enthält die Anforderung, dass die Benutzer jederzeit sicher stehen und sich sicher festhalten können. In Deutschland wird dies durch die BetrSichV §3(1) umgesetzt, die fordert, dass Arbeitsmittel für die auszuführenden Arbeiten geeignet sein müssen. Beim Übersteigen auf Dachflächen, Objekte etc. muss die Leiter mindestens 1,0 m über die Austrittsebene überstehen, sofern nicht andere Vorrichtungen (z. B. steckbare Ausstiegsholme) ein sicheres Festhalten erlauben Anlegeleitern dürfen nur bis zur viertobersten Stufe/Sprosse* bestiegen werden Zur einfachen Bestimmung des richtigen Anlegewinkels dient die sogenannte Ellenbogenmethode Beidseitig begehbare Stehleitern dürfen nur bis zur drittobersten Stufe/Sprosse* bestiegen werden Mehrzweckleitern in der Gebrauchsstellung „Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter” dürfen nur bis zur fünftobersten Stufe/Sprosse* bestiegen werden Stehleitern mit Plattform und Podestleitern müssen so gewählt werden, dass der Benutzer die maximal erforderliche Arbeitshöhe, ohne sich strecken zu müssen, von der Plattform aus erreichen kann * Gemäß TRBS 2121 Teil 2 wird zum Arbeiten auf Sprossenleitern passendes Zubehör, z. B. Einhängetritt oder MaxxStep, benötigt. 176
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