EDN Sägeblätter - Gesamtkatalog Page 54
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 7. Gefahrenübergang 9. Erfüllungsort / Gerichtsstand 11. Hinweise zur Verpackungsordnung. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn Lieferungen unser Werk verlassen, gleichgültig, ob mit eigenem oder fremden Transportmittel. Ohne besonderes Verlangen des Bestellers wird eine Lieferung nicht gegen Bruch, Transportschäden, Feuer sowie Diebstahl versichert. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wuppertal. Gerichtsstand ist Wuppertal. Wir sind nach unserer Wahl auch berechtigt am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Es ist ausschließlich Deutsches Recht anzuwenden. Gemäß der Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen vom 12.06.1991 geben wir Ihnen nachstehende wichtige Hinweise. 8. Gewährleistung/ Mängelhaftung Wir leisten Gewähr für Lieferungen einwandfreier Werkzeuge mit einwandfreier Qualität und in sachgemäßer Ausführung. Bei versteckten Mängeln ( Materialfehler etc.) die außerhalb unseres Einflusses liegen, normaler Verschleiß, Veränderungen durch Dritte (Schleifdienste), unsachgemäße Verwendung oder Anwendung haften wir nicht. Mängelrügen sind uns sofort oder bis spätestens 10 Tagen nach Rechnungsstellung schriftlich einzureichen. Von uns anerkannte berechtigte Beanstandungen beheben wir für den Käufer nach Maßgabe unserer Entscheidung über Ersatz oder Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen. 10. Sonstiges Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder Teile hieraus unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Mit Erscheinen neuer Preisunterlagen verlieren alle vorausgegangenen Preislisten, Angebote oder persönliche Preisangaben ihre Gültigkeit. Bei den in unserem Katalog angegebenen Preisen handelt es sich um Grundpreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Weiterverkauf des Fachhandels gelten unverbindliche Preisempfehlungen. .:: Seite 53 ::. 1. Aus Gründen der Sicherheit des Transportes werden EDN- Werkzeuge in einer Transportverpackung geliefert. 2. EDN verwendet ausschließlich recyclingfähiges Verpackungsmaterial. 3. Soweit EDN als Lieferant nach der Verpackungsverordnung zur Rücknahme der Transportverpackung verpflichtet ist, trägt der Käufer die Kosten des Rücktransportes und deren Verwertung. Mit dem Entsorgungsunternehmen: ISO Interseroh, D - 51149 Köln, Tel. (02203) 9147-0 hat EDN ein Vertragsabkommen zur kostenlosen Entsorgung von Transportverpackungen getroffen. Bitte setzen Sie sich bei Bedarf mit Interseroh in Verbindung. Unbeschadet von dieser Regelung kann der Käufer das Verpackungsmaterial selbst vor Ort bei einem zugelassenen Entsorgungsbetrieb verwerten. Ihre zuständige Handelskammer nennt Ihnen gern auf Anfrage die entsprechenden Entsorgungsbetriebe. Vorteil: Keine Transportkosten für den Rückversand.
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