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TRANSPORT VON GEFAHRGÜTERN BAM Für den Transport umweltgefährdender Stoffe sind u.a. folgende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien einzuhalten. ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße RID Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter IMDG-Code Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen GGVSEB Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt Bauart-Codierung Verpackungsgruppe Gefährdung X I sehr gefährlich Y II gefährlich Z III wenig gefährlich IBC Intermediate Bulk Container (Großpackmittel) DIBt Deutsches Institut für Bautechnik Wussten Sie schon? Großpackmittel (IBC) unterliegen Inspektionen und wiederkehrenden Prüfungen in Abständen von nicht mehr als 2,5 und 5 Jahren. Dies ist in der ADR 6.5.4.4 und BAM GGR 002 festgelegt und geregelt. Wir sind eine von der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) anerkannte Inspektionsstelle und bieten diese Inspektionen bei Ihnen im Hause an. 146
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