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PCE Schalldosimeter PCE-MND 10
Artikelnummer: T-910101
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Anbieter:
Verkauf durch ToolTeam® und Lieferung durch PCE Instruments
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Artikeldaten
Hersteller:
PCE Deutschland GmbH
Zustand:
NEU
Artikelnummer:
T-910101
SKU Hersteller:
PCE-MND 10
GTIN Code (EAN):
4250348729835
Gewicht:
1,31 Kg
Alle Angaben beziehen sich auf Artikel von PCE Deutschland GmbH. Technische und optische Änderungen des Herstellers und Irrtümer vorbehalten.
Produktbeschreibung
Das Schalldosimeter wurde speziell für die Messung der Lärmbelastung an Arbeitsplätzen entwickelt und entspricht der Norm IEC 61252:2002. Mit einem Messbereich von 70 … 140 dB und einer Frequenzbewertung von A, C und Z ist das Schalldosimeter bestens dafür geeignet. Die Zeitbewertung bei dem Schalldosimeter kann zwischen schnell, langsam und Impuls ausgewählt werden. Mit dem verbauten 470 mAh Akku hat das Schalldosimeter eine Laufzeit von >15 Stunden.
In einem Schalldosimeter können bis zu drei virtuelle Schalldosimeter eingestellt werden. Dies hat den Vorteil, dass bis zu drei Messstandards simultan messen können. Auf dem Display vom Schalldosimeter werden bis zu 14 Messfenster angezeigt, die individuell eingestellt werden können.
Die Datenübertragung von dem Schalldosimeter auf einen PC erfolgt direkt über die Ladestation. Mit der Software beim Schalldosimeter können die aufgenommenen Messdaten ausgelesen und analysiert werden. Zusätzlich können alle Einstellungen für das Schalldosimeter über die Software vorgenommen werden. Eine weitere Besonderheit bei dem Schalldosimeter ist, dass die Ladestationen miteinander gekoppelt werden können. Dies hat den Vorteil, dass mehrere Schalldosimeter über ein Netzteil aufgeladen werden können. Pro Netzteil können bis zu vier Schalldosimeter gleichzeitig aufgeladen werden.
Für optimalen Halt und Positionierung wird das Schalldosimeter mit zwei Krokodilklemmen an der Arbeitskleidung von dem jeweiligen Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin angebracht. Der Abstand zwischen dem Gehör und dem Schalldosimeter sollte dabei zwischen 10 … 15 cm betragen.
Schalldosimeter für die Schalldosis Messung und LEQ Schallbewertung
Misst man mit einem Schalldosimeter die Lärmbelastung, ist für die Beurteilung der schädigenden Wirkung nicht nur der Spitzenwert des Schallpegels, sondern auch die Zeitdauer der Einwirkung von Bedeutung. Dauer und Intensität der Schalleinwirkungen können mit geeigneten Geräten als Schalldosis erfasst und bewertet werden. Viele Hörschäden resultieren aus der ständigen Lärmbelastung am Arbeitsplatz, auch wenn diese von den Betroffenen nicht als solche empfunden wird.
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall erklärt die Wirkung des Lärms in der DGUV Information 209-023 - Lärm am Arbeitsplatz - wie folgt:
„Dauert Lärm zu lange an, wirkt er auf das Ohr gehörschädigend. Die Haarzellen des Innenohrs, die die akustischen Reize aufnehmen, werden immer stärker aus der Ruheposition ausgelenkt und richten sich bei Fehlen einer ausreichend langen Lärmpause nicht wieder auf. Das Hörorgan wird dann nicht mehr genügend durchblutet und deshalb sterben die Haarzellen ab. Hörgeräte können bei solchen Schäden nur noch bedingt das Hörvermögen verbessern.“
Lärmschwerhörigkeit gehört noch immer zu den am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten. Dadurch werden die Betroffenen nicht nur persönlich in ihrer Kommunikation eingeschränkt. Dadurch, dass Schwerhörige akustische Reize nur noch eingeschränkt wahrnehmen, erhöht sich auch die Unfallgefahr für sie selbst und ihr Umfeld. Deshalb ist jede Berufsgenossenschaft bemüht, die bei ihr Versicherten vor den Gefahren durch Lärm am Arbeitsplatz zu schützen.
Zu den wichtigsten Lärmgrößen im Arbeitsschutz, die über Schalldosimeter bestimmt werden können, gehören:
LAeq,t in dB(A)
A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel als Mittelungspegel über den Zeitraum „t“
LCeq,t in dB(C)
C-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel als Mittelungspegel über den Zeitraum „t“
LEX. 8h in dB(A)
Tages-Lärmexpositionspegel, entspricht dem Dauerschallpegel LAeq,8h, kann aber
auch aus den Einzelpegeln L Aeq,t und den dazugehörigen Expositionszeiten berechnet werden
pCpeak in dB(C)
Spitzenschalldruckpegel
Mit den äquivalenten Dauerschallpegeln LAeq,t und LCeq,t lässt sich die Geräuschklasse für die Gehörschutzausrüstung festlegen.
Über den LEQ bzw. Leq-Wert können zeitlich andauernde Lärmbelastungen mit unterschiedlicher Pegelstärke und unterschiedlicher Einwirkungsdauer in ihrer Wirkung verglichen werden. Das „L“ in der Bezeichnung ist das übliche Kurzzeichen für den Schallpegel, zusammen mit dem „EQ“ bzw. „eq“ steht es für den energieäquivalenten Dauerschallpegel.
Zur Ermittlung des LEQ Wertes werden Schalldosimeter eingesetzt, die die Einzelschallpegel für längere Zeiträume im gewählten Intervall aufzeichnen können. Um auch kurzzeitige Peaks zu erfassen, wird ein Intervall von 125 Millisekunden bzw. 8 Hz benötigt. Bei einer Messung über eine Stunde ergeben sich dann schon 28.800 Einzelwerte. Diese Einzelwerte müssen nach festgelegten Rechenvorschriften zum LAeq,1h-Wert zusammengefasst werden.
Einige Schalldosimeter können diese LEQ Berechnung im Gerät selbst durchführen und das Ergebnis auf dem Display anzeigen. Für andere Schalldosimeter gibt es PC-Software, die den LEQ Wert aus den übertragenen Messdaten berechnet. Häufig sind über die erweiterten grafischen Darstellungsmöglichkeiten einer solchen Software auch Zusatzinformationen zur einfacheren Bewertung der Lärmspitzen abrufbar.
Die Berechnung des LEQ bzw. Leq-Wertes wird zur Beurteilung der Auswirkungen von Dauerlärm eingesetzt. Unterhalb gehörschädigender Spitzenwerte wird vorausgesetzt, dass die mittlere Energie ungleich starker Geräusche die gleiche Auswirkung hat, wie die eines stetigen Geräusches mit gleicher Energie und Zeitdauer. Außerdem wird davon ausgegangen, dass ein Dauerschallpegel mit einer bestimmten Dauer einem um 3 dB höheren Dauerschallpegel, der nur die Hälfte der Zeit einwirkt, gleichgesetzt werden kann.
Für alle Beschäftigten, die Lärm ausgesetzt sind, fordert die jeweilige Berufsgenossenschaft die Einhaltung von Grenzwerten für die Schalldosis am Arbeitsplatz. Zur Vermeidung von Gehörschäden sollen folgende Werte nicht überschritten werden:
85 dB(A) über 8 Stunden, das entspricht
88 dB(A) über 4 Stunden,
91 dB(A) über 2 Stunden,
94 dB(A) über 1 Stunde,
97 dB(A) über 30 Minuten und
100 dB(A) über 15 Minuten.
Je höher der Lärmpegel, desto geringer ist also die Zeitdauer, in der man diesem Lärm ausgesetzt werden darf, ohne Gehörschäden zu erleiden. Sind die ermittelten Werte zu hoch, muss die Schalldosis bis auf die zulässigen Werte reduziert werden. Dazu sind zuerst alle vertretbaren organisatorischen und technischen Maßnahmen umzusetzen und dann der persönlichen Gehörschutz für die Beschäftigten sicherzustellen.
In einem Schalldosimeter können bis zu drei virtuelle Schalldosimeter eingestellt werden. Dies hat den Vorteil, dass bis zu drei Messstandards simultan messen können. Auf dem Display vom Schalldosimeter werden bis zu 14 Messfenster angezeigt, die individuell eingestellt werden können.
Die Datenübertragung von dem Schalldosimeter auf einen PC erfolgt direkt über die Ladestation. Mit der Software beim Schalldosimeter können die aufgenommenen Messdaten ausgelesen und analysiert werden. Zusätzlich können alle Einstellungen für das Schalldosimeter über die Software vorgenommen werden. Eine weitere Besonderheit bei dem Schalldosimeter ist, dass die Ladestationen miteinander gekoppelt werden können. Dies hat den Vorteil, dass mehrere Schalldosimeter über ein Netzteil aufgeladen werden können. Pro Netzteil können bis zu vier Schalldosimeter gleichzeitig aufgeladen werden.
Für optimalen Halt und Positionierung wird das Schalldosimeter mit zwei Krokodilklemmen an der Arbeitskleidung von dem jeweiligen Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin angebracht. Der Abstand zwischen dem Gehör und dem Schalldosimeter sollte dabei zwischen 10 … 15 cm betragen.
Schalldosimeter für die Schalldosis Messung und LEQ Schallbewertung
Misst man mit einem Schalldosimeter die Lärmbelastung, ist für die Beurteilung der schädigenden Wirkung nicht nur der Spitzenwert des Schallpegels, sondern auch die Zeitdauer der Einwirkung von Bedeutung. Dauer und Intensität der Schalleinwirkungen können mit geeigneten Geräten als Schalldosis erfasst und bewertet werden. Viele Hörschäden resultieren aus der ständigen Lärmbelastung am Arbeitsplatz, auch wenn diese von den Betroffenen nicht als solche empfunden wird.
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall erklärt die Wirkung des Lärms in der DGUV Information 209-023 - Lärm am Arbeitsplatz - wie folgt:
„Dauert Lärm zu lange an, wirkt er auf das Ohr gehörschädigend. Die Haarzellen des Innenohrs, die die akustischen Reize aufnehmen, werden immer stärker aus der Ruheposition ausgelenkt und richten sich bei Fehlen einer ausreichend langen Lärmpause nicht wieder auf. Das Hörorgan wird dann nicht mehr genügend durchblutet und deshalb sterben die Haarzellen ab. Hörgeräte können bei solchen Schäden nur noch bedingt das Hörvermögen verbessern.“
Lärmschwerhörigkeit gehört noch immer zu den am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten. Dadurch werden die Betroffenen nicht nur persönlich in ihrer Kommunikation eingeschränkt. Dadurch, dass Schwerhörige akustische Reize nur noch eingeschränkt wahrnehmen, erhöht sich auch die Unfallgefahr für sie selbst und ihr Umfeld. Deshalb ist jede Berufsgenossenschaft bemüht, die bei ihr Versicherten vor den Gefahren durch Lärm am Arbeitsplatz zu schützen.
Zu den wichtigsten Lärmgrößen im Arbeitsschutz, die über Schalldosimeter bestimmt werden können, gehören:
LAeq,t in dB(A)
A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel als Mittelungspegel über den Zeitraum „t“
LCeq,t in dB(C)
C-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel als Mittelungspegel über den Zeitraum „t“
LEX. 8h in dB(A)
Tages-Lärmexpositionspegel, entspricht dem Dauerschallpegel LAeq,8h, kann aber
auch aus den Einzelpegeln L Aeq,t und den dazugehörigen Expositionszeiten berechnet werden
pCpeak in dB(C)
Spitzenschalldruckpegel
Mit den äquivalenten Dauerschallpegeln LAeq,t und LCeq,t lässt sich die Geräuschklasse für die Gehörschutzausrüstung festlegen.
Über den LEQ bzw. Leq-Wert können zeitlich andauernde Lärmbelastungen mit unterschiedlicher Pegelstärke und unterschiedlicher Einwirkungsdauer in ihrer Wirkung verglichen werden. Das „L“ in der Bezeichnung ist das übliche Kurzzeichen für den Schallpegel, zusammen mit dem „EQ“ bzw. „eq“ steht es für den energieäquivalenten Dauerschallpegel.
Zur Ermittlung des LEQ Wertes werden Schalldosimeter eingesetzt, die die Einzelschallpegel für längere Zeiträume im gewählten Intervall aufzeichnen können. Um auch kurzzeitige Peaks zu erfassen, wird ein Intervall von 125 Millisekunden bzw. 8 Hz benötigt. Bei einer Messung über eine Stunde ergeben sich dann schon 28.800 Einzelwerte. Diese Einzelwerte müssen nach festgelegten Rechenvorschriften zum LAeq,1h-Wert zusammengefasst werden.
Einige Schalldosimeter können diese LEQ Berechnung im Gerät selbst durchführen und das Ergebnis auf dem Display anzeigen. Für andere Schalldosimeter gibt es PC-Software, die den LEQ Wert aus den übertragenen Messdaten berechnet. Häufig sind über die erweiterten grafischen Darstellungsmöglichkeiten einer solchen Software auch Zusatzinformationen zur einfacheren Bewertung der Lärmspitzen abrufbar.
Die Berechnung des LEQ bzw. Leq-Wertes wird zur Beurteilung der Auswirkungen von Dauerlärm eingesetzt. Unterhalb gehörschädigender Spitzenwerte wird vorausgesetzt, dass die mittlere Energie ungleich starker Geräusche die gleiche Auswirkung hat, wie die eines stetigen Geräusches mit gleicher Energie und Zeitdauer. Außerdem wird davon ausgegangen, dass ein Dauerschallpegel mit einer bestimmten Dauer einem um 3 dB höheren Dauerschallpegel, der nur die Hälfte der Zeit einwirkt, gleichgesetzt werden kann.
Für alle Beschäftigten, die Lärm ausgesetzt sind, fordert die jeweilige Berufsgenossenschaft die Einhaltung von Grenzwerten für die Schalldosis am Arbeitsplatz. Zur Vermeidung von Gehörschäden sollen folgende Werte nicht überschritten werden:
85 dB(A) über 8 Stunden, das entspricht
88 dB(A) über 4 Stunden,
91 dB(A) über 2 Stunden,
94 dB(A) über 1 Stunde,
97 dB(A) über 30 Minuten und
100 dB(A) über 15 Minuten.
Je höher der Lärmpegel, desto geringer ist also die Zeitdauer, in der man diesem Lärm ausgesetzt werden darf, ohne Gehörschäden zu erleiden. Sind die ermittelten Werte zu hoch, muss die Schalldosis bis auf die zulässigen Werte reduziert werden. Dazu sind zuerst alle vertretbaren organisatorischen und technischen Maßnahmen umzusetzen und dann der persönlichen Gehörschutz für die Beschäftigten sicherzustellen.
Hinweise zur Batterieentsorgung:
Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
- Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet.
- Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.
- Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen oder in unserem Lager) unentgeltlich zurückgeben.
- Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei für Endnutzer auf die übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.
- Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen
Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:
- Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
- Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
- Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
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Ausschließlich verantwortlich für Inhalt, Preis- und Artikelangaben der dargestellten Produkte und Angebote innerhalb der Kataloge ist der Hersteller. Technische und optische Änderungen des Herstellers und Irrtümer vorbehalten.
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PCE Schalldosimeter PCE-MND 10
PCE Instruments
PCE
PCE-MND 10
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Arbeitsschutzmessgerät
Das Schalldosimeter wurde speziell für die Messung der Lärmbelastung an Arbeitsplätzen entwickelt und entspricht der Norm IEC 61252:2002. Mit einem Messbereich von 70 … 140 dB und einer Frequenzbewertung von A, C und Z ist das Schalldosimeter bestens dafür geeignet. Die Zeitbewertung bei dem Schalldosimeter kann zwischen schnell, langsam und Impuls ausgewählt werden. Mit dem verbauten 470 mAh Akku hat das Schalldosimeter eine Laufzeit von >15 Stunden.
In einem Schalldosimeter können bis zu drei virtuelle Schalldosimeter eingestellt werden. Dies hat den Vorteil, dass bis zu drei Messstandards simultan messen können. Auf dem Display vom Schalldosimeter werden bis zu 14 Messfenster angezeigt, die individuell eingestellt werden können.
Die Datenübertragung von dem Schalldosimeter auf einen PC erfolgt direkt über die Ladestation. Mit der Software beim Schalldosimeter können die aufgenommenen Messdaten ausgelesen und analysiert werden. Zusätzlich können alle Einstellungen für das Schalldosimeter über die Software vorgenommen werden. Eine weitere Besonderheit bei dem Schalldosimeter ist, dass die Ladestationen miteinander gekoppelt werden können. Dies hat den Vorteil, dass mehrere Schalldosimeter über ein Netzteil aufgeladen werden können. Pro Netzteil können bis zu vier Schalldosimeter gleichzeitig aufgeladen werden.
Für optimalen Halt und Positionierung wird das Schalldosimeter mit zwei Krokodilklemmen an der Arbeitskleidung von dem jeweiligen Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin angebracht. Der Abstand zwischen dem Gehör und dem Schalldosimeter sollte dabei zwischen 10 … 15 cm betragen.
Schalldosimeter für die Schalldosis Messung und LEQ Schallbewertung
Misst man mit einem Schalldosimeter die Lärmbelastung, ist für die Beurteilung der schädigenden Wirkung nicht nur der Spitzenwert des Schallpegels, sondern auch die Zeitdauer der Einwirkung von Bedeutung. Dauer und Intensität der Schalleinwirkungen können mit geeigneten Geräten als Schalldosis erfasst und bewertet werden. Viele Hörschäden resultieren aus der ständigen Lärmbelastung am Arbeitsplatz, auch wenn diese von den Betroffenen nicht als solche empfunden wird.
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall erklärt die Wirkung des Lärms in der DGUV Information 209-023 - Lärm am Arbeitsplatz - wie folgt:
„Dauert Lärm zu lange an, wirkt er auf das Ohr gehörschädigend. Die Haarzellen des Innenohrs, die die akustischen Reize aufnehmen, werden immer stärker aus der Ruheposition ausgelenkt und richten sich bei Fehlen einer ausreichend langen Lärmpause nicht wieder auf. Das Hörorgan wird dann nicht mehr genügend durchblutet und deshalb sterben die Haarzellen ab. Hörgeräte können bei solchen Schäden nur noch bedingt das Hörvermögen verbessern.“
Lärmschwerhörigkeit gehört noch immer zu den am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten. Dadurch werden die Betroffenen nicht nur persönlich in ihrer Kommunikation eingeschränkt. Dadurch, dass Schwerhörige akustische Reize nur noch eingeschränkt wahrnehmen, erhöht sich auch die Unfallgefahr für sie selbst und ihr Umfeld. Deshalb ist jede Berufsgenossenschaft bemüht, die bei ihr Versicherten vor den Gefahren durch Lärm am Arbeitsplatz zu schützen.
Zu den wichtigsten Lärmgrößen im Arbeitsschutz, die über Schalldosimeter bestimmt werden können, gehören:
LAeq,t in dB(A)
A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel als Mittelungspegel über den Zeitraum „t“
LCeq,t in dB(C)
C-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel als Mittelungspegel über den Zeitraum „t“
LEX. 8h in dB(A)
Tages-Lärmexpositionspegel, entspricht dem Dauerschallpegel LAeq,8h, kann aber
auch aus den Einzelpegeln L Aeq,t und den dazugehörigen Expositionszeiten berechnet werden
pCpeak in dB(C)
Spitzenschalldruckpegel
Mit den äquivalenten Dauerschallpegeln LAeq,t und LCeq,t lässt sich die Geräuschklasse für die Gehörschutzausrüstung festlegen.
Über den LEQ bzw. Leq-Wert können zeitlich andauernde Lärmbelastungen mit unterschiedlicher Pegelstärke und unterschiedlicher Einwirkungsdauer in ihrer Wirkung verglichen werden. Das „L“ in der Bezeichnung ist das übliche Kurzzeichen für den Schallpegel, zusammen mit dem „EQ“ bzw. „eq“ steht es für den energieäquivalenten Dauerschallpegel.
Zur Ermittlung des LEQ Wertes werden Schalldosimeter eingesetzt, die die Einzelschallpegel für längere Zeiträume im gewählten Intervall aufzeichnen können. Um auch kurzzeitige Peaks zu erfassen, wird ein Intervall von 125 Millisekunden bzw. 8 Hz benötigt. Bei einer Messung über eine Stunde ergeben sich dann schon 28.800 Einzelwerte. Diese Einzelwerte müssen nach festgelegten Rechenvorschriften zum LAeq,1h-Wert zusammengefasst werden.
Einige Schalldosimeter können diese LEQ Berechnung im Gerät selbst durchführen und das Ergebnis auf dem Display anzeigen. Für andere Schalldosimeter gibt es PC-Software, die den LEQ Wert aus den übertragenen Messdaten berechnet. Häufig sind über die erweiterten grafischen Darstellungsmöglichkeiten einer solchen Software auch Zusatzinformationen zur einfacheren Bewertung der Lärmspitzen abrufbar.
Die Berechnung des LEQ bzw. Leq-Wertes wird zur Beurteilung der Auswirkungen von Dauerlärm eingesetzt. Unterhalb gehörschädigender Spitzenwerte wird vorausgesetzt, dass die mittlere Energie ungleich starker Geräusche die gleiche Auswirkung hat, wie die eines stetigen Geräusches mit gleicher Energie und Zeitdauer. Außerdem wird davon ausgegangen, dass ein Dauerschallpegel mit einer bestimmten Dauer einem um 3 dB höheren Dauerschallpegel, der nur die Hälfte der Zeit einwirkt, gleichgesetzt werden kann.
Für alle Beschäftigten, die Lärm ausgesetzt sind, fordert die jeweilige Berufsgenossenschaft die Einhaltung von Grenzwerten für die Schalldosis am Arbeitsplatz. Zur Vermeidung von Gehörschäden sollen folgende Werte nicht überschritten werden:
85 dB(A) über 8 Stunden, das entspricht
88 dB(A) über 4 Stunden,
91 dB(A) über 2 Stunden,
94 dB(A) über 1 Stunde,
97 dB(A) über 30 Minuten und
100 dB(A) über 15 Minuten.
Je höher der Lärmpegel, desto geringer ist also die Zeitdauer, in der man diesem Lärm ausgesetzt werden darf, ohne Gehörschäden zu erleiden. Sind die ermittelten Werte zu hoch, muss die Schalldosis bis auf die zulässigen Werte reduziert werden. Dazu sind zuerst alle vertretbaren organisatorischen und technischen Maßnahmen umzusetzen und dann der persönlichen Gehörschutz für die Beschäftigten sicherzustellen. T-910101 PCE-MND 10 4250348729835 de ["de","en","it","nl","nl","fr","es","pl","pt","cs","da","sv"] https://www.toolteam.com/de-DE/pce-schalldosimeter-pce-mnd-10-t-910101-4250348729835?dc=DE&cu=EUR 2026-09-17 1075.3 Deutschland DE DE 14
In einem Schalldosimeter können bis zu drei virtuelle Schalldosimeter eingestellt werden. Dies hat den Vorteil, dass bis zu drei Messstandards simultan messen können. Auf dem Display vom Schalldosimeter werden bis zu 14 Messfenster angezeigt, die individuell eingestellt werden können.
Die Datenübertragung von dem Schalldosimeter auf einen PC erfolgt direkt über die Ladestation. Mit der Software beim Schalldosimeter können die aufgenommenen Messdaten ausgelesen und analysiert werden. Zusätzlich können alle Einstellungen für das Schalldosimeter über die Software vorgenommen werden. Eine weitere Besonderheit bei dem Schalldosimeter ist, dass die Ladestationen miteinander gekoppelt werden können. Dies hat den Vorteil, dass mehrere Schalldosimeter über ein Netzteil aufgeladen werden können. Pro Netzteil können bis zu vier Schalldosimeter gleichzeitig aufgeladen werden.
Für optimalen Halt und Positionierung wird das Schalldosimeter mit zwei Krokodilklemmen an der Arbeitskleidung von dem jeweiligen Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin angebracht. Der Abstand zwischen dem Gehör und dem Schalldosimeter sollte dabei zwischen 10 … 15 cm betragen.
Schalldosimeter für die Schalldosis Messung und LEQ Schallbewertung
Misst man mit einem Schalldosimeter die Lärmbelastung, ist für die Beurteilung der schädigenden Wirkung nicht nur der Spitzenwert des Schallpegels, sondern auch die Zeitdauer der Einwirkung von Bedeutung. Dauer und Intensität der Schalleinwirkungen können mit geeigneten Geräten als Schalldosis erfasst und bewertet werden. Viele Hörschäden resultieren aus der ständigen Lärmbelastung am Arbeitsplatz, auch wenn diese von den Betroffenen nicht als solche empfunden wird.
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall erklärt die Wirkung des Lärms in der DGUV Information 209-023 - Lärm am Arbeitsplatz - wie folgt:
„Dauert Lärm zu lange an, wirkt er auf das Ohr gehörschädigend. Die Haarzellen des Innenohrs, die die akustischen Reize aufnehmen, werden immer stärker aus der Ruheposition ausgelenkt und richten sich bei Fehlen einer ausreichend langen Lärmpause nicht wieder auf. Das Hörorgan wird dann nicht mehr genügend durchblutet und deshalb sterben die Haarzellen ab. Hörgeräte können bei solchen Schäden nur noch bedingt das Hörvermögen verbessern.“
Lärmschwerhörigkeit gehört noch immer zu den am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten. Dadurch werden die Betroffenen nicht nur persönlich in ihrer Kommunikation eingeschränkt. Dadurch, dass Schwerhörige akustische Reize nur noch eingeschränkt wahrnehmen, erhöht sich auch die Unfallgefahr für sie selbst und ihr Umfeld. Deshalb ist jede Berufsgenossenschaft bemüht, die bei ihr Versicherten vor den Gefahren durch Lärm am Arbeitsplatz zu schützen.
Zu den wichtigsten Lärmgrößen im Arbeitsschutz, die über Schalldosimeter bestimmt werden können, gehören:
LAeq,t in dB(A)
A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel als Mittelungspegel über den Zeitraum „t“
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C-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel als Mittelungspegel über den Zeitraum „t“
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Tages-Lärmexpositionspegel, entspricht dem Dauerschallpegel LAeq,8h, kann aber
auch aus den Einzelpegeln L Aeq,t und den dazugehörigen Expositionszeiten berechnet werden
pCpeak in dB(C)
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Mit den äquivalenten Dauerschallpegeln LAeq,t und LCeq,t lässt sich die Geräuschklasse für die Gehörschutzausrüstung festlegen.
Über den LEQ bzw. Leq-Wert können zeitlich andauernde Lärmbelastungen mit unterschiedlicher Pegelstärke und unterschiedlicher Einwirkungsdauer in ihrer Wirkung verglichen werden. Das „L“ in der Bezeichnung ist das übliche Kurzzeichen für den Schallpegel, zusammen mit dem „EQ“ bzw. „eq“ steht es für den energieäquivalenten Dauerschallpegel.
Zur Ermittlung des LEQ Wertes werden Schalldosimeter eingesetzt, die die Einzelschallpegel für längere Zeiträume im gewählten Intervall aufzeichnen können. Um auch kurzzeitige Peaks zu erfassen, wird ein Intervall von 125 Millisekunden bzw. 8 Hz benötigt. Bei einer Messung über eine Stunde ergeben sich dann schon 28.800 Einzelwerte. Diese Einzelwerte müssen nach festgelegten Rechenvorschriften zum LAeq,1h-Wert zusammengefasst werden.
Einige Schalldosimeter können diese LEQ Berechnung im Gerät selbst durchführen und das Ergebnis auf dem Display anzeigen. Für andere Schalldosimeter gibt es PC-Software, die den LEQ Wert aus den übertragenen Messdaten berechnet. Häufig sind über die erweiterten grafischen Darstellungsmöglichkeiten einer solchen Software auch Zusatzinformationen zur einfacheren Bewertung der Lärmspitzen abrufbar.
Die Berechnung des LEQ bzw. Leq-Wertes wird zur Beurteilung der Auswirkungen von Dauerlärm eingesetzt. Unterhalb gehörschädigender Spitzenwerte wird vorausgesetzt, dass die mittlere Energie ungleich starker Geräusche die gleiche Auswirkung hat, wie die eines stetigen Geräusches mit gleicher Energie und Zeitdauer. Außerdem wird davon ausgegangen, dass ein Dauerschallpegel mit einer bestimmten Dauer einem um 3 dB höheren Dauerschallpegel, der nur die Hälfte der Zeit einwirkt, gleichgesetzt werden kann.
Für alle Beschäftigten, die Lärm ausgesetzt sind, fordert die jeweilige Berufsgenossenschaft die Einhaltung von Grenzwerten für die Schalldosis am Arbeitsplatz. Zur Vermeidung von Gehörschäden sollen folgende Werte nicht überschritten werden:
85 dB(A) über 8 Stunden, das entspricht
88 dB(A) über 4 Stunden,
91 dB(A) über 2 Stunden,
94 dB(A) über 1 Stunde,
97 dB(A) über 30 Minuten und
100 dB(A) über 15 Minuten.
Je höher der Lärmpegel, desto geringer ist also die Zeitdauer, in der man diesem Lärm ausgesetzt werden darf, ohne Gehörschäden zu erleiden. Sind die ermittelten Werte zu hoch, muss die Schalldosis bis auf die zulässigen Werte reduziert werden. Dazu sind zuerst alle vertretbaren organisatorischen und technischen Maßnahmen umzusetzen und dann der persönlichen Gehörschutz für die Beschäftigten sicherzustellen. T-910101 PCE-MND 10 4250348729835 de ["de","en","it","nl","nl","fr","es","pl","pt","cs","da","sv"] https://www.toolteam.com/de-DE/pce-schalldosimeter-pce-mnd-10-t-910101-4250348729835?dc=DE&cu=EUR 2026-09-17 1075.3 Deutschland DE DE 14