Einkaufsbedingungen
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen („Einkaufsbedingungen“) gelten für alle jetzigen und zukünftigen Geschäfte zwischen der August GmbH und Geschäftspartnern, Dienstleistern, Fulfillment Services, Logistikern und Versicherungen („Lieferant”). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Lieferanten finden keine Anwendung, es sei denn die August GmbH stimmt schriftlich ihrer Geltung zu. Individualabreden gelten vorrangig.2. Bestellbestätigung
Der Lieferant muss den Eingang der Bestellung bis spätestens 14 Uhr des folgenden Werktages unter MyToolTeam, per Email ([email protected]) oder Fax bestätigen (Auftrags- oder Versandbestätigung). Die Bestellnummer der Einkaufsbestellung oder des Auftrages, muss auf allen Dokumenten aufgeführt werden, auch auf dem Lieferschein, der dem Paket beiliegt. Die August GmbH hat das Recht, die Einkaufsbestellungen oder Aufträge, bei denen keine Auftrags- oder Versandbestätigung vorliegt kostenfrei und fristlos zu stornieren.3. Informationspflichten und Liefertermin
Über Änderungen in der Herstellung oder von Prozessen, die sich nachteilig auf das Produkt auswirken können, muss der Lieferant die August GmbH rechtzeitig informieren. Gleiches gilt, sollte der in der Bestellung angegebene Liefertermin nicht eingehalten werden können. Für diesen Fall hält sich die August GmbH unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche ein fristloses Rücktrittsrecht vor.4. Transport
Rücksendung und Wiedereinlagerung
Der Lieferant räumt der August GmbH ein Rücktrittsrecht mit einer Frist von einem Monat ab Vertragsschluss ein. Der Lieferant führt die Wiedereinlagerung kostenfrei durch. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten der August GmbH.Anlieferungen und Abholung
Alle Lieferungen durch den Lieferant müssen „frei Haus” und vollständig versichert erfolgen. Alle Sendungen sind ausschließlich an die im Auftrag übermittelte Lieferadresse zu übergeben. Kann der Lieferant auf Nachfrage keinen schriftlichen Zustellnachweis erbringen oder wurde die Lieferadresse ohne schriftliche Bestätigung der August GmbH geändert, so gilt die betroffene Lieferung als nicht erhalten. Als nicht erhalten gelten auch alle Lieferungen, die nachweislich an von den vereinbarten Adressen abweichenden Adressen zugestellt wurden. Sendungen, die kein Paket sind oder über 30 kg wiegen (Speditionsgut) , müssen durch den Lieferant werktags, spätestens 24 Stunden vor Anlieferung, telefonisch an der Lieferadresse avisiert werden. Der Lieferant muss davon ausgehen, dass die Lieferadresse nur für Fahrzeuge mit maximal 3500 kg Gesamtgewicht erreichbar ist. Die August GmbH trägt lediglich Kosten, die vorab schriftlich mitgeteilt und auftragsbezogen genehmigt worden sind. Bei einer Abholung durch den Lieferanten, hat dieser werktags spätestens 48 Stunden vor der Abholungen alle erforderlichen Dokumente und Informationen zu übermitteln, damit die Bereitstellung gewährleistet werden kann. Die Avisierung der Abholung von Speditionsgut muss bis spätestens 14:00 Uhr des vorherigen Werktages unter Mitteilung eines Zeitfensters von maximal 2 Stunden erfolgen. Der Lieferant muss davon ausgehen, dass die Abholadresse nur für Fahrzeuge mit maximal 3500 kg Gesamtgewicht erreichbar ist. Die Lieferung wird „ab Bordsteinkante” an den Lieferanten übergeben, wobei der Lieferant die Verladepflicht trägt.
Für den Fall, dass Bedingungen nicht eingehalten werden, hält sich die August GmbH unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche ein fristloses Rücktrittsrecht vor.