BAUER Hauptkatalog Seite 92
Gewerbekunden Angebot**Produkte der Katalogseite
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
Vorschriftsgemäße Lagerung gewässergefährdender Stoffe WHG / AwSV WHG WHG § 62 (1) Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen müssen so beschaffen sein und so errichtet, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist. (1) Eignungsfeststellung WHG § 63 Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen dürfen nur errichtet und betrieben werden, wenn ihre Eignung von der zuständigen Behörde festgestellt worden ist. AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Bundesanlagenverordnung GHS/REACH GHS Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals. Das GHS ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern. REACH (bzw. EG-Verordnung Regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe R = Registrierung E = Evaluierung (Bewertung) A = Autorisierung (Zulassung) von CH= (chemischen) Stoffen in Europa Nr 1907/2006) Weitere Informationen hierzu: www.umweltbundesamt.de/chemikalien/ghs.htm Auffangvolumen Eine Auffangwanne muss den Inhalt des größten Behälters, mindestens 10% der gelagerten Menge aufnehmen können. ACHTUNG: In Wasserschutzgebieten muss die gesamte Lagermenge (100%!) zurückgehalten werden können! Entzündbare Flüssigkeiten Gewässergefährdende Flüssigkeiten (nach GHS/Reach) (nach GHS/Reach) Einstufung extrem entzündbar leicht entzündbar entzündbar Gefahrensymbol Signalwort Gefahr Gefahr Achtung Kriterien H-Satz Gefahrenkategorie Flammpunkt < 23°C, Siedepunkt ≤ 35 °C H224 GHS 1 Flammpunkt < 23°C, Siedepunkt > 35°C Flammpunkt ≥ 23°C ≤ 60°C H225 H226 GHS 2 Gefahrensymbol H-Satz Gefahrenkategorie akut H400 GHS 1 chronisch H410 GHS 1 chronisch H411 GHS 2 chronisch H412 GHS 3 chronisch H413 GHS 4 GHS 2 Zulassungen GHS-Gefahrensymbole (Auswahl) Übereinstimmungserklärung (ÜHP)gemäß StawaR (Richtlinie über die Anforderung an Auffangwannen aus Stahl mit einem Rauminhalt bis 1000 Liter) 86 Einstufung Für Auffangwannen, die von der StawaR abweichen, wird vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erteilt.
171 Seiten | Gültig bis 12/2024 | Vorherige Seite | Nächste Seite
Sprache wählen
Rechtliches
Ausschließlich verantwortlich für Inhalt, Preis- und Artikelangaben der dargestellten Produkte und Angebote innerhalb der Kataloge ist der Hersteller. Technische und optische Änderungen des Herstellers und Irrtümer vorbehalten.
Anfrageformular für spezielle Produkte
Der ToolTeam® Beschaffungsservice
Sie suchen Produkte die im Katalog abgebildet, aber online nicht direkt kaufbar sind?Unser Beschaffungs-Service macht Ihnen gerne ein unverbindliches und individuelles Angebot.
