allmess Hauptkatalog Wasserzähler, Wärmezähler, Systeme für Funk und mehr Seite 52
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VERKAUFSBEDINGUNGEN DER ALLMESS GMBH Sofern keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht wird der in diesem Dokument beschriebene Kauf von Waren durch die Verkaufsbedingungen unter www.itron.com/termsofsale geregelt. Diese Verkaufsbedingungen finden Anwendung, wenn in einer von Itron, Inc. oder jeglicher ihrer Tochtergesellschaften, einschließlich der Itron GmbH, Allmess GmbH oder Itron Zähler & Systemtechnik GmbH („Itron") ausgestellten Preisaufstellung, Angebot oder Bestellbestätigung (jeweils ein „Verkaufsdokument“) auf sie verwiesen wird. 1. Angebot; Annahme; ausschließliche Bedingungen Jedes Verkaufsdokument gilt als Angebot für den Verkauf von Waren („Geräte“) an die im Verkaufsdokument genannte Partei (der „Kunde“), beinhaltet diese Verkaufsbedingungen („Bedingungen") und wird durch diese geregelt. Diese Bedingungen ersetzen sämtliche vorherigen Vereinbarungen, Bestellungen, Angebote, Kostenvoranschläge und sonstige Korrespondenz über die in einem Verkaufsdokument genannte Ware, mit Ausnahme einer von den Parteien unterzeichneten Vereinbarung, die die Lieferung dieser Waren ausdrücklich regelt, welche dann Vorrang vor diesen Bedingungen hat. Das Verkaufsdokument gilt nicht als Annahme der Itron eines Angebots oder Vorschlags des Kunden. Der Kunde nimmt diese Bedingungen an und schließt durch eine der folgenden Handlungen einen Vertrag ab: (a) Bestätigung eines Verkaufsdokuments; (b) Annahme einer Lieferung von Waren; (c) Zahlung einer Rechnung für die Waren; oder (d) jegliches anderes Verhalten, durch das das Bestehen eines Vertrages bezüglich des Gegenstandes des Verkaufsdokuments anerkannt wird. Das Verkaufsdokument ist nur gültig, wenn der Kunde diese Bedingungen unter Ausschluss sämtlicher anderer Bedingungen annimmt. Jegliche zusätzlichen oder anderen Bedingungen des Kunden, unbeschadet dessen, ob diese in der Bestellung oder einem ähnlichen Dokument des Kunden enthalten sind, werden von Itron ausdrücklich abgelehnt und werden nicht Teil der Bedingungen. 2. Gerätebedingungen a. Preise; Rechnungsstellung; Lieferung; Eigentums- und Gefahrübergabe; Stornierung » i. im Verkaufsdokument genannte Preise sind 30 Tage ab dem Datum des Verkaufsdokument gültig. Itron stellt dem Kunden die Geräte mit Lieferung in Rechnung. » ii. Sofern nicht anders schriftlich zwischen Itron und dem Kunden vereinbart werden alle Verkäufe gemäß FCA (benannter Ort) (Incoterms® 2010) abgeschlossen. » iii. Die Geräte gelten als geliefert und Eigentumsrecht und Verlust- und Schadensrisiko in Bezug auf die Geräte gelten als auf den Kunden übergegangen sobald die Geräte dem Kunden gemäß dem vertraglichen Incoterm zur Verfügung gestellt werden. » iv. Retouren oder Stornierungen werden gemäß den jeweils gültigen Retouren- bzw. Stornierungsrichtlinien der Itron bearbeitet; sofern die Geräte gemäß der von der Itron angenommenen Bestellung geliefert wurden, werden sie nicht zurückgesendet oder ausgetauscht. b. Gewährleistungsbeschränkung » i. Gewährleistung und Rechtsbehelfe Sofern nicht anders von Itron schriftlich bestätigt, gewährleistet Itron gegenüber dem Kunden, dass die von Itron hergestellten Geräte frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind und für einen Zeitraum von 1 Jahr ab Versanddatum den anwendbaren, von Itron veröffentlichten Spezifikationen entsprechen. Außer im von Itron schriftlich bestätigten Umfang, besteht Itrons einzige Verpflichtung und der einzige Rechtsbehelf des Kunden in Verbindung mit der Verletzung der Gewährleistung gemäß diesem Paragrafen oder gemäß einer sonstigen schriftlichen Zusage durch Itron entweder, im Ermessen von Itron, in der Reparatur der mangelhaften Geräte oder der Lieferung von Ersatzgeräten an den Kunden nachdem der Kunde die mangelhaften Geräte - ordnungsgemäß verpackt und frankiert und gemäß den jeweils geltenden RMA-Verfahren von Itron während der Gewährleistungsdauer - an einen von Itron angegebenen Reparaturstandort zurückgesendet hat. Sollte Itron im eigenen Ermessen feststellen, dass sie nicht in der Lage ist, diese mangelhaften Geräte zu reparieren oder zu ersetzen, erstattet Itron dem Kunden den für diese Geräte gezahlten Betrag. Für Geräte, die gemäß diesem Paragrafen repariert oder ersetzt werden, wird eine Gewährleistung für den längeren Zeitraum aus der verbleibenden Dauer der ursprünglichen Gewährleistungsfrist oder 30 Tagen gewährt. » ii. Ausschlüsse Die hier gewährte Gewährleistung gilt nicht für Schäden bzw. Mängel, die extern verursacht wurden, insbesondere durch Unfall, Beschädigung, Missbrauch, falsche Wartung, Probleme mit Elektrizität, höhere Gewalt; Leistungen (einschließlich In- oder Deinstallation), die nicht von der Itron ausgeführt oder genehmigt wurden, oder die nicht gemäß den anwendbaren Anleitungen von Itron erfolgen; Nutzung, die nicht gemäß den Produktanleitungen oder in einer von Itron genehmigten Konfiguration erfolgt; 52 normalen Verschleiß und Probleme aufgrund von Einsatz von Teilen und Komponenten, die nicht von Itron geliefert wurden. Die hiermit gegebene Gewährleistung ist nichtig, wenn die Geräte auf eine von Itron nicht schriftlich genehmigte Weise verändert werden. Die vorstehende Gewährleistung erstreckt sich nicht auf von Itron gelieferte Geräte Dritter. Eine Gewährleistung für solche Geräte besteht dann zwischen dem Kunden und dem Dritthersteller. 3. Software- und Dienstleistungsbedingungen Die Erbringung von jeglicher Software oder Dienstleistungen, auf die in einem Verkaufsdokument verwiesen wird, werden in einer separaten schriftlichen Vereinbarung geregelt. 4. Zahlungsbedingungen und Steuern Für Rechnungen, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum (oder innerhalb einer anderen im Verkaufsdokument festgelegten Zahlungsfrist) beglichen werden, ist Itron zusätzlich zu anderen ihr ggf. zustehenden Rechtsbehelfen berechtigt, dem Kunden eine Verzugsgebühr von 1 Prozent pro Monat auf die überfälligen Beträge in Rechnung zu stellen. Der Kunde haftet auch ggf. für die Inkassokosten in Verbindung mit dem Zahlungsverzug, einschließlich angemessener Rechtsanwaltshonorare. Ein Indossament oder eine Erklärung auf einem Scheck oder einer Zahlung oder einem Begleitschreiben zu einem Scheck oder einer Zahlung oder anderorts wird nicht als vergleichsweise Erfüllung ausgelegt. Sämtliche vom Kunden gemäß einem Verkaufsdokument geschuldeten Beträge werden in der im Verkaufsdokument angegebenen Währung berechnet und gezahlt. Die im Verkaufsdokument genannten Preise verstehen sich ohne Steuern. Der Kunde haftet für die Zahlung sämtlicher Umsatz-, Gebrauchs-, Verbrauchs-, Mehrwert- und anderer Steuern in Verbindung mit der Lieferung der Geräte durch Itron, unter Ausschluss jeglicher Steuern in Verbindung mit Itrons Einkünften. Handelt es sich bei dem Kunden um eine steuerbefreite Person oder zahlt er die Steuern direkt an den Staat oder die zuständige Behörde, ist der Kunde verpflichtet, Itron eine Abschrift der Steuerbefreiung, Direktzahlungsgenehmigung oder einer anderen für Itron jeweils akzeptablen Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Itron behält sich das Recht vor, eine ausschließliche Mehrwertsteuerrechnung zu stellen und Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. 5. Vertraulichkeit Bezüglich jeglicher in Verbindung mit einem Verkaufsdokument zur Verfügung gestellten und von einer der Parteien als vertraulich gekennzeichneten Informationen oder Informationen, von denen der Empfänger auf der Grundlage ihres Gegenstandes oder der Umstände annehmen sollte, dass sie vertraulich sind, verpflichtet sich der Empfänger, diese vertraulichen Informationen angemessen und adäquat zu schützen und sie nur erforderlichenfalls für die Erfassung der Leistungen für oder die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß einem Verkaufsdokument und zu keinem anderen Zweck zu verwenden. Die Verpflichtungen dieses Paragrafen finden keine Anwendung auf Informationen, die: (i) öffentlich bekannt sind; (ii) dem Empfänger bereits bekannt sind; (iii) rechtmäßig von einem Dritten offengelegt wurden; (iv) eigenständig entwickelt wurden; oder (v) gemäß einer gesetzlichen Pflicht oder Anordnung offengelegt wurden. Der Empfänger ist berechtigt, die vertraulichen Informationen bei Bedarf seinen Subunternehmern, Vertretern oder verbundenen Unternehmen offenzulegen, sofern diese sich Bedingungen zur Vertraulichkeit und Unterlassung der Nutzung unterwerfen, die diesen Bedingungen im Wesentlichen ähneln. 6. Rechte am geistigen Eigentum Zwischen Itron und dem Kunden sind und verbleiben sämtliche Patente, Urheberrechte, Maskworks, Geschäftsgeheimnisse, Marken und sonstige geistigen Eigentumsrechte an oder in Verbindung mit einem Produkt, einer Software oder Leistung von Seiten Itrons gemäß einem Verkaufsdokument im ausschließlichen Eigentum von Itron. Jegliche Änderung oder Verbesserung eines Produkts oder einer Leistung von Itron auf der Grundlage eines Feedbacks des Kunden ist das ausschließliche Eigentum von Itron. Der Kunde wird keine Maßnahmen ergreifen, die Itrons geistigen Eigentumsrechte verletzen könnten und er wird mit Ausnahme der von Itron ausdrücklich gewährten Rechte keine Rechte an diesen Produkten, Software oder Leistungen oder vertraulichen Informationen von Itron erlangen. 7. Haftungsausschluss Ausgenommen im ausdrücklich in diesen Bedingungen aufgeführten Umfang schließt die Itron sämtliche ausdrücklichen und stillschweigenden Gewährleistungen, Bedingungen oder Erklärungen aus, einschließlich unter anderem (i) stillschweigende Gewährleistungen der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck, (ii) Gewährleistungen wegen Rechtsmängeln und Rechtsverletzungen und (iii) Gewährleistungen aus regelmäßiger Verhaltensweise, Handelsbrauch oder Handelspraktik. Sofern eine stillschweigende Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden kann, wird diese zeitlich auf die ausdrückliche Gewährleistungsfrist beschränkt. Die Verpflichtung des Verkäufers auf Ersatz von Aufwendungen des Käufers gemäß §439 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. 8. Verzicht auf Schadensersatz Unbeschadet jeglicher entgegenstehender Bestimmungen in diesen Bedingungen haftet keine der Parteien aus Vertrag, leichte Fahrlässigkeit, aus Gefährdungshaftung oder sonstigen gesetzlichen oder billigkeitsrechtlichen Rechtstheorien für die Deckung oder den Ersatz beiläufig entstandener Schäden (einschließlich Schadensersatz wegen Verzögerung), konkreter Schäden, Folgeschäden (einschließlich Verlust oder Korruption von Daten oder Verlust von Einkünften, Ersparnissen oder Gewinnen oder sonstige finanzielle Verluste) oder den verschärften Schadensersatz, auch wenn Itron über die Möglichkeit des Eintritts dieser Schäden informiert wurde. Die Preisgestaltung von Itron spiegelt die Verteilung der Risiken und die Haftungsbeschränkung wider. 9. Haftungsbeschränkung Unbeschadet jeglicher entgegenstehender Bestimmungen in diesen Bedingungen übersteigt die Gesamthaftung jeder der Parteien und deren verbundenen Unternehmen und ihrer und deren Führungskräfte, Geschäftsführer, Mitarbeiter oder sonstigen Vertreter, die aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung entsteht, unbeschadet dessen, ob gemäß Vertragsrecht, Deliktrecht, Gewährleistung oder sonstigem Recht, den an Itron gezahlten oder zahlbaren Gesamtbetrag gemäß einem Verkaufsdokument nicht, außer wenn der Kunde (i) jegliches geistiges Eigentumsrecht von Itron, einschließlich eines Eingriffs in dieses Eigentumsrecht oder (ii) eine von Itron gemäß diesen Bedingungen gewährte Lizenz verletzt. Itron haftet nicht für Ansprüche, die mehr als zwei Jahre nach Entstehung des Klagegrundes für diesen Anspruch Gegenstand eines Gerichtsverfahrens werden. Die Preisgestaltung von Itron spiegelt die Verteilung der Risiken und die Haftungsbeschränkung wider. 10. Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Verhandlung vor einem Geschworenengericht Diese Bedingungen und die Erfüllung gemäß einem Verkaufsdokument werden gemäß den Gesetzen des Ortes geregelt und ausgelegt, an dem die Tochtergesellschaft von Itron gemäß dem Verkaufsdokument ihren Sitz hat und die Gerichte dieses Landes sind ausschließlich für jegliche Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dem Verkaufsdokument zuständig. Die Kollisionsnormen dieser Gerichtsbarkeit sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf sind ausgeschlossen. Die Parteien verzichten hiermit bedingungslos auf ihre jeweiligen Rechte auf eine Verhandlung vor einem Geschworenengericht für jegliche Klage aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung. 11. Abtretung Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Anrechte, Rechte oder Verpflichtungen gemäß einem Verkaufsdokument durch schriftliche Vereinbarung, Fusion, Zusammenschluss, kraft Gesetzes oder auf sonstige Art und Weise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung einer bevollmächtigten Führungskraft von Itron zu übertragen. Jegliche versuchte Abtretung dieser Vereinbarung durch den Kunden ist nichtig. Im Sinne dieser Vereinbarung gilt der Erwerb einer Kapitalbeteiligung von mehr als 25 Prozent am Kunden durch einen Dritten als Abtretung. Itron ist berechtigt, Anrechte, Rechte oder Verpflichtungen gemäß einem Verkaufsdokument nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden an einem verbundenen Unternehmen abzutreten. 12. Höhere Gewalt Keine der Parteien haftet für eine Nichterfüllung, wenn diese auf einer Ursache außerhalb der angemessenen Kontrolle der jeweiligen Partei beruht, einschließlich unter anderem die Fälle von höherer Gewalt. Unbeschadet des Obengenannten ist Itron nicht verpflichtet, Geräte zu liefern, sofern der Kunde infolge höherer Gewalt zahlungsunfähig ist. 13. Originalfassung Die Originalfassung dieser Bedingungen wird in englischer Sprache verfasst. Sollten diese Bedingungen zum besseren Verständnis des Kunden oder zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften in eine andere Sprache übersetzt werden und zwischen dem englischen Text und dem Text in der Fremdsprache Abweichungen auftreten, so hat die englische Fassung Vorrang. 23758 Oldenburg i. H., Januar 2019
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