KEMPER Katalog Armaturen Seite 157
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Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Gebr. Kemper GmbH + Co. KG, Olpe I. Maßgebende Bedingungen, Vertragsschluss VI. Lieferfristen und Haftungsregelung, Abnahmepflichten bei Rahmen- und Abrufaufträgen, Rücksendungen 1. Für alle Aufträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen haben keine Rechtswirksamkeit, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen und die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Mit der Erteilung des Auftrages und / oder der Entgegennahme der Lieferung erkennt der Besteller unsere Bedingungen an. 1. Die Lieferzeit beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung insbesondere die technischen Fragen klargestellt, beide Seiten über alle Bedingungen des Geschäfts einig sind und der Besteller die ggfs. vereinbarte Anzahlung geleistet hat. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. 2. Der Auftrag wird für uns verbindlich mit unserer schriftlichen Bestätigung oder dem Beginn der Auftragsausführung. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Sofern nichts anderes vereinbart ist oder sich aus dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, ist die von uns angegebene Lieferzeit stets unverbindlich. 2. Erfolgt unsere Lieferung nicht fristgerecht und auch nicht innerhalb einer vom Besteller zu setzenden Nachfrist aus von uns zu vertretenden Gründen, so ist der Besteller bzgl. der bestellten Lieferung zum Rücktritt berechtigt. II. Angebot, Kostenvoranschlag, Maße, Gewichte, Stückzahlen 1. Unsere Angebote sowie die in unseren Katalogen, Drucksachen, Briefen u.s.w. angegebenen Preise und Liefermöglichkeiten sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt oder wir nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich erklärt haben. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. 2. Beigefügte Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind, branchenübliche Näherungswerte. Insbesondere hinsichtlich unserer Armaturen behalten wir uns Abweichungen hinsichtlich Maßen und Werkstoffen vor. Soweit in unseren Katalogen Durchflusszahlen und Widerstandsbeiwerte unserer Armaturen aufgeführt sind, ermöglichen diese Werte lediglich die richtige Auswahl und Bemessung der einzubauenden Armaturen bzw. geben Hinweis auf die zu installierenden Pumpenleistungen. Die in unseren Tabellen angegebenen Werte für Druckstufen und Temperaturen haben nur Gültigkeit bis zur Nennweite DN 80. Abweichende Druckstufen und Temperaturen stellen Sonderausführungen dar; hierfür werden Preisaufschläge berechnet. Im Falle von Sonderausführungen hat der Besteller genaue Angaben über Druck, Medium und Temperatur zu liefern. 3. An Abbildungen, Prospekten, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 4. Maß-, Gewichts- und Stückzahlabweichungen im Rahmen handelsüblicher Toleranzen, einschlägiger DIN-Vorschriften und gießtechnischer Erfordernisse sind zulässig. Angaben von Maßen und Gewichten in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen sind keine Beschaffenheitsgarantien. 5. Für die Berechnung sind die von uns festgestellten Liefergewichte und Stückzahlen maßgebend. III. Preise, Preisänderungsvorbehalt 1. Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Werk zuzüglich der jeweiligen MwSt, ausschließlich Verpackung, Fracht, Zoll und Versicherung, die ggfs. gesondert berechnet werden. 2. Bei allen Aufträgen – auch bei Bestellungen auf Abruf und Sukzessivlieferungsverträgen –, bei denen die Lieferung vertragsgemäß oder auf Wunsch des Bestellers später als vier Monate nach Auftragserteilung erfolgt, sind wir berechtigt, Material- und Lohnpreissteigerungen im Rahmen und zum Ausgleich dieser Preissteigerungen zwischen dem Vertragsschluss und der Lieferung an den Besteller weiterzugeben. 3. Preisvereinbarungen bei Umarbeitungsgeschäften gelten unter der Voraussetzung, dass der Besteller das erforderliche Umarbeitungsmaterial 6 Wochen vor dem Liefertermin frachtfrei zur Verfügung stellt. Ist dies nicht der Fall, sind wir berechtigt, die Metalleindeckung auf Kosten des Bestellers zum Tagespreis vorzunehmen. IV. Versand, Verpackung, Kosten, Gefahrübergang 1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, gilt als Lieferklausel „Ex-Works“ (Incoterms 2010). Dies gilt auch dann, wenn wir uns zur Übernahme der Transportkosten verpflichtet haben. Wir haften nicht – auch nicht bei frachtfreier Lieferung – für Beschädigungen oder Verluste während der Beförderung. Falls nichts anderes vereinbart ist, entscheiden wir über die Art der Verpackung und des Versandes. 2. Versandbereit gemeldete Ware ist unverzüglich zu übernehmen, anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder zu speditionsüblichen Kosten und auf Gefahr des Bestellers zu lagern. Eine Woche nach Beginn der Lagerung gilt die Ware als geliefert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der dem Besteller mitgeteilten Versandbereitschaft auf diesen über. 3. Mit der Übergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer bzw. 1 Woche nach Beginn der Lagerung, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Besteller über, und zwar auch, wenn wir die Anlieferung übernommen haben. V. Zahlungsbedingungen und Folgen bei Nichtbeachtung, Aufrechnung 1. Unsere Forderungen sind zahlbar gemäß den vereinbarten Zahlungskonditionen bzw. den Angaben in der Auftragsbestätigung. Nach Fälligkeit berechnen wir Jahreszinsen in Höhe von 8%-punkten (bei privaten Verbrauchern 5%-punkte) über dem jeweiligen Basiszinssatz. Ohne gesonderte Vereinbarung oder Angaben in der Auftragsbestätigung sind unsere Forderungen porto- und spesenfrei zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Zugang unserer Rechnung oder einer gleichwertigen Forderungsaufstellung, spätestens aber 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung. Danach berechnen wir Jahreszinsen in Höhe von 8 %-punkten (bei privaten Verbrauchern 5%-punkte) über dem jeweiligen Basiszinssatz. 2. Bei Wechseln und Schecks gilt die Zahlung erst nach Einlösung als geleistet. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. 3. Wechsel und Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber entgegen, Wechsel nur nach gesonderter Vereinbarung. Unabhängig von der Laufzeit hereingenommener Wechsel oder einer gewährten Stundung werden unsere Forderungen sofort fällig, wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Zweifel ziehen. In einem solchen Fall sind wir ferner berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadensersatz zu verlangen. 3. Für Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Erfüllung oder Nichterfüllung statt der Leistung gilt Folgendes: Wenn wir im Lieferverzug sind, hinsichtlich dessen uns nur einfache Fahrlässigkeit trifft, ist der Anspruch des Bestellers auf Ersatz eines von ihm nachgewiesenen Verzögerungsschadens der Höhe nach begrenzt auf 0,5 % für jede vollendete Woche der Verspätung und höchstens auf 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Bestellung. Kann der Besteller Schadensersatz statt der Leistung verlangen, haften wir beim Verkauf an einen privaten Verbraucher (§ 13 BGB) bei einer Verletzung von Hauptpflichten des Vertrages auch bei einfacher Fahrlässigkeit auf Schadensersatz, jedoch sind evtl. Ansprüche auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schadens begrenzt. Beim Verkauf an einen Unternehmer gilt das gleiche mit der Maßgabe, dass die Ansprüche auf fünfzig Prozent des Wertes der Bestellung begrenzt sind. 4. Höhere Gewalt oder Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Betriebsstörungen, Streiks) und die termingemäße Ausführung des Auftrages hindern, berechtigen uns die Erfüllung übernommener Verpflichtungen angemessen hinauszuschieben oder, wenn uns die Leistung dadurch unmöglich wird, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn wir von unseren Zulieferern das für die Ausführung der Bestellung benötigte und dort bestellte Material aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nicht rechtzeitig erhalten. Voraussetzung des Rücktritts ist, dass wir den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und evtl. Gegenleistungen des Bestellers unverzüglich erstatten. Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen. 5. Teillieferungen bis 10 % sind zulässig, sofern nicht der Besteller schriftlich im Auftrag Teillieferungen als unzulässig bezeichnet hat. 6. Stellen wir den Versand auf Wunsch des Bestellers zurück, so werden dem Besteller, beginnend 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk des Lieferers mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern. 7. Vereinbarte Lieferfristen und Termine verlängern bzw. verschieben sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Bestellers um den Zeitraum, um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen im Rückstand ist. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Im Falle des Annahmeverzuges des Bestellers können wir die weitere Lieferung verweigern. 8. Rahmen- und Abrufaufträge müssen spätestens innerhalb von 8 Monaten seit dem Datum der Auftragsbestätigung abgerufen werden. Die Lieferzeit darf 3 Monate nicht überschreiten. Werden die Aufträge nicht innerhalb der genannten Frist abgerufen, oder die Lieferzeit überschritten, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 9. Rücksendungen von Waren sind nur nach vorheriger Vereinbarung zulässig. Bei Warenrücksendungen zur Gutschrift erfolgt diese unter Abzug von 20 % Bearbeitungsgebühr. Bei Rücknahme von Vorbehaltsware sind wir zudem berechtigt, eine Nutzungsentschädigung oder eine Entschädigung für die Wertminderung der Waren während der Besitzzeit durch den Besteller zu verlangen. VII. Mängelrüge, Mängelansprüche, Haftungsregelung 1. Unbeschadet der bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft bestehenden weitergehenden Prüfungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) hat der Besteller die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und uns Beanstandungen wegen solcher offensichtlicher Mängel – das gilt auch für unvollständige oder Falschlieferungen – binnen vier Wochen nach Empfang der Ware und bei solchen Mängeln, die erst später offensichtlich werden, binnen vier Wochen nach dem Erkennen durch den Besteller schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware in Ansehung des offensichtlichen Mangels als genehmigt und der Besteller kann insoweit keine Rechte mehr gegenüber uns herleiten. Das gilt nicht bei einem unmittelbaren Verkauf an einen privaten Verbraucher. Bei berechtigter Mängelrüge sind wir zu kostenfreien Nachbesserung der gelieferten Ware bzw. nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung verpflichtet. Beim Verkauf an einen privaten Verbraucher, sei es unmittelbar oder durch den Nachunternehmer in der Lieferkette steht dem Verbraucher, bzw. dem Nachunternehmer das Wahlrecht zu. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung trotz zweimaliger Versuche fehl oder verweigern wir diese unberechtigt oder verzögern wir diese unzumutbar, so ist der Besteller berechtigt, die Herabsetzung der Vergütung oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. 2. Für Schadensersatzansprüche gilt vorbehaltlich der Regelung in Ziffer VIII (Sonstige Haftung) Folgendes: Beim Verkauf an einen privaten Verbraucher, sei es unmittelbar oder durch Nachunternehmer in der Lieferkette, haften wir bei einer Verletzung von Hauptpflichten des Vertrages auch bei einfacher Fahrlässigkeit auf Schadensersatz statt der Leistung, jedoch sind evtl. Ansprüche auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schadens begrenzt, sofern wir den Mangel nicht arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Beim Verkauf an einen Unternehmer gilt das gleiche mit der Maßgabe, dass die Ansprüche auf fünfzig Prozent des Wertes der mangelhaften Sache begrenzt sind, jedoch gilt auch in diesem Fall Satz 1, wenn in der Lieferkette ein privater Verbraucher die Ware kauft und Ansprüche aus einer Pflichtverletzung hat. 3. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Fehler zurückzuführen ist auf eine Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- oder Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung durch den Besteller, natürlichen Verschleiß sowie vom Besteller oder Dritten vorgenommenen Eingriffen in den Liefergegenstand.. 4. Gegenüber unseren Forderungen kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Güte ist bei uns die Norm · seit 1864
159 Seiten | Gültig bis 12/2021 | Vorherige Seite | Nächste Seite
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