Foxwinkel Werkzeuge Prospekt Schubkarren & Sackkarren Seite 51
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Foxwinkel Werkzeuge, S. Halt auf der Heide * Verkaufs- und Lieferbedingungen (kaufmännische und nicht kaufmännische Bedingungen: Stand Januar 2001) 1.) Angebote Angebote sind freibleibend, Kostenvoranschläge als unverbindlich anzusehen. Zwischenverkauf ist vorbehalten. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Angaben über Gewichte, Abmessungen, Leistungen, etc. sind unverbindlich. Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Genehmigung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. 2.) Aufträge Aufträge sind erst dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Lieferung oder Rechnungszusendung hat die gleiche Wirkung. Handelsvertreter und Außendienst-Mitarbeiter sind nicht berechtigt, abgeschlossene Aufträge ohne unsere Zustimmung zurückzuziehen oder abzuändern. Sofern nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart sind, gelten unsere zum Lieferzeitpunkt bestehenden Listenpreise. 3.) Lieferzeiten a. Unserer Haftung für nicht rechtzeitige Beförderung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. b. Fristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Einzelheiten und der Beibringung erforderlicher in- und ausländischer behördlicher und nichtbehördlicher Bescheinigungen; Termine verschieben sich entsprechend. Fristen und Termine gelten ab Versandbereitschaft als eingehalten. c. Kommt der Besteller seinen Verpflichtungen – auch aus anderen Verträgen – nicht nach, können wir unbeschadet sonstiger Rechte Lieferzeiten unter Berücksichtigung unserer Gesamtplanung verlängern. d. Zu Teillieferungen und -Berechnungen sind wir berechtigt. e. Bei unserem Verzug kann der Besteller nach Ablauf einer abgemessenen Nachfrist (mindestens 10 Arbeitstage) unter Ausschluss weitergehender Ansprüche hinsichtlich nichterfüllter Teile der Lieferung zurücktreten. Ein eventueller Schadensersatzanspruch beschränkt sich, soweit er nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht, auf den vom Besteller nachzuweisenden, im Zeitpunkt des Abschlusses voraussehbaren Schaden, höchstens auf 0,5 % für jede volle Woche des Verzuges, insgesamt auf nicht mehr als 5 % des Preises des verzögerten Lieferteiles. f. Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige Umstände, die die Foxwinkel Werkzeuge nicht zu vertreten hat, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nichterfüllten Teiles zurückzutreten. Dies gilt nicht, soweit wir das Ereignis zu vertreten haben. g. Erklären wir uns auf Verlangen des Bestellers, ob wir innerhalb angemessener Frist liefern oder zurück treten wollen, nicht, kann der Besteller hinsichtlich des nichterfüllten Teiles der Lieferung zurücktreten. Absatz e., zweiter Absatz gilt sinngemäß. 4.) Versand und Gefahrenübergang a. Wir bestimmen Spediteure oder Frachtführer, Versandart und -weg, Beförderungs- und Schutzmittel. Auch für uns gelten die Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen. b. Werden versand- oder abholbereit gemeldete Waren nicht sofort abgerufen oder abgeholt, können wir sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach freiem Ermessen lagern und als gelieferte berechnen. Wir sind berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und als dann den Käufer mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern. Bei frachtfreier Lieferung hat der Besteller das Transportmittel sofort zu entladen. Wartezeiten gehen zu seinen Lasten. c. Bei Übergabe an Spediteur und Frachtführer, spätestens mit Verlassen des Werks oder Lagers, auch mit unserem LKW, auch bei frachtfreier Lieferung, geht in jedem Falle die Gefahr, einschließlich derjenigen einer Beschlagnahme, auf den Besteller über. d. Bei Lieferung frei Empfangsstelle versteht sich unser Preis stets frei LKW an befahrbarer Straße, ebenerdig angefahren. Abladen obliegt dem Besteller, der die Anlieferung abwartet; andernfalls erfolgt Abladen, Stapeln, Einlagern oder Rücktransport auf seine Kosten und Gefahr. Der Empfänger muss sich den evtl. nicht ordnungsgemäßen Zustand der Lieferung vom Frachtführer auf dem Frachtbrief/Lieferschein sofort bescheinigen lassen. e. Mangelhafte Lieferteile nimmt der Besteller unbeschadet seiner Rechte entgegen. f. Versicherungen werden nur auf besonderes Verlangen und Kosten des Bestellers abgeschlossen. 5. Zahlung a. Die Zahlung unserer Rechnungen erfolgt gemäß den auf unserem Auftragsformular oder unserer Auftragsbestätigung vermerkten Zahlungsbedingungen. Skontoabzug, falls vereinbart, wird nur anerkannt, wenn die Zahlung fristgerecht bei uns eingeht. Vorauszahlungen sind zinsfrei. Ein Zurückhaltungs- und Aufrechnungsrecht, welcher Art auch immer, wird von dem Besteller nicht eingeräumt. Nichtkaufleute können ein auf demselben Vertragsverhältnis beruhendes Zurückhaltungsrecht ausüben. b. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Die Forderung erlischt erst, wenn der Scheck von unserer Bank eingelöst und gutgeschrieben wurde. c. Überschreitet der Besteller Zahlungszeitpunkte, so gerät er in Zahlungsverzug. Als Verzugszinsen werden mindestens die gesetzlichen anerkannten Zinssätze berechnet. Als Mindestverzugsschaden trägt der Besteller in jedem Falle unsere eigenen Kosten für die Inanspruchnahme eines Bankkredits. d. Unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. Für weitere Lieferungen können wir unbeschadet weitergehender Rechte Vorauszahlungen verlangen. e. Tritt der Besteller von seiner Bestellung zurück, werden ihm die bisher uns entstanden Kosten berechnet. 6. Eigentumsrecht a. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag, einschließlich der Nebenkosten (zum Beispiel Montagekosten). Dies gilt auch dann, wenn der Preis für bestimmte, vom Besteller bezeichnete Lieferungen bezahlt wird. b. Unser Eigentumsvorbehalt wird auch durch den festen Einbau von Geräten sowie deren Anschluss an die Ver- und Entsorgungsleitung in keiner Weise beeinträchtigt. Verarbeitet der Besteller Vorbehaltsgut mit anderen Waren oder baut er diese in andere Waren ein, so steht uns an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes unserer Ware zum Wert der übrigen Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung zu. c. Der Besteller darf die gelieferte Ware nur in regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern. Sicherungsübereignungen und Verpfändungen sind dem Besteller nicht gestattet. Im Falle bereits vollzogener Pfändungen oder sonstiger Zugriffe Dritter auf unsere Ware hat der Besteller auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns sofort zu benachrichtigen. d. Veräußert der Besteller das Vorbehaltsgut, so tritt er hier mit bereits jetzt seine Ansprüche aus der Veräußerung mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen hin gibt der Besteller die Abtretung dem Drittschuldner gegenüber bekannt, erteilt uns alle zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte und händigt uns die hierfür erforderlichen Unterlagen aus. e. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheit unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so geben wir auf entsprechenden Antrag des Bestellers hin die übersteigenden Sicherungen nach unserer Wahl frei. f. Erfüllt der Besteller seine Zahlungsverpflichtung nicht, so sind wir berechtigt, aufgrund des Eigentumsvorbehaltes die hier von erfassten Waren auch ohne Gerichtsurteil jederzeit zur Sicherung unserer Forderungen zu entfernen. Der Besteller gestattet uns, bzw. unserem Beauftragten, zwecks Sicherstellung unwiderruflich das Betreten der Räume, in denen sich die Waren befinden. g. Sind nach dem Recht, in dessen Bereich sich Vorbehaltsware befindet, Eigentumsvorbehalte oder seine Sonderform nicht wirksam, gilt die entsprechende Sicherung als vereinbart, einschließlich der Mitwirkungsverpflichtung des Bestellers, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen. 7. Gewährleistung a. Für Mängel der Lieferung einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften leisten wir unter Ausschluss weitergehende Ansprüche, lt. gesetzlicher Fristen 6 Monate, Gewähr. b. Soweit der Liefergegenstand oder Teile des Liefergegenstandes nicht von uns hergestellt ist, gelten ergänzend die Gewährleistungsbedingungen des Vorlieferanten, die dem Besteller durch Übersendung bekannt gegeben oder auf Anforderung zugesandt werden. c. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind: Mängel und deren Folgen, die entstandenen sind infolge natürlicher Abnutzung, mangelhafter Montagearbeiten, fehlerhaft oder nachlässiger Behandlung, nicht sachgemäßer Beanspruchung, Überlastung. d. Beanstandungen der Lieferung wegen Stückzahl, fehlender Teile oder Beschaffenheit der Ware müssen innerhalb von 8 Tagen, versteckte Mängel unverzüglich nach Bekannt werden schriftlich unmittelbar uns gegenüber erfolgen. Die Beanstandungen können von uns erst dann anerkannt werden, wenn deren Berechtigung durch uns im Werk oder am Ausstellungsort geprüft ist. Zur Mängelprüfung Entsandte sind nicht zur Anerkennung von Mängeln mit Wirkung gegen uns berechtigt. e. Im Falle begründeter Mängelrüge hat der Besteller Anspruch auf kostenlosen Materialersatz oder Ersatzlieferung für das defekte Teil oder Wandlung nach unserer Wahl. Entschädigungen für mit dem Austausch verbundenen Kosten sind ausgeschlossen. Ist der Mangel durch Einbau des Ersatzteils nicht zu beheben oder wurde kein Ersatz geliefert, so kann der Kauf rückgängig gemacht oder Minderung des Kaufpreises gefordert werden. Im Falle einer Rückgabe von in Gebrauch genommenen Geräten werden diese unter Berücksichtigung der Abnutzung gutgeschrieben. f. Voraussetzung für die Beseitigung von Mängeln ist die angemessene Erfüllung der dem Käufer obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen. g. Falls eine Gewährleistungsablösungsprämie geleistet wird, gehen alle Risiken oder Gewährleistung auf den Empfänger dieser Prämien über, was hiermit ausdrücklich vereinbart wird. h. Schadensersatzansprüche, insbesondere für Mängelfolgeschäden, bei mangelhafter Lieferung oder Montage sind, soweit zulässig, ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf grobes Verschulden zurückzuführen ist. Verbleibende Ansprüche verjähren 6 Monate nach Eintreten des Umstandes, auf den sie gestützt werden. i. Die Haftung im Rahmen vorstehender Bedingungen gilt nur gegenüber dem Besteller. 8. Haftung Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach vorstehend getroffenen Vereinbarungen. Soweit weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund geltend gemacht werden, haften wir nur, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. 9. Drittbegünstigung, Abtretungsverbot Die Abtretung von Rechten, Forderungen und Ansprüchen bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist unser Sitz in Wuppertal. 11. Allgemeine Bedingungen a. Mit der Auftragserfüllung werden die vorgenannten Bedingungen anerkannt. b. Diese Bedingungen gelten ausschließlich, sie gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge. c. Schweigen unserseits auf uns mitgeteilte, anderslautende Bedingung auf Einheitsbedingungen oder Lieferung gelten nicht als Anerkennung dieser Bedingungen. d. Sollten einzelne Bestimmungen infolge gesetzlicher Vorschriften, insbesondere des AGBGesetzes unwirksam sein, so bleibt der Vertrag gleichwohl wirksam. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung oder eines Teils dieser Bestimmung tritt an die Stelle des unwirksamen Teils eine zwischen den Parteien zu vereinbarende Regelung, die dem unwirksamen Teil am nächsten kommt und hilfsweise die gesetzliche Regelung. e. Es gilt das am Sitz geltende Recht. Die einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sind ausgeschlossen. Hinweis: Farben von Kunststoffteilen können variieren und gegebenenfalls anders ausgelieferte werden, als im Katalog abgebildet. Der Besteller erklärt sich hiermit in uniformierter Weise einverstanden! Das betrifft auch die Maße und angegebenen Gewichte. 51
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