Dörner & Helmer Katalog Räder Rollen Seite 135
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I n fo r m at i one n zur P ro dukthaftung Gemäß der im „Produkthaftungsgesetz“ definierten Haftung des Herstellers für seine Produkte (§ 4 Prod-HaftG) sind die nachfolgenden Informationen über Räder und Rollen zu beachten. Die Nichtbeachtung entbindet den Hersteller von seiner Haftungspflicht. Wir weisen darauf hin, dass die technischen Angaben in diesem Katalog Veränderungen unterliegen können. 1.0 Produktinformation und bestimmungsgemäße Verwendung Räder und Rollen im Sinne dieser Definition sind Bauteile, die im allgemeinen austauschbar sind und an dafür vorgesehene Geräte, Möbel und Transportsysteme oder hierzu artverwandte Produkte zur Fahrbarmachung angebaut werden. Diese Produktinformation bezieht sich auf Räder und Rollen, insbesondere auf passiv lenkende Rollen (Lenkrollen), für nicht maschinell bewegte Fahrzeuge und Geräte, im folgenden Objekte genannt, die üblicherweise nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit und nicht im Dauerbetrieb bewegt werden. Räder und Rollen im Sinne dieser Produktinformation können für folgende Anwendungsbereiche eingeteilt werden: Wohnbereich • z. B. Sitzmöbel, Wohnmöbel Dienstleistungsbereich • allg. Dienstleistungsbereich z. B. Einkaufswagen, Büromaschinen • Krankenhausbereich z. B. Krankenbetten Industrieller Bereich • z. B. Transportgeräte mittlerer und schwerer Tragfähigkeit Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört insbesondere die fachgerechte Montage: a) Das Produkt muß an allen dafür vorgesehenen Punkten fest mit dem Objekt verbunden werden. b) Das Objekt muß an diesen Stellen ausreichende Festigkeit haben. c) Die Funktion des Produktes darf durch die Montage nicht beeinträchtigt werden. d) Lenkrollen müssen so montiert werden, dass ihre Schwenkachsen senkrecht stehen. e) Bockrollen müssen so montiert werden, dass ihre Radachsen zueinander fluchten. f) An einem Objekt sind nur Lenkrollen gleicher Art zu verwenden. Werden auch Bockrollen angebaut, so dürfen nur die hierfür vom Hersteller empfohlenen Rollen montiert werden. Für Feuchträume, bei direkter Bewitterung, in Meeresnähe oder für den Einsatz in agressiver, korrosionsfördernder Umgebung müssen Produkte in Sonderausführung spezifiziert werden. Bei Verwendung im Temperaturbereich unter 5° C und über 30° C sind Produkte in Sonderausführung zu spezifizieren. Auf keinen Fall dürfen Standardprodukte unter diesen Bedingungen mit Nennlast betrieben werden. Achtung: Rollen mit weichen Laufflächen sollen nicht auf unversiegeltem, saugfähigem Untergrund wie Stein oder Parkett eingesetzt werden. Das produktionsbedingt enthaltene Weißöl kann austreten, in den Boden einziehen und Flecken hinterlassen. Bei versiegelten Böden verfliegt dieses Öl rückstandsfrei. Rad, Gehäuse, Feststelleinrichtung und Achszubehör bilden eine Funktionseinheit. Haftungspflicht besteht nur für unsere Originalprodukte. Bei der Auswahl der Rollen müssen alle möglichen Belastungen bekannt sein. Andernfalls sind diese mit ausreichenden Sicherheitszuschlägen abzuschätzen. 2.0 Fehlgebrauch Ein Fehlgebrauch – d.h. die nicht bestimmungsgemäße Produktnutzung von Rädern und Rollen – liegt beispielsweise vor, wenn 2.1 die Räder und Rollen mit einer höheren Traglast zum Einsatz kommen als die max. Tragfähigkeit im Katalog ausweist. 2.2 der Einsatz auf ungeeignetem, unebenem Boden erfolgt. 2.3 zu hohe oder zu niedrige Umgebungstemperaturen vorliegen. 2.4 ein Gerät mit festgestellten Rollen gewaltsam bewegt wird. 2.5 besonders aggressive Medien einwirken können. 2.6 unsachgemäß grobe Stoß- und Fallbelastungen zur Wirkung kommen. 2.7 Fremdkörper in die Bandagen eindringen können. 2.8 die Räder und Rollen mit einer zu hohen Geschwindigkeit eingesetzt werden. 2.9 Veränderungen vorgenommen werden, die nicht mit dem Hersteller abgestimmt sind. 3.0 Produktleistung Sofern die Produktleistung nicht in unseren Katalogen, Prospekten, Leistungsbeschreibungen etc. konkret festgelegt ist, müssen die Anforderungen an unsere Rollen bzw. deren Bauteile mit uns vereinbart werden. Richtungsweisend hierbei sind die einschlägigen DIN-, ISO- und EN-Normen sowie die Güterichtlinie RAL-RG 607/10. 4.0 Produktwartung Räder und Rollen müssen je nach Erfordernis regelmäßig • durch Nachfetten von Lagerstellen • durch Nachstellen von lösbaren Verbindungen gewartet werden. Es dürfen nur solche Reinigungsmittel verwendet werden, die keine korrosionsfördernden und schädigenden Bestandteile enthalten. Rollen bzw. deren Bauteile sind zu ersetzen, sobald Funktionsstörungen auftreten. 5.0 Informations- und Instruktionspflichten Zur Erfüllung der Informations- und Instruktionspflichten sowie der Wartungsarbeiten nach dem Produkthaftungsgesetz stehen zur Verfügung: • für den Handel und den Weiterverarbeiter: Kataloge mit Produktund Benutzerinformation • für den Benutzer: Produkt- und Benutzerinformation Zur Sicherstellung der Funktion von Rädern und Rollen • ist der Handel gehalten, diese Produktinformation (Punkt 1.05.0) und die Benutzerinformation zu beachten und bei Bedarf vom Hersteller anzufordern und an den Weiterverarbeiter auszuhändigen. • Sind Verarbeiter gehalten, diese Produktinformation (Punkt 1.05.0) und die Benutzerinformation zu beachten und bei Bedarf vom Hersteller oder Handel anzufordern und an den Benutzer weiterzugeben. 135
138 Seiten | Gültig bis 12/2023 | Vorherige Seite | Nächste Seite
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