PRESSOL Katalog Werkstatttechnik Seite 244
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Geltungsbereich 1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden, insbesondere 4. für unsere Lieferungen und Leistungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden, selbst wenn wir hiervon Kenntnis haben, nicht Bestandteil der Geschäftsbeziehung, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. 5. 2. Kunden im Sinne unserer Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. 2. Vertragsabschluss 6. 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 2. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch 7. Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. 3. Lieferung 1. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt, es sei denn, die Teillieferung bzw. Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse. 2. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware unser Werk/Lager innerhalb der Frist verlassen hat. Verzögert sich der Versand oder die Abholung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so gilt die Frist als eingehalten, wenn wir die Versandbereitschaft dem Kunden innerhalb der vereinbarten Frist mitgeteilt haben. 3. Ist die Nichteinhaltung einer Lieferfrist auf Streik oder Aussperrung – auch bei unseren Zulieferanten – oder auf nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Zulieferanten oder auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf andere unvorhergesehene Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer des Hindernisses. 4. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Ist die Ware innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach und nach abzunehmen, so ist die Abnahme gleichmäßig über den gesamten Zeitraum zu verteilen. 4. Zahlung 1. Die Zahlungsbedingungen sowie die Behandlung der Verpackung und der Frachtbelastung werden durch unsere jeweilig geltenden Preislisten und Konditionsblätter geregelt, die insoweit Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen sind. Ist nichts anderes vereinbart, so gehen Verpackungs- und Frachtkosten zu Lasten des Kunden. 2. Die am Tag der Lieferung geltende Umsatzsteuer tritt zum vereinbarten Preis hinzu. 3. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzuges die 244 8. Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns jedoch vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn wir innerhalb der Frist über den zu zahlenden Betrag verfügen können. Skontozusagen stehen unter dem Vorbehalt des Ausgleichs aller fälligen Forderungen. Wechsel nehmen wir nur nach Vereinbarung erfüllungshalber an. Spesen trägt der Kunde. Gegenüber unseren Forderungen kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Unbestrittene Forderungen können nur mittels erteilter Gutschrift in Abzug gebracht werden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann ein Kunde nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht. Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder kommt der Kunde mit der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug, so werden sämtliche Forderungen, die uns gegenüber dem Kunden zustehen, sofort zur Zahlung fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. UMSATZ: Die Berechnung des Umsatzes beinhaltet: Netto Umsatz (ohne MwSt.) unter eventuelle Abzug von Skonto, Dekretere, Frachtkosten, Verpackungskosten und Versicherungskosten. BONIFIKATION: Die Berechnung der Bonifikation beinhaltet: Netto Umsatz (ohne MwSt.) der bezahlten Rechnungen unter eventuelle Abzug von Skonto, Dekretere, Frachtkosten, Verpackungskosten und Versicherungskosten. 5. Gefahrübergang 1. Die Gefahr (Transport- und Vergütungsgefahr) geht auf den Kunden spätestens über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk/ Lager verlassen hat. Wird die Versendung auf Wunsch des Kunden oder aufgrund von Umständen, welche der Kunde zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung unserer Versandbereitschaft auf ihn über. 2. Die Wahl des Versandweges und der Beförderung erfolgt nach unserem Ermessen, ohne Gewähr für die billigste Verfrachtung. 3. Auf Verlangen des Kunden wird für eine Lieferung die vom Kunden gewünschte Versicherung auf seine Kosten abgeschlossen. 6. Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns gegenüber dem Kunden das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller uns zustehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bestimmungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. 3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. 4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Absatz 2. und/oder 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten
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