CELO Hauptkatalog Seite 326
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Allgemeine Befestigungen Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB I. Allgemeines 1. Für sämtliche von uns erbrachten Leistungen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. 2. Diese AGB haben Geltung gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichem Sondervermögen. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 3. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Käufers, denen wir nicht ausdrücklich zugestimmt haben, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Eine erklärte Zustimmung gilt nur für den jeweiligen Einzelfall, nicht jedoch für frühere oder künftige Leistungen. 4. Unsere AGB haben auch dann Geltung, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen. II. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand ist allein die Lieferung der Ware bzw. die Leistung, GLHLQGHU$XIWUDJVEHVW¦WLJXQJGHͤQLHUWLVW 2. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform (z.B. per E-Mail oder Fax) durch uns rechtsverbindlich. Der Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB) in schriftlicher, textlicher und mündlicher Form bleibt hiervon unberührt. 3. Als Beschaffenheit vereinbart gelten grundsätzlich nur die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Merkmale. 4. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail oder Fax) vereinbart sind. III. Angebote, Vertragsabschluss und Leistung 1. Wir sind berechtigt, die Bestellung des Käufers durch Versand einer Auftragsbestätigung innerhalb von 10 Werktagen anzunehmen. 2. Unsere Angebote, auch solche, die in unserem Namen abgegeben werden, sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn wir diese schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail oder Fax) bestätigt haben (Auftragsbestätigung). 3. Sollte unsere Auftragsbestätigung Schreib- oder Druckfehler enthalten oder sollte die Preisfestlegung technisch bedingten Übermittlungsfehlern zu Grunde liegen, sind wir zur Anfechtung berechtigt. Bereits erfolgte Zahlungen werden dem Käufer unverzüglich erstattet. 4. Zwischen uns und dem Käufer bei Abschluss des Vertrages getroffene Vereinbarungen sowie Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform (z.B. per E-Mail oder Fax). Der Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB) in schriftlicher, textlicher und mündlicher Form bleibt hiervon unberührt. 5. Änderungen des Vertragsgegenstandes, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns auch nach Erstellen der Auftragsbestätigung vor, soweit dadurch nicht dessen Preis, Lieferzeit, Verwendungsmöglichkeit oder Funktion beeinträchtigt werden. IV. Lieferung 1. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 2. Im Rahmen der uns betreffenden Verpflichtung gemäß der Verpackungsverordnung nehmen wir Transportverpackungen und Verkaufsverpackungen zurück; die Verpackungen können an uns zur Entsorgung zurückgegeben werden. Weitere Entsorgungsleistungen, auch eine kostenmäßige Beteiligung hieran übernehmen wir nicht. 3. In der Auftragsbestätigung genannte Liefertermine sind unverbindlich, sofern schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail oder Fax) nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 4. Die Lieferfrist ist von uns eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf Fertigstellung und Abholbereitschaft der Waren dem Käufer mitgeteilt haben, soweit nicht ausnahmsweise eine Bring- oder Schickschuld vereinbart ist. 5. Wir sind berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen zu leisten. 6. Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist und dass wir uns ordnungsgemäß und ausreichenvor Vertragsschluss mit dem Käufer entsprechend der Quantität und Qualität aus der Liefer- und Leistungsvereinbarung mit dem Käufer bei unseren Zulieferern eingedeckt hat (Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes). 7. Wir werden in diesem Fall den Käufer über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich schriftlich informieren und einen bereits entrichteten Aufpreis unverzüglich zurückerstatten. V. Lieferfristverlängerung bei Arbeitskämpfen und unvorhergesehenen Hindernissen 1. Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Aufruhr, Kriegs-, Terror-, oder Naturereignisse oder behördliche Eingriffe und Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland sowie Epidemien, Pandemien wie Covid-19, unverschuldete Transportengpässe oder -hindernisse, insbesondere auch im Seetransport, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Betriebsbehinderungen - z.B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden, und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtung nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind. 2. Zu den unvorhergesehenen Hindernissen im Sinne von Absatz 1 gehören auch durch die vorstehend genannten Gründe verursachte Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind. 3. Wird hierdurch die Lieferung bzw. Abnahme um mehr als 3 (drei) Monate verzögert, ist jede Partei berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferbzw. Abnahmestörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten. 4. Weitergehende Ansprüche des Käufers aufgrund von verspäteter Lieferung aus den vorstehend genannten Gründen der Behinderung, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei betriebsexternen Arbeitskämpfen sowie nicht für unsere Haftung wegen eines Übernahme- oder Vorsorgeverschuldens, wenn das Leistungshindernis mit seinen Folgen für die Möglichkeit der Vertragserfüllung vorhersehbar oder bereits vorhanden war und wir die Verpflichtung dennoch ohne ausdrückliche Einschränkung eingegangen sind oder keine mögliche Vorsorge getroffen haben, um den Vertrag trotz des bevorstehenden Leistungshindernisses erfüllen zu können. Es gilt ebenso nicht für den Anspruch des Käufers auf Rückzahlung der Gegenleistung, wenn der Käufer diese bereits im Voraus geleistet hat. Für diese Falle gelten die Regelungen aus XII der AGB. 5. Der Grund und die voraussichtliche Dauer der Behinderung ist dem Käufer mitzuteilen, wenn zu übersehen ist, dass etwaige Lieferfristen nicht einzuhalten sind. 6. Die Verlängerung der Lieferfrist nach Absatz 1 gilt nicht, wenn wir unserer Informationspflicht nach Absatz 5 nicht nachgekommen sind oder wenn wir das Beschaffungsrisiko nach § 276 BGB oder eine Lieferbzw. Leistungsgarantie übernommen haben. 7. Die Regelungen zur Lieferfristverlängerung gelten auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. 8. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. VI. Gefahrenübergang 1. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen oder an einen von ihm benannten Lieferort versandt, so geht mit der Übergabe der Waren an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. 2. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. VII. Preise Zahlungsbedingungen 1. Die Preise verstehen sich, soweit schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail oder Fax) nichts anderes vereinbart wurde, ab Werk, ohne Umverpackung, Transportverpackung und ohne die jeweils geltende Umsatzsteuer. Etwaige Kosten für den Versand, Zollabfertigung, und sonstige Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. 2. Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Wir behalten uns vor, Lieferungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen. 3. Mit Überschreiten des vertraglichen Zahlungstermins gerät der Käufer in Verzug. 4. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind Verzugszinsen in Höhe von 9 (neun) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. 5. Gleichzeitig hat der Käufer im Falle des Verzugs eine Pauschale in Höhe von 40 (vierzig) EUR zu zahlen (vgl. § 288 Abs. 5 BGB). Sind wir in der Lage, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. 6. Tritt beim Käufer nach Vertragsabschluss eine Vermögensverschlech- 325
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