Kroll Energy Gesamtkatalog Seite 106
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Verkaufs- und Lieferbedingungen (Stand 05/2022) §1 Allgemeines 1. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen trotz Kenntnis nicht ausdrücklich widersprochen und /oder die Lieferung vorbehaltlos ausgeführt wurde. 2. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Frühere, anders lautende Bedingungen unseres Hauses verlieren hiermit ihre Gültigkeit. §2 Vertragsabschluss 1. Unsere Angebote sind freibleibend. 2. Technische und konstruktive Änderungen, sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 3. Bestellungen, Ergänzungen und Änderungen einer Bestellung gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind oder die Ware an den Besteller ausgeliefert worden ist. 4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. §3 Lieferung 1. Vereinbarte Fristen beginnen mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor Beibringung vom Besteller zu beschaffender Unterlagen einschließlich vollständiger technischer Spezifikation, Genehmigungen, Freigaben, Beistellungen oder sonstiger für die Durchführung des Vertrags wesentliche Voraussetzungen und auch nicht vor Eingang einer vereinbarten Zahlung 2. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies betrieblich notwendig und sinnvoll ist. 3. Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige von uns unvorhersehbare Umstände, insbesondere Beschaffungs-, Fabrikations-, Lieferstörungen, Streik, Aussperrung und dergleichen. Bei uns oder unseren Zulieferern befreien uns für die Dauer der Störung sowie einer angemessenen Anlaufzeit – auch während eines bereits vorliegenden Verzuges – von unseren Lieferverpflichtungen, soweit die Störung nicht von uns, unseren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, werden wir von unseren Vertragspflichten frei. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. 4. Unsere Lieferverpflichtung ruht, solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit nicht nur unwesentlich im Rückstand ist. §4 Preise/Zahlung 1. Die von uns bestätigten Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2. Bei einem Nettowarenwert unter 50,00 € wird ein Mindermengenzuschlag von 25,00 € erhoben. 3. Sofern keine individualvertragliche Vereinbarung besteht, behalten wir uns vor, zusätzlichen, über das übliche Maß hinausgehenden Verpackungsaufwand in Rechnung zu stellen. 4. Versand- und Lieferkosten berechnen wir wie folgt: Bei Versand per Paketdienst, max. 31,5 kg (innerhalb der vorgegebenen Maße des Paketdienstes) pro Paket 12,00 € netto Bei Lieferungen per Spedition verrechnen wir eine Frachtkostenpauschale, die nach dem Nettoauftragswert gestaffelt ist: a. bis 2.000,00 € 4 % vom Nettoauftragswert; mindestens jedoch € 30,00/Lieferung b. ab 2.001,00 bis 03.000,00 € 3 % vom Nettoauftragswert c. ab 3.001,00 bis 10.000,00 € 2 % vom Nettoauftragswert d. ab 10.001,00 € 1 % vom Nettoauftragswert Projektgeschäft, Wärmepumpen und Anlagenbau ab Werk. Ausgenommen von dieser Regelung sind deutsche Inseln und Hafenzuschläge, diese werden gesondert und tagesaktuell berechnet. Zusätzliche Kosten, die bei Lieferungen ins Ausland entstehen, werden nach Aufwand weiterberechnet. Nebenkosten, die unmittelbar mit dem Versand zusammenhängen, berechnen wir wie folgt: a. Telefonische Avisierung 13,00 € b. Technische Avisierung (E-Mail) 07,00 € c. Vereinbarung eines Zeitfensters 20,00 € d. Quittierter Lieferschein 10,00 € e. Tausch von Gitterboxen 10,00 € Im Rahmen von Expresslieferungen (sog. „Next Day“) gelten folgende Zuschläge: a. Next Day, Ankunftsuhrzeit nicht beeinflussbar 30,00 € b. Zustellung bis 10:00 Uhr am Folgetag 70,00 € c. Zustellung bis 12:00 Uhr am Folgetag 55,00 € Allgemeines Gültig Werktags Montag bis Freitag, Sonn- und Feiertage ausgenommen, individuelle Anfrage in jedem Fall erforderlich, da nicht alle PLZ-Gebiete abgedeckt werden. 5. Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen, der Art oder des Umfangs der Lieferung auf Wunsch des Bestellers nach unserer Auftragsbestätigung erfolgen und /oder die durch die Erfüllung nachträglich oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden ebenfalls gesondert zu dem angebotenen Kaufpreis in Rechnung gestellt. 6. Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Änderung der Preisfaktoren für Werkstoffe, Zulieferteile, Löhne, Sozialleistungen, Energiekosten, Umsatz- und Verkehrssteuern oder Zölle ein, sind wir berechtigt, die in der Auftragsbestätigung genannten Preise für die Ware, die mehr als 6 Wochen nach Vertragsabschluss geliefert werden soll, entsprechend zu erhöhen. Falls die Preiserhöhung mehr als 5 % des in der Auftragsbestätigung genannten Preises betragen würde, ist der Abnehmer berechtigt, binnen eines Monats ab Mitteilung der Preisänderung vom Vertrag zurückzutreten. 7. Montagekosten werden separat berechnet. 8. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. 9. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch uns anerkannt wurden. Zurückbehaltungsrechte kann der Besteller nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 10. Sofern uns Umstände bekannt werden, die berechtigte Zweifel an der Bonität des Bestellers begründen und dieser trotz entsprechender Aufforderung nicht zur Zahlung gegen Vorkasse oder zur Stellung angemessener Sicherheiten bereit ist, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. 106
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