Eurotec Katalog TERRA Baukastensystem Seite 7
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Terrassen- und Gartenbau RICHTIGER UNTERGRUND FÜR VERSTELLFÜßE Wenn Sie eine tragfähige und dauerhaft beständige Terrasse errichten/anlegen möchten, trägt die Beschaffenheit des Bodens maßgeblich zum Gelingen des Vorhabens bei und sollte deshalb im Vorfeld sorgfältig vorbereitet werden. Steht kein Fundament zur Verfügung, empfehlen wir Ihnen, Verstellfüße zu verwenden. Grundsätzlich ist für eine fachgerecht ausgeführte Terrassenkonstruktion ein tragfähiger Untergrund aus Schotter, Split oder Bodenplatten notwendig. Diese können aufkommende Lasten weiter in den Boden abtragen. Bevor darauf wiederum die Unterkonstruktion aus Aluminiumprofilen oder Traghölzern verlegt wird. · Grundsätzlich wird ein tragender Untergrund benötigt. · Bei losem Untergrund sind entsprechende Vorbereitungen zu treffen. · Geplante Fläche abstecken und gewachsenen Boden, wie zum Beispiel Rasen, Steine und Unkraut, entfernen. · Oberste Bodenschicht, die neben anorganischen Stoffen auch Humus und Bodenlebewesen enthält, entfernen. · Ist der Oberboden entfernt, ist ein 20–30 cm tiefes Bett auszuheben. Mit gebrochenem Kies oder Splitt auffüllen und jede Schicht einzeln verdichten, um einen tragfähigen Untergrund zu gewährleisten. · Auch hier ist ein Gefälle von 1–2 % zum Garten zu beachten. · Reine Sande und Kiese sind nicht zu empfehlen, da diese durch Verdrängung der Einzelkörner keine Basis darstellen. · Betonplatten von ca. 30 x 30 cm in gleichem Abstand als Fundament auslegen. · Gegebenenfalls sollte ein Wurzelvlies ausgelegt werden, um ein unerwünschtes Wachsen von Wurzeln und Pflanzen zu hemmen. Sobald eine Grundlage geschaffen ist, können die Verstellfüße und Systemprofile verlegt werden. · Bei Gefahr von Vibrationen auf der Terrasse sollten Terrassenfüße in der Lage gesichert werden. Ferner sollten Terrassenfüße, die in hoher Frequenz belastet werden, mittels einer Schraube gegen Verdrehen gesichert werden. MEHR INFORMATIONEN ZUM THEMA UNTERGRUND FINDEN SIE IM TERRASSENKATALOG 7
24 Seiten | Gültig bis 08/2025 | Vorherige Seite | Nächste Seite
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