Pneumax - Hauptkatalog Seite 629
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Geräte zur Luftaufbereitung Einschalt- und Entlüftungsventil SAFELINE Serie Airplus Rechtliche Rahmenbedingungen Ziel der europäischen Maschinenrichtlinie ist es, die Anforderungen an den Gesundheitsschutz und die Sicherheit für den Entwurf und die Konstruktion von Maschinen festzulegen. Im Jahr 2009 ist in der Europäischen Union die neue Maschinenrichtlinie in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, diese Norm in nationales Recht umzusetzen. Die Hersteller können den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie nachkommen, indem sie die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten harmonisierten Normen anwenden. Bei der Planung und Realisierung von Sicherheitssteuerungen muss eine der folgenden zwei wichtigen harmonisierten Normen eingehalten werden: EN 62061 Sicherheit von Maschinen Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze Sicherheit von Maschinen Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer, elektronischer und programmierbarer elektronischer Steuerungssysteme Die Norm UNI EN ISO 13849-1, eine der wichtigsten und meistverwendeten harmonisierten Normen, hat den Zweck, die Leitsätze für den Entwurf und die Integration der sicherheitsbezogenen Teile von Steuerungen festzulegen. Jedes sicherheitsbezogene Steuerungssystem muss unter Beachtung der Leitsätze der ISO-Normen 12100 und 14121 entwickelt und konstruiert werden, indem die möglichen Risiken unter Beachtung des vorgesehenen Anwendungsbereichs und der nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren unsachgemäßen Anwendungen beurteilt und bewertet werden. Die betreffenden Teile der Steuerungen einer Maschine werden als “sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen” bezeichnet. Ihre Fähigkeit, unter vorhersehbaren Umständen eine Sicherheitsfunktion zu erfüllen, wird mit fünf möglichen Leistungsgraden bewertet, bezeichnet als “Performance Level” (PL). Die Stufen werden anhand der Wahrscheinlichkeit eines gefährlichen Ausfalls je Stunde festgelegt. PL - Performance Level Durchschnittliche Wahrscheinlichkeit eines gefährlichen Ausfalls a ≥ 10-5 bis zu < 10-4 b ≥ 3x10-6 bis zu < 10-4 c ≥ 10-6 bis zu < 3x10-6 d ≥ 10-7 bis zu < 10-6 e ≥ 10-8 bis zu < 10-10 Der berechnete Performance Level muss größer oder gleich dem Performance Level sein, der auf der Grundlage der Risikoberechnung für die einzelne Funktion und der Notwendigkeit, dieses Risiko auf ein akzeptables Niveau zu reduzieren, erforderlich ist. S1 Leichte Gefährdung S2 Schwere Gefährdung F1 Gelegentliche Gefahr und kurze Expositionszeit P1 - Gefahrenvermeidung unter bestimmten Bedingungen möglich P2 - Gefahrenvermeidung kaum möglich F2 Häufige Gefahr und lange Expositionszeit P1 - Gefahrenvermeidung unter bestimmten Bedingungen möglich F1 Gelegentliche Gefahr und kurze Expositionszeit P1 - Gefahrenvermeidung unter bestimmten Bedingungen möglich F2 Häufige Gefahr und lange Expositionszeit P1 - Gefahrenvermeidung unter bestimmten Bedingungen möglich PL= a PL= b P2 - Gefahrenvermeidung kaum möglich P2 - Gefahrenvermeidung kaum möglich P2 - Gefahrenvermeidung kaum möglich Abmessungen und technische Informationen werden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden PL= c PL= d PL= e 2 | 81 2 DRUCKLUFTAUFBEREITUNG UNI EN ISO 13849-1
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