BEDRUNKA+HIRTH Hauptkatalog Betriebseinrichtungen Seite 592
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Sonstiges AGB Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen der Bedrunka & Hirth Gerätebau GmbH Bräunlingen 1. Geltungsbereich Abnehmer die entgangene Steuer. 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages, sofern nicht eine gesonderte vertragliche Vereinbarung in Textform geschlossen wird. Sie gelten nicht, wenn unser Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht beruflich oder gewerblich handelt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie für Folgeaufträge nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. 4.7 Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als 4 Monate, ohne dass dies auf einer von uns zuvertretenden Lieferverzögerung beruht, und hat sich in dieser Zeit unsere gültige Preisliste geändert, so können wir anstelle des vereinbarten Kaufpreises den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis verlangen. Wir werden dem Käufer vor der Lieferung eine entsprechend geänderte Auftragsbestätigung übermitteln. Der Käufer kann in diesem Fall hinsichtlich der Waren, für die der Preis erhöht worden ist, von seiner Bestellung zurücktreten. Er muss den Rücktritt spätestens am fünften Werktag nach Erhalt der geänderten Auftragsbestätigung schriftlich erklären. Eine Übersendung per Telefax oder E-Mail genügt. 1.2 Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt oder der Geltung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprochen hat. 2. Angebote und Vertragsabschlüsse 2.1 Unsere Angebote sind frei bleibend und können daher von uns jederzeit vor Zugang der Annahme durch den Besteller und 2 Werktage danach widerrufen werden, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande. 2.2 Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd maßgebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns werden sie verbindlicher Vertragsinhalt. 3. Zweifelhafte Bonität 3.1 Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem Käufer für die Vorauszahlung der Ware eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; der Käufer kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig. 5. Lieferzeit 5.1 Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb von 14 Tage nach der angegebenen Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig. 5.2 Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 5.3 Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug. 5.4 Vor Ablauf der gemäß Absatz 3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Käufer weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 3 Monate an, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Käufer vertraglich oder gesetzlich (z.B. wegen Interessewegfall) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt. 3.2 Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder der Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet. 5.5 Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen. 4. Preise 6.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. 4.1 Sämtliche Preise gelten netto, ab Werk, ohne Verpackung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Es gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Auch bei Festabschlüssen sind wir berechtigt, eventuell Materialverteuerungen, Lohnerhöhungen u. ä. anteilig in Rechnung zu stellen. Sämtlichen Preisen sind die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. 4.2 Die Verpackung wird, wenn im Angebot oder der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, besonders berechnet. 4.3 Versand-/Gefahrenübergang Mit Übergabe an den Spediteur, spätestens bei Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über. Es bleibt uns überlassen, die Versandart auszuwählen. 4.4 Zum vereinbarten Termin versandfrei gemeldete Waren müssen sofort abgerufen werden. Anderenfalls sind wir berechtigt sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk oder ab Lager geliefert zu berechnen. Dasselbe gilt, wenn der Versand infolge Verkehrssperre oder sonstiger durch uns nicht verschuldeter Umstände nicht erfolgen kann. 4.5 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 4.6 Wenn bei einer Lieferung innerhalb des EG-Binnenmarkts im innergemeinschaftlichen Verkehr eine Lieferung als steuerfrei behandelt wurde, obwohl die Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen, so ist die Lieferung gleichwohl als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und wir die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnten. In diesem Fall schuldet der 592 6. Versand und Transportrisiko 6.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. 6.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. 6.4 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. 6.5 Vom Kunden gewünschte telefonische, Telefax oder E-Mail übermittelte Avisierung der Lieferung berechnen wir mit 7,50 EUR 7. Zahlungsbedingungen 7.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.
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