Lüdecke - Hauptkatalog Seite 416
Gewerbekunden Angebot**Topseller von LÜDECKE GmbH
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
zzgl. Versand
Liefer- und Zahlungsbedingungen Für die Ausstellung von Werkszeugnissen werden folgende Kosten in Rechnung gestellt: Zeugnis nach DIN EN 10 204 (vormals DIN 50.049) 2.1: 20,– Euro; Zeugnis nach 2.2: 30,– Euro; Zeugnis nach 3.1: nach Aufwand. Auf die angegebenen Preise wird im Inland die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Bestellung: Eigentumsvorbehalt: Der Auftrag gilt als angenommen, wenn er schriftlich bestätigt worden ist. Bei Lieferung ohne schriftliche Bestätigung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Angebotsgültigkeit: Angebote unsererseits ohne Angabe von Fristen verlieren automatisch ohne gesonderte Benachrichtigung nach 30 Tagen ihre Gültigkeit. 1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Der Liefergegenstand verbleibt bis zur Erfüllung sämtlicher bestehender und noch entstehender, künftiger Ansprüche, auch wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet wurden, im Eigentum der Lüdecke GmbH. Lieferung: 1. Lieferungen erfolgen gemäß den Incoterms 2020. 2. Die Preise sind freibleibend und gelten für die Lieferung ab Werk Amberg ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Versand erfolgt auf Rechnung und eigene Gefahr des Bestellers. 3. Lieferkonditionen für Exportsendungen richten sich ausschließlich nach der getroffenen Vereinbarung. 4. Die Rechnungsstellung erfolgt zu den am Bestelltag gültigen Preisen. Preiserhöhungen insbesondere infolge von Materialverteuerungen während des Jahres werden vorbehalten. Verpackung: 1. Die Verpackung erfolgt mengenabhängig in Kartons, Paletten-Kartons, Leih-Behältern oder Kisten (Seefrachten). 2. Das Verpackungsmaterial wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Zahlung: 1. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum wird ein Skonto von 1 % auf den Warennettowert gewährt. 2. Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto (ohne Abzug) erfolgen. 3. Bei Bestellungen mit einem Warennettowert unter 50,00 Euro im Inland bzw. unter 100,00 Euro im Ausland, fällt ein Mindermengenzuschlag von 10,00 Euro an. 4. Bei Zahlungszielüberschreitung werden Zinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Referenzzinssatz der EZB erhoben, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. 416 2. Bei Aufnahme unserer Forderung in eine laufende Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderungen. 3. Die Rücknahme des Liefergegenstandes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn der Rücktritt wird ausdrücklich erklärt. 4. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. 5. Die Forderungen des Abnehmers oder eines Dritten aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages ab. Sie dienen im selben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche wie die Vorbehaltsware. 6. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. 7. Wird die Ware durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung Bestandteil einer neuen Sache, die im Eigentum des Käufers steht, überträgt uns der Käufer Miteigentum an der neuen Sache und verwahrt diese unentgeltlich für uns. Der Miteigentumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zum Wert der neuen Sache. 8. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren veräußert, so wird uns die Forderung anteilig dem Wert unserer Vorbehaltsware entsprechend abgetreten. 9. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
423 Seiten | Gültig bis 12/2026 | Vorherige Seite | Nächste Seite
Sprache wählen
Rechtliches
Ausschließlich verantwortlich für Inhalt, Preis- und Artikelangaben der dargestellten Produkte und Angebote innerhalb der Kataloge ist der Hersteller. Technische und optische Änderungen des Herstellers und Irrtümer vorbehalten.
Anfrageformular für spezielle Produkte
Der ToolTeam® Beschaffungsservice
Sie suchen Produkte die im Katalog abgebildet, aber online nicht direkt kaufbar sind?Unser Beschaffungs-Service macht Ihnen gerne ein unverbindliches und individuelles Angebot.
