Schake - Bautechnik & Verkehrssicherung Katalog Seite 120
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Index Zurück 151 Schalungsträger 152-154, 163-167 Schalungszubehör Inhaltsverzeichnis Stapelvollwandbehälter 198 Unterlegmatte 68-69 Staplerkorb 209 Unterlegpaltte 68 Schalungszwinge 163, 165 Steigtritt 178-179 Schalzwinge 163, 165 Stellage 48-49 57-60 Strahler 216 Verbindungsschelle Strahlerhalterung 213 Verbindungszapfen für Kabelbrücke Strahlertraverse 216 Verkehrsbake Schilderadapter 55 Schilderaufbewahrung 44-45 Schilderaufsteller 44-45, 52 Schilderaufstellung Straßenmarkierungsfolie 61 V-Door 123 Verbindungsklemme Verkehrsleitkegel 25, 114 114 68 7-16, 18-20 72-74 Schilderfixierung 57-60 Straßenschwelle 62-63, 67 Verkehrssicherung 6-57 Schilderhalter 57-60 Strebe 160 Verkehrswegebau 76-99 Schilderklemme 57-58 Stütze 146-149, 152, 158, 160 Schilderpfosten 56-59 Stützstrebe Schilderrahmen 59 nicht in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen (3) Der Einbeziehung von Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbe- Systembock 171-176 V-Guard 122 Vertragspartners wird hiermit widersprochen. lhre Einbeziehung haltsware entstehenden Forderungen tritt der Vertragspartner bereits 175, 178 Vierkantrohr bedarf stets einer ausdrücklichen Vereinbarung. jetzt sicherungshalber bis zur Hohe eines zu unseren Gunsten beste- Tempo Rundstopper Temposchwelle Schlauchbrücke 65-66 Tempostopper TL Absturzsicherung TL Bakenleuchte TL Fußplatte Schnureisen 79-80 TL Wendebake Schnurpfahl 79-80 TL-Fußplatte 158, 160 Schrägstütze 34 Schrankenständer 22-29, 31-32 Schrankenzaun 202-204 Schubkarre (2) Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungs- beruflichen Tatigkeit handelt. 65-66 25,114 forderung. rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines 123 Schlauch- und Kabelbrücke Schnellverbinder Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung fur die Saldo- (2) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine V-Gate Tastleiste 53 Ware unser Eigentum. Bei mehreren Forderungen oder laufender ner). 107, 118 44-45 Schneestange Geschaftsverbindung entstandenen Forderungen bleibt die gelieferte öffentlich-rechtlichen Sondervermogen (im Folgenden: Vertragspart- gemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er Schilderständer 212 (1) Bis zur endgültigen Zahlung sämtlicher auf der Grundlage der Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstandigen Systembohle Schlinge 8. Eigentumsvorbehalt (1) Diese Lieferbedingungen gelten ausschließlich gegenüber 152 56-59 92 1. Geltungsbereich Verschwertungsklammer Schilderrohr Schirm Allgemeine Lieferbedingungen der Schake GmbH 23, 231 55-56 V-Lounge 222 V-Office 222 2. Anwendbares Recht ruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im 62-64 Voice Blocker 115 Vertragsverhältnisse, in welche diese Lieferbedingungen einbezogen eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt, wenn 62-64 Vollwandbehälter 198 wurden, richten sich ausschließlich nach deutschem Recht, einschließ- der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungs- lich des in Deutschland ratifizierten oder unmittelbar geltenden inter- gemäß nachkommt oder über sein Vermögen ein lnsolvenzverfahren nationalen und europäischen Rechts, jedoch unter Ausschluss eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. 63 22-29, 31, 34 Vorhangschloss 87, 130 7, 9, 42-43 Vorwarnständer 53, 60 38 V-Ramp 227 7-10 V-Space 222 V-Turnstile 122 37-39 henden Saldos an uns ab. Wir ermächtigen den Vertragspartner wider- des UN-Kaufrechts (CISG). 9. Verjährung von Mangelansprüchen 3. Angebot und Vertragsschluss Die Verjährungsfrist fur Mangelansprüche beträgt ein Jahr ab (1) Uns von dem Vertragspartner übermittelte Zeichnungen, Ab- Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz eine Unabdingbar- bildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur keit zwingend vorschreibt oder eine Verkürzung von Verjährungsfristen TL-Schachtschutzgitter 36 Wandstütze TL-Schaftrohr 56 Warnbake 7-16, 18-20 120 Warnkegel 72-74 verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. nach der Rechtsprechung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Warnleitkegel 72-74 (2) Der Vertrag kommt im Zweifel mit dem lnhalt unserer Auftrags- wirksam erfolgen kann. lnsbesondere gilt dies nicht so weit fur An- 42-43 bestätigung zustande. sprüche gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen fur Bau- 167 (3) Alle Vertragsinhalte bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. werke), 478, 479 (Lieferantenregress) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB Tor Tor für Absperrgitter 136-137 Schuttcontainer 201 Torlaufrolle 121 Warnleuchte Schuttrutsche 190 Traggerüst 161 Wassersperre 158, 160 Schutzgeländerzwinge 182-183 Transportbox 195 Wendebake 7-8, 12 Durch unser Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschrei- (Baumängel) längere Fristen geregelt sind sowie in Fällen der Ver- Schutzgitter 140-143 Transportcontainer 201 Werbemast 215 ben des Vertragspartners kommt weder ein Vertrag zustande noch wird letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vor- Schutzmatte 69,223 215 ein geschlossener Vertrag hierdurch abgeändert. sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei 92 Schutzschirme Schutzsystem für Dacharbeiten 188-189 Transportgestell 193-201 Werbetafelhalterung Transportgurt 210-213 Workshop Transportmulde 204-204 Zahnstangenspannhebel 17 165 Schwerlaststütze 161 Transportnetz Sechskantmutter 167 Transportpalette 193-201 Zelt Transportsicherung 209-213 Zementsilo 169 207 Seilhalterung Seitenschutznetz 82 189 209 Zurrgurt 210-211 5. Selbstbelieferungsvorbehalt tungsgesetz haften wir stets uneingeschrankt nach den gesetzlichen Zuschauerschutzgitter 140-141 Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen Bestimmungen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahr- Zwinge 182-183 und rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn, die unrichtige oder lässig verletzt, so ist unsere Haftung für Vermögensschaden, die nicht verspätete Selbstbelieferung ist von uns zu vertreten. auf einer Verletzung von Leben oder Gesundheit beruhen, auf den 205 Sicherheitsnetz 189, 209 Treppenstufe 175, 178-180 Sicherungspfosten 181 Treppenzwinge 182 Sichtschutznetz 115 Trichter 190 Sichtschutzplane 115 Trio-System 52,6 Für eine Verletzung von Leben oder Gesundheit, vorsätzliches und 107 Treppenkarre Signalständer 10. Haftung ihre Erheblichkeit beurteilt werden kann. Trapezzaun 140-141 72-74 Textform erfolgen und die Mängel so konkret bezeichnet wurden, dass Zufahrtstrampe Sicherheitsgitter Signalkegel Produkthaftungsgesetz. Mängelrügen im Sinne des § 377 HGB sind nur beachtlich, wenn sie in 92 107 7-16, 18-20 7-16, 18-20 arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie Ansprüchen nach dem 4. Mängelrügen 22-29, 31-32, 101-107, 130, 134-137 Trapezmobilzaun Sicherheitsbake Signalbake Zaun grob fahrlässiges Handeln sowie Ansprüche aus dem Produkthaf- vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentlich sind 16 6. Preise, Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung Trittbock 178-179 (1) Unsere Preise verstehen sich ab Werk zzgl. Fracht und der jeweils des Vertrages erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Tunnel 220-221 geltenden Umsatzsteuer. Vertragspartner vertraut hat und vertrauen durfte. Tür 119-120 (2) Unsere Rechnungen sind binnen acht Tagen ab Zugang und ohne Solarbauersicherung 188-189 Twinpalette 30, 109 Abzug zur Zahlung fällig. 11. Gerichtsstand Solartechnik 188-189 Twintraverse 30, 109 (3) Der Vertragspartner kann gegen unsere Forderungen nur mit (1) Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, eine Spanndraht 81, 117 Überfahrplatten 98 unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder in einem juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlichrechtli- Spanngurt Rechtsstreit entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Der Ver- ches Sondervermögen, so ist Hagen in Nordrhein-Westfalen Gerichts- tragspartner ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur be- stand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, in welches rechtigt, soweit sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis diese herrührt. Lieferbedingungen einbezogen wurden; zusätzlich bestehende 210-211 Überfahrplatten 98 Spindel - Schalzwinge 163 Überfahrrampe 68 Spindelspanner 165 Überfahrschutz 68 Stacheldraht 117 Übersteigschutz 117 Stacheldrahthalter 117 Übersteigsicherung 117 Uni-Stütze 153 Stadtbake 11-14 Stahlbohle 175, 178 Stahlgitterträger 50 146-149, 152, 158, 160 Universalfußplatte Universalstütze 39 153 Unterführung 220-221 Stapelbehälter 193-201 Unterlagsbalken 171-176 Stapelpalette 193-201 Unterlegkeil Stahlstütze 238 74 Produkthaftung: Die Haftung gemäß Produkthaftungsgesetz entfällt bei Nichtanwendung von Orginalteilen. Alle Artikel werden ohne Dekoration geliefert. Geringfügige Farbabweichungen beim Druck sind aufgrund der Materialbeschaffenheit der einzelnen Artikel möglich. gesetzliche Gerichtsstände werden hiervon nicht berührt. 7. Gefahrübergang bei Versendung (2) Die Bestimmung des Abs. 1 gilt nicht fur Ansprüche, die unabhän- Wird die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an diesen oder einen gig von dem Streitwert den Amtsgerichten zugewiesen sind; sie gilt Dritten versandt, so geht mit Verlassen des Werkes/Lagers die Gefahr ferner nicht, sofern das Gesetz einen anderweitigen ausschließlichen des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Gerichtsstand begründet. Bei den abgebildeten Artikeln handelt es Ware auf den Vertragspartner über. Dies gilt unabhangig davon, wer sich um Referenzmuster. die Frachtkosten tragt. 239
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