Hymer - Leitern und Tritte Seite 8
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TECHNISCHE REGELN FÜR BETRIEBSSICHERHEIT Hinweis: Die TRBS ist nur für Deutschland gültig. TRBS 2121 Teil 2 (Leitern) Die technischen Regeln für Betriebssicherheit werden im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erarbeitet und konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Durch die Anwendung und Beachtung der technischen Regeln kann der Unternehmer sicherstellen, dass die Anforderungen der BetrSichV bei den entsprechenden Arbeiten beachtet werden. Bei der Verwendung einer Leiter unterscheidet die TRBS 2121-2 zwischen der Nutzung als Verkehrsweg oder als Arbeitsplatz. Das bedeutet, dass vor Verwendung geprüft werden muss, ob das Produkt für die TRBS-konforme Verwendung geeignet ist. 8m Alternative wählen z. B. Fahrgerüst 5m Leitern als Verkehrsweg Leiter nicht zulässig Leiter zulässig Leiter zulässig häufige Nutzung sehr seltene Nutzung Bis zu einer Höhe von 5 Metern dürfen Sprossen- und Stufenleitern als Zu- und Abgang zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen verwendet werden. Für höher gelegene Zugänge sind Alternativen (z. B. Fahrgerüste) einzusetzen. Zustiegshöhe Ausnahme: Wird die Sprossen- oder Stufenleiter als Zugang nur sehr selten benutzt, dürfen Leitern auch bei mehr als 5 Metern Höhenunterschied verwendet werden. 8m Leiter nicht zulässig Leitern als Arbeitsplatz Alternative wählen z. B. Fahrgerüst 5m Leiter zulässig, max. Nutzungsdauer 2 Stunden bei Arbeiten auf Stufen, Plattform oder Einhängetritt Standhöhe 2m 8 Leiter zulässig, zeitlich unbegrenzt bei Arbeiten auf Stufen, Plattform oder Einhängetritt Bis zu einer Standhöhe von 2 Metern ist die Verwendung von Stufen- und Plattformleitern als hoch gelegener Arbeitsplatz uneingeschränkt zulässig. Bei einer Standhöhe von 2 bis 5 Metern dürfen die Leitern lediglich für zeitweilige Arbeiten (weniger als 2 Stunden) verwendet werden. Bei über 5 Metern Standhöhe ist grundsätzlich ein alternatives Arbeitsmittel (z. B. ein Fahrgerüst) zu wählen. Grundsätzlich gilt: Leitern dürfen nur dann als Arbeitsplatz verwendet werden, wenn die Arbeiten sicher durchgeführt werden können und der Benutzer mit beiden Füßen auf einer Stufe (mind. 80 mm Auftrittsfläche), einem Einhängetritt oder einer Plattform steht. Die Verwendung von Sprossenleitern ist nur in Ausnahmefällen (z. B. in engen Schächten) zulässig. LEITERN
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