Meiller - Umwelttechnik Katalog Seite 6
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Auffangwannen-Guide Wie finde ich die passende Auffangwanne? i In 3 Schritten zur sinnvollen Gefahrstofflagerung 1. Welchen Gefahrstoff möchten Sie lagern? Die richtige Auffangwanne sollte unbedingt aus dem geeigneten Material bestehen, denn nur der richtig ausgewählte Werkstoff garantiert Beständigkeit gegenüber den gelagerten Medien. Zur Lagerung von entzündbaren und wassergefährdenden Stoffen wie Ölen und Lacken eignen sich Auffangwannen aus Stahl, wahlweise feuerverzinkt oder lackiert; zur Lagerung von aggressiven Chemikalien wie Säuren und Laugen eignen sich Auffangwannen aus Edelstahl oder Kunststoff. Auffangwannen aus Stahl bei entzündbaren und wassergefährdenden Flüssigkeiten Auffangwannen aus Edelstahl Auffangwannen aus Kunststoff bei besonders aggressiven, entzündbaren und wassergefährdenden Flüssigkeiten bei aggressiven und wassergefährdenden Stoffen 2. Wie muss die Auffangwanne beschaffen sein? Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist die Basis für den Einsatz von Auffangwannen. Das Ziel des WHG ist der Schutz der Gewässer und bezieht sich auf oberirdische Gewässer, Grundwasser und Küstengewässer. Neben den allgemeinen Vorschriften werden im WHG auch Auffangwannen an sich behandelt. In Deutschland dürfen nur Auffangwannen mit Zulassung vom DIBt (beispielsweise mit Übereinstimmung nach StawaR) verwendet werden. Als Faustregel gilt: Eine Auffangwanne muss mindestens 10% der insgesamt gelagerten Menge, wenigstens aber den Rauminhalt des größten gelagerten Behältnisses aufnehmen können. Sofern die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in Wasserschutzgebieten generell zulässig ist, muss man eine Auffangwanne in diesem Fall 100% der gesamten Lagermenge aufnehmen können. Ab einer Lagermenge von mehr als 100m³ gelten abweichende Bestimmungen (AwSV). Wir bieten passende Lösungen für jeden Anwendungsfall, egal ob Sie Kleingebinde, 60 l oder 200 l Fässer, 1000 l IBCContainer oder verschiedene Gebinde zusammen lagern wollen. MEILLER-Auffangwannen erfüllen alle Vorgaben des WHG und sind zur vorschriftsgemäßen Lagerung von Gefahrstoffen zugelassen. § 5 Bei Fragen zum Wasserhaushaltsgesetz und der gesetzeskonformen Lagerung von Gefahrstoffen stehen wir Ihnen gerne zur Seite. www.meiller-umwelttechnik.de
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