ENDRESS Katalog Stromerzeuger-Aggregate Seite 15
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Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen gemäß DGUV Information 203-032 Stromerzeuger müssen zur uneingeschränkten Verwendung im Freien mindestens der Schutzart IP54, bei Verwendung in Gebäuden mindestens der Schutzart IP43 entsprechen. Beim Einsatz von Geräten mit geringerer Schutzart, allerdings mindestens IP23, sind zusätzliche Maßnahmen, z.B. eine Einhausung, erforderlich. Stromerzeuger werden, abhängig von Ihrer Ausstattung, in vier Ausführungen unterteilt. Ausführung A, B, C und D Ausführung A und B Ausführung C und D • Inbetriebnahme ohne Elektofachkraft • Stromerzeuger mit Anschluss für Potenzialausgleich - Erdung nicht erforderlich • Inbetriebnahme nur durch Elektofachkraft • Stromerzeuger mit Erdungsanschluss Ausführung A Ausführung Anwendung für Stromerzeuger mit einer oder mehreren Steckdosen Stromerzeuger • Stromerzeuger, an die nur ein Verbrauchsmittel angeschlossen wird, benötigen keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen • Stromerzeuger, an die mehr als nur ein Verbrauchsmittel angeschlossen werden soll, müssen ab dem zweiten und jedem weiteren Verbrauchsmittel zusätzlich an externe RCDs oder an Trenntransformatoren angeschlossen werden Ausführung • Es darf nur ein Verbrauchsmittel je Steckdose angeschlossen werden Ausführung • Nachdem der Stromerzeuger durch eine Elektrofachkraft geerdet und eingemessen wurde, kann der Anwender alle Steckdosen des Stromerzeugers verwenden • Stromerzeuger, die mit nur einem Übergabepunkt ausgestattet sind und von einer Elektrofachkraft an einen Baustromverteiler angeschlossen werden • Verbrauchsmittel dürfen nicht direkt an den Stromerzeuger angeschlossen werden • Elektrofachkraft legt Schutzmaßnahme fest, installiert und prüft Inbetriebnahme Inbetriebnahme nur durch Elektrofachkraft A B mit mehreren Steckdosen und integrierten 30-mA-RCDs für die zweite und jede weitere Stechdose 5.1.2 mehr als ein Verbrauchsmittel 5.1.2.1 nur ein Verbrauchsmittel je Steckdose Stromerzeuger mit Erdungsanschluss C D mit integrierten RCDs nur Übergabepunkt 5.2.1 5.2.2 unabhängig von der Zahl der Verbrauchsmittel Elektrofachkraft legt die notwendige Schutzmaßnahme fest Elektrofachkraft 5.1.2.2 5.1.2.1 D Anwendung für Stromerzeuger mit nur einem Übergabepunkt ohne Elektrofachkraft mit einer oder mehreren Steckdosen, mit oder ohne Isolationsüberwachungseinrichtung mit Abschaltung nur ein Verbrauchsmittel C Anwendung für Stromerzeuger mit einer Absicherung über FI Schutzschalter (RCDs) die alle Steckdosen absichern Stromerzeuger mit Anschluss für Schutzpotentialausgleich 5.1.1 Inbetriebnahme B Anwendung für Stromerzeuger mit einer oder mehreren Steckdosen, an dem herstellerseitig für die zweite und jede weitere Steckdose FI Schutzschalter (RCDs) verbaut werden überprüft die angewendete Schutzmaßnahme 30-mA-RCD für Trenntransformator für das zweite das zweite und und jedes weitere jedes weitere Verbrauchsmittel Verbrauchsmittel (gefordert bei erhöhter elektrischer Gefährdung) Betrieb Betrieb Betrieb Betrieb Betrieb Quellennachweis: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Glinkastr. 40, 10117 Berlin DGUV Information 203-032 - AktualisierteFassung. 15
76 Seiten | Gültig bis 12/2023 | Vorherige Seite | Nächste Seite
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