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Abkürzungen ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) Art. Art.-Nr. B BAM cm g Artikel Artikelnummer Breite Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Zentimeter Gramm GGVSEB Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt GHS/CLP Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien der Vereinten Nationen auf EU umgesetzt in die CLP-Verordnung (EG) Nr.1272/2008 Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures Gr. Größe H Höhe kg Kilogramm L Liter L/min m Liter pro Minute Meter max. Maximal mm Millimeter ml Milliliter Nr. Nummer Ø Durchmesser R Rohrgewinde RKK RKK-Zulassung Reserve-Kraftstoff-Kanister Bauartzulassung für Kraftstoffkanister nach der früher in Deutschland gültigen VbF-Verordnung über brennbare Flüssigkeiten. St. Stück T Tiefe TÜV Technischer Überwachungsverein UN United Nations (Vereinte Nationen) UN-Zulassung Eine UN-Zulassung und entsprechende Nummer bekommt eine Verpackung dann, wenn durch den Hersteller gewährleistet ist, dass die festgelegten Spezifikationen der Bauart bzw. alle Prüfanforderungen erfüllt sind. Prüfkriterien wie z.B. Dichtheit, (Dampf-) Druck, Schlag- /Stoßresistenz und chemische Verträglichkeit sind Bestandteil des Zulassungsvorgangs. Den Zulassungsschein erstellt in Deutschland die BAM. UN-Zulassungs- Die UN-Zulassungsnummer beschreibt die Bauart einer Verpackung zur Beförderung gefährlicher Güter. nummer Bsp. UN 3H1/Y/150/12/D/BAM/12020-huen 3= Kanister, H=Kunststoff, 1=nicht abnehmbarer Deckel / Y = Verpackungsgruppe II / 150 = Prüfdruck in kpa / 19 = Jahr der Herstellung / D=Kurzzeichen des Zulassungstaates / 12020 Registriernummer der BAM - huen = Kurzzeichen Hersteller Verpackungsgruppe 4 Z = Verpackungsgruppe III (weniger gefährliche Füllgüter, z.B. Diesel) / Y = Verpackungsgruppe II (weniger bis gefährliche Füllgüter, z.B. Benzin) / X = Verpackungsgruppe I ( weniger bis sehr gefährliche Füllgüter, z.B. Kraftstoffgemisch) VE Verpackungseinheit z.B. Zum Beispiel
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