TOX Produktkatalog Seite 17
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AGB: Verkaufsbedingungen 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 8.7 8.8 8.9 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Nachlieferung tragen wir die erforderlichen Kosten nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Wir haften nach den gesetzlichen Ansprüchen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Diese liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von 8.3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung des Produkthaftungsgesetzes. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache. 10.9 Verschlechtern sich die Vermögens- und Kreditverhältnisse des Bestellers mit der Folge einer Gefährdung unseres Anspruchs auf Zahlung, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In diesem Falle steht es uns frei, binnen angemessener Frist Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen jeweils in angemessener Höhe zu verlangen und unsere Leistung bis zur Erfüllung unseres Verlangens auszusetzen. Bei Verweigerung des Bestellers oder bei Fristablauf können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern. 10.10 Bei Verkauf gegen fremde Währung ist jeweils der Betrag in ausländischer Währung zu bezahlen, der dem EURO-Betrag zum Zeitpunkt der Fakturierung entspricht. Der durch verspätete Zahlung eventuell entstandene Kursverlust ist uns in diesem Falle vom Besteller zu erstatten. Verkaufshilfen 11.1 Verkaufs- und Präsentationshilfen, die dem Partner kostenlos zur Verfügung gestellt werden, bleiben unser Eigentum und können jederzeit zurückgefordert werden. Während der Nutzung der Verkaufs- und Präsentationshilfen durch den Partner geht jedes damit verbundene Risiko auf ihn über. Er verpflichtet sich, die Verkaufsund Präsentationshilfen nur mit unseren Waren zu bestücken und bei von ihm zu vertretendem Verlust oder Beschädigung Ersatz zu leisten. Gesamthaftung Rückgriffsanspruch 9.1 9.2 9.3 9.4 9.5 Sobald der Besteller von der Geltendmachung von Mängelrechten hinsichtlich der von uns gelieferten Ware durch einen Verbraucher oder einen Zwischenhändler erfährt, hat er uns innerhalb einer Frist von fünf Tagen hierüber zu informieren. Lässt der Besteller diese Frist verstreichen, sind Rückgriffsansprüche gegen uns ausgeschlossen. Wurde die neu hergestellte Sache von dem Besteller an einen Verbraucher oder einen Zwischenhändler weiterveräußert und hat der Letztverkäufer gem. § 478 BGB die Ware zurücknehmen oder eine Minderung des Kaufpreises hinnehmen müssen, hat der Besteller uns gegenüber ebenfalls diese Gewährleistungsrechte. Ein anderes Gewährleistungsrecht kann uns gegenüber nicht geltend gemacht werden, wenn wir hierdurch unangemessen benachteiligt würden. Ein Rückgriffsanspruch scheidet uns gegenüber jedoch insoweit aus, als der Besteller oder ein Zwischenhändler selbst nicht oder nicht in vollem Umfang nach § 437 BGB in Anspruch genommen wurde. Macht der Besteller als Rückgriffsgläubiger gem. § 478 BGB Minderungsansprüche uns gegenüber geltend, ist bei Fortgeltung der vorstehenden Regelung der Kaufpreis in dem sich aus § 441 Abs.3 BGB ergebenden Verhältnis herabzusetzen, begrenzt durch den tatsächlich zuvor dem jeweiligen Endabnehmer unserer Ware gutgeschriebenen Minderungsbetrag. Kam es in einem dem Rückgriffsverhältnis vorgelagerten Vertragsverhältnis ganz oder teilweise zu keiner Rückzahlung aus Minderung, scheidet der Rückgriffsanspruch uns gegenüber ganz oder teilweise in dem entsprechenden Verhältnis aus. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn der Besteller als Rückgriffsgläubiger Schadenersatz von uns verlangt, soweit der Schaden nicht über die Kaufsache hinausreicht. Wir sind berechtigt, Aufwendungsersatz im Rahmen des Regresses nach § 478 BGB nur in Form von Warengutschrift zu leisten. In jedem Fall ist Aufwendungsersatz für solche Aufwendungen ausgeschlossen, die bei hinreichender und zumutbarer Vorsorge des Bestellers für die Nacherfüllung nicht angefallen wären. 12.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 8 Gewährleistung vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstigen Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Sachschäden gemäß§ 823 BGB. 12.2 Die Begrenzung nach 12.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz der nutzlosen Aufwendungen verlangt. 12.3 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Schutzrechte 13.1 Der Besteller verpflichtet sich, uns von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Ware unverzüglich Kenntnis zu verschaffen und uns auf unsere Kosten die Rechtsverfolgung zu überlassen. Wir sind berechtigt, aufgrund von Schutzrechtsbehauptungen Dritter auf eigene Kosten Änderungen auch bei bereits ausgelieferter und/oder bezahlter Ware durchzuführen. Geheimhaltung 14.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die diesem Vertragsverhältnis zugrunde liegenden Informationen nicht als vertraulich. Zahlungsbedingungen 10.1 Soweit nicht anders vereinbart, gewähren wir auf Rechnungen ein Zahlungsziel von 30 Tagen netto nach Rechnungseingang, sofern der Besteller nicht mit der Begleichung von Forderungen im Verzug ist. 10.2 Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können. 10.3 Ist lediglich ein Teil einer Warenlieferung fehlerhaft, bleibt der Besteller zur Zahlung des Preises für den fehlerfreien Anteil verpflichtet. Im Übrigen gilt, dass der Besteller nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Ansprüchen aufrechnen kann. 10.4 Die Zahlung unserer Rechnungen hat unabhängig vom Wareneingang zu erfolgen. Das Reklamationsrecht des Bestellers bleibt hiervon unberührt. 10.5 Bei Zahlungsverzug berechnen wir während des Verzuges Zinsen in Höhe von mindestens 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, sofern wir nicht aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen können. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 10.6 Im Falle verzögerter Zahlung können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Besteller die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen. 10.7 Wechsel und Schecks werden nur nach Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Eine Gewähr für richtige Vorlage des Wechsels und für Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen. 10.8 Schaltet der Besteller eine Zentralregulierungsgesellschaft ein, tritt der schuldbefreiende Rechnungsausgleich erst mit Zahlungsgutschrift auf unserem Konto ein. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit und Übertragbarkeit der Vertragsrechte 15.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG – „Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen. 15.2 Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und/oder Scheckprozesses ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, soweit der Partner Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Partners zu klagen. 15.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall sind die Vertragspartner verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. 15.4 Die beiderseitigen Vertragsrechte dürfen nur im wechselseitigen Einverständnis übertragen werden. 17
216 Seiten | Gültig bis 12/2022 | Vorherige Seite | Nächste Seite
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