TOX Produktkatalog Seite 16
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AGB: Verkaufsbedingungen Geltung der Bedingungen 1.1 1.2 1.3 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers, die durch uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, haben keine Gültigkeit. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Sie gelten vorbehaltlich etwaiger nachträglicher Abänderungen auch für alle zukünftigen Lieferungen. Angebot und Vertragsschluss 4.6 4.7 4.8 Versand und Gefahrenübergang 5.1 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 Bestellungen/Listungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Entsprechendes gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Ein Liefervertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Versendung der Ware zustande. Eine Übermittlung per Datenfernübertragung genügt dieser Form. Wenn wir durch Vorlage eines Sendeberichts nachweisen können, dass wir eine Erklärung per Telefax oder sonstige Datenfernübertragung abgeschickt haben, wird angenommen, dass dem Besteller die Erklärung zugegangen ist. Auf elektronischem Wege übermittelte Bestellungen gelten erst dann als zugegangen, wenn sie von uns abgerufen und geöffnet werden. Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen ungeöffnet zu löschen. Die in Katalogen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Technische Änderungen, die nach unserer Einschätzung der Verbesserung unserer Produkte dienen, behalten wir uns ausdrücklich vor. An Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden ist ausgeschlossen. 5.2 5.3 5.4 5.5 Der Versand erfolgt ab Werk und (vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen) ohne Verbindlichkeit für die günstigste Versandart. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Besteller über, sobald die Ware dem Versandbeauftragten übergeben oder auf dessen Fahrzeug verladen worden ist, spätestens aber, wenn sie auch mit eigenem Transportmittel unser Werk verlässt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Platzzusendung bzw. die Abnahme aus Gründen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Besteller auf diesen über. Der Lieferer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Bestellers zu versichern Bei Transportschäden hat der Besteller unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen und den Lieferer zu benachrichtigen. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden (vorbehaltlich) anderslautender Vereinbarungen und der Vorschriften über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (BGBL. I 1998, S. 2379) nicht zurück genommen. Mindestauftragsmenge / Toleranzen 6.1 Die Lieferung erfolgt mangels abweichender Vereinbarungen in den aus der Preisliste ersichtlichen Verpackungseinheiten. Preisstellung 3.1 3.2 3.3 3.4 Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Darüber hinausgehende Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle unsere Preise ab Werk. Mindestbestellwert: EUR 50 Nettowarenwert. Aufträge ab EUR 200 werden frei Haus geliefert. Für Aufträge ab EUR 100 bis EUR 200 Nettowarenwert werden für Porto und Verpackung pauschal EUR 8,40 berechnet. Für Aufträge unter EUR 100 Nettowarenwert werden für Porto und Verpackung pauschal EUR 8,40 sowie ein Mindermengenzuschlag von EUR 5 berechnet. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit zwischen zwei und vier Monaten unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohnerhöhungen oder Material- bzw. Energiepreisänderungen eintreten. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Lohnerhöhungen oder Materialpreisänderungen zu erhöhen oder herabzusetzen. Wir werden eine entsprechende Änderung des Preises mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich dem Kunden bekannt geben. Ihm steht dann ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Preisänderung zu. Lieferung 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 16 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. Sofern die Voraussetzungen von 4.3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge Eigentumsvorbehalt 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 7.8 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen und ist verpflichtet, unsere Rechte beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Vorbehaltsware bei Zahlungsverzug des Bestellers gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht der Rücktritt ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Besteller schon jetzt in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (zuzüglich Mehrwertsteuer) zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Rechnungswert der anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache oder Sachgesamtheit im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Rechnungswert der anderen vermischten Sachen. Der Besteller verwahrt in diesem Falle das Miteigentum für uns. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die uns abgetretenen Forderungen oder sonstige Sicherheiten hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit frei zu geben, als der realisierbare Wert der Vorbehaltsware die noch nicht beglichenen zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Gewährleistung 8.1 Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
216 Seiten | Gültig bis 12/2022 | Vorherige Seite | Nächste Seite
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